…des österreichischen Handelsrechts einer Beteiligung an einer juristischen Person, so seien die Verluste nach österreichischem Recht ohnehin nicht dem Gesellschafter direkt zuzurechnen. Zur Feststellung des Sachverhalts, ob eine Beteiligung an einer juristischen Person, an einer Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen vorliege als auch bei der Ermittlung…
…auch nach österreichischem Recht sämtliche Steuerbefreiungen, und damit auch jene für Kleinunternehmer, zur Anwendung gelangen. Mag es auch viele Übereinstimmungen zwischen den deutschen und der österreichischen Umsatzsteuergesetzgebung geben, in diesem Falle besteht ein Unterschied in der Normierung selbst und sind im Anwendungsbereich des österreichischen Umsatzsteuergesetzes…
…der Niederschrift über die Schlussbesprechung lapidar vermerkt werde: "Die ausländischen Verluste müssen dabei in nach inländischen Vorschriften ermittelte Verluste umgerechnet werden". Tatsächlich habe die BP unverändert die sich nach deutschem Recht ergebenden Ausgangswerte (Bilanzwerte zum 1.1.2004) für die Ermittlung nach österreichischem Recht herangezogen…
…zur Vermeidung unrichtiger und sicher nicht gewollter Ergebnisse habe die österreichische Abschreibung auf die zuvor in Deutschland vorgenommene Bedacht zu nehmen. Sinnvoll sei es allein, "die Abschreibungen nach österreichischem Recht mit den am 31.12.1999 verbliebenen deutschen Restwerten bis zu deren Aufbrauch zu verrechnen…
…nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen würden. Härten die sich daraus ergeben würden, könnten durch Ansatz solcher Auslandsverluste für den negativen Progressionsvorbehalt gemildert werden. Voraussetzung seien der Ausschluss der Verwertung im Ausland, die Ermittlung der Verluste nach österreichischem Recht und das Erfüllen der Vortragsvoraussetzungen nach österreichischem…
…unstrittig sei, dass die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages nach den geltenden Vorschriften des innerstaatlichen Rechts bzw. des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt sei. Dies werde auch vom steuerlichen Vertreter keineswegs bestritten. Anzumerken sei allerdings, dass es sich nach Ansicht des Finanzamtes bei der ausländischen Steuer sehr wohl…
…steuerfreien) Leistung nach österreichischem Recht vergleichbar sei, nur aus dem Grunde die Steuerfreiheit versagt würde, weil diesem theoretisch bei einem fiktiven höheren Aktivbezug eine (fiktive) höhere ausländische Leistung zustehen könnte und er dadurch mit einer erheblich geringeren Nettoleistung als der Bezieher einer gleichartigen österreichischen Leistung…
…bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes zwingend auf die ausländischen Einkünfte Bedacht zu nehmen. Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat ferner zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind". Dass gegenständlich bei Ermittlung des…
…selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Laufende Unterhaltszahlungen sind aber nach österreichischem Recht nicht abzugsfähig. Diese Zahlungen fallen nicht unter den Tatbestand der außergewöhnlichen Belastung. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen aufgrund einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung erfolgen (Doralt/Renner EStG10, § 18 Tz 42…
…die die nachstehenden allgemeinen Grundsätze nicht beeinträchtigen sollen) wird die nach österreichischem Recht und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen von Gewinnen, Einkünften oder steuerbaren Veräußerungsgewinnen aus Quellen innerhalb Österreichs unmittelbar oder im Abzugsweg zu zahlende österreichische Steuer (im Fall einer Dividende unter Ausschluß der Steuer…
…Alle diese Voraussetzungen seien im gegenständlichen Fall gegeben. Die Leistungen der Stadt seien daher nicht nur mit dem EU-Recht vereinbar, sondern auch nach österreichischem Recht geboten und keineswegs freiwilliger Natur. Wenn nun die Stadt L in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben und gemeinwirtschaftlichen Interessen einen…
…da eine sachliche Rechtfertigung für eine Benachteiligung der Miete gegenüber der Pacht nicht ersichtlich ist". Hierzu bestehen jedoch in der deutschen Literatur unterschiedliche Auffassungen (siehe oben Schmidt, weitere Pro- und Contrastimmen bei Leingärnter/Kanzler). Für eine nach österreichischem Recht auf Grundstücke und Betriebe im Sinne…
…amtlichen Urkunden bestätigt angegeben. Bei diesen amtlichen Urkunden handelt es sich jeweils um Auszüge aus dem amtlichen Notariatsbuch, sodass deren Richtigkeit wohl keineswegs in Zweifel gezogen werden kann. Selbst nach österreichischem Recht ist es möglich, Kaufverträge über Liegenschaften in mündlicher Form abzuschließen, weil lediglich für…
…Diese Erbquoten ergaben sich durch das anzuwendende materielle Erbrecht des deutschen BGB. Die Durchführung des Abhandlungsverfahrens erfolgte in Österreich nach österreichischem Recht. Mit Beschluss vom 5. September 2001 wurden vom Bezirksgericht X die von Frau BK zu 3/4 des Nachlasses sowie die von Frau…
…Diese Erbquoten ergaben sich durch das anzuwendende materielle Erbrecht des deutschen BGB. Die Durchführung des Abhandlungsverfahrens erfolgte in Österreich nach österreichischem Recht. Mit Beschluss vom 5. September 2001 wurden vom Bezirksgericht X die von Frau BK zu 3/4 des Nachlasses sowie die von der…
…in Österreich. Dem Bf. sei nicht bekannt, dass nach österreichischem Recht die Vorteile aus einem Dienstverhältnis lohnsteuerpflichtig seien. Er sei auch durch das die Personalverrechnung durchführende Unternehmen nicht darauf aufmerksam gemacht worden, weshalb eine Abrechnung des Sachbezuges unterblieben sei. Mit dem Bescheid vom 6. Dezember…
…dargelegt, hat Österreich das Recht, diese Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehaltes (Art. 23 Abs. 2 lit. d DBA Deutschland) zu berücksichtigen. Ermittlung der progressionserhöhenden Einnahmen Grundsätzlich sind alle - auch die nur dem Progressionsvorbehalt unterliegenden - Einkünfte ausschließlich nach den Vorschriften des österreichischen Rechts zu ermitteln (vgl…
…kurz TZ) zwei Vereinbarungen geschlossen, welche jeweils auszugsweise wie folgt lauten [Seiten 3053 ff bzw 3058 ff des Arbeitsbogens]: "Präambel 1. Bw ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit einem buchmäßigen Eigenkapital von ca. ATS 85 Mio. gemäß Jahresabschluss zum 31.12…
…Berufungsvorentscheidung vom 25.3.1999 führte das Finanzamt aus, für Zwecke des Progressionsvorbehaltes sei das gesamte zu versteuernde Welteinkommen nach österreichischem Recht zu ermitteln. Im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat (Vorlageantrag vom 28.4.1999) ergänzte der Berufungswerber, er fühle sich "in seinem europarechtlich geschützten…
…außerbetriebliche Verluste (Werbungskostenüberschüsse) anzuwenden (Loukota, SWI, Heft 11/2011, 466 ff). Auslandsverluste sind aber nur insoweit ausgleichfähig, als sie nach österreichischem inländischem Recht ermittelt worden sind (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217, ÖStZ 2002/186). Ob bzw. in welcher Höhe die vom Bw in…