…des österreichischen Handelsrechts einer Beteiligung an einer juristischen Person, so seien die Verluste nach österreichischem Recht ohnehin nicht dem Gesellschafter direkt zuzurechnen. Zur Feststellung des Sachverhalts, ob eine Beteiligung an einer juristischen Person, an einer Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen vorliege als auch bei der Ermittlung…
…2002, 04 0101/28-IV/4/02). Festzuhalten ist, dass die Bf. ersucht wurde, einen Nachweis über die Ermittlung der ausländischen Verluste an den beteiligten Schiffsgesellschaften des Schiffsfonds ABC nach österreichischem Recht vorzulegen. Wenn nun die Bf. vermeint, dass die Vorlage von "steuerlichen Ergebnismitteilungen", die…
…Verfahrens ändern, dh. vermindern, streichen oder erhöhen, kann sich dies auf die Umrechnung nach österreichischem Recht auswirken, In jedem Fall ist aber eine Auswirkung auf die Nachversteuerung gegeben. Konsequenz ist einerseits eine Änderung des Feststellungsbescheides des Einkommens des Gruppenmitgliedes bzw. Gruppenträgers im Veranlagungsjahr, in das…
…auch nach österreichischem Recht sämtliche Steuerbefreiungen, und damit auch jene für Kleinunternehmer, zur Anwendung gelangen. Mag es auch viele Übereinstimmungen zwischen den deutschen und der österreichischen Umsatzsteuergesetzgebung geben, in diesem Falle besteht ein Unterschied in der Normierung selbst und sind im Anwendungsbereich des österreichischen Umsatzsteuergesetzes…
…Das Betriebsergebnis sei nach österreichischem Recht zu adaptieren und innergemeinschaftliche Erlöse, die österreichische Firmen betreffen würden, seien mit 20 % Umsatzsteuer zu versteuern. TZ 8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Der Überschuss aus Vermietung und Verpachtung betrage aufgrund einer vereinfachten Ermittlung in den Jahren 2004 bis…
…der Niederschrift über die Schlussbesprechung lapidar vermerkt werde: "Die ausländischen Verluste müssen dabei in nach inländischen Vorschriften ermittelte Verluste umgerechnet werden". Tatsächlich habe die BP unverändert die sich nach deutschem Recht ergebenden Ausgangswerte (Bilanzwerte zum 1.1.2004) für die Ermittlung nach österreichischem Recht herangezogen…
…Lehre und Rechtsprechung verankert (Wiesner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 2 Anm 66; VwGH 20.12.2016, Ro2015/15/0010). Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat ferner zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu…
…ist, aus Anlass seiner Pensionierung von seinem österreichischen Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage, ob Beschäftigungszeiten bei der ausländischen Konzerngesellschaft für die Ermittlung des nach österreichischem Recht zustehenden gesetzlichen Abfertigungsanspruches einzurechnen sind, nach den österreichischen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu entscheiden…
…sind nach § 2 Abs. 8 Z 1 EStG 1988 für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgebend. Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind…
…sind nach § 2 Abs. 8 Z 1 EStG 1988 für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgebend. Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind…
…I S. 1427). Die österreichische Rechtslage ist damit - entgegen dem Beschwerdevorbringen - eindeutig und wirft keine Zweifelsfragen auf. Die deutschen Rentenbezüge sind im bekämpften Bescheid ohne Abzug eines „Rentenfreibetrages“ in Ansatz zu bringen. 3.2. DBA Damit bleibt nur noch zu prüfen, wem das Besteuerungsrecht zusteht…
…entrichtet. Die Rechtsauffassung der belangten Behörde wurde dem Bf. zuletzt mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 29.7.2024-nach Ermittlung der neuen Zustelladresse durch die belangte Behörde- zur Kenntnis gebracht und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Per E-Mail vom 23.8.2024 erkundigte…
…Pensionsansprüche nach österreichischem Recht erworben habe. Ich war bereits bei der Sozialversicherung persönlich vorsprechen, wo man mir gesagt hat, ich habe keine Chance und ich soll es in Deutschland probieren. Dort war ich aber nie versichert. Ich kann nur versuchen, dass mein Name noch einen…
…die Zusammenrechnung das österreichische Existenzminimum unterlaufen wurde. Sukkus der Entscheidung des OGH vom 21.08.2003, 3 Ob 3/03t, der der VwGH und der UFS Salzburg folgten, ist vielmehr, dass die dort streitgegenständlichen ausländischen (Renten-)Ansprüche der Zwangsvollstreckung nach ausländischem Recht überhaupt entzogen waren…
…I S. 1427). Die österreichische Rechtslage ist somit - entgegen dem Beschwerdevorbringen - eindeutig und wirft keine Zweifelsfragen auf. Die deutschen Rentenbezüge sind im bekämpften Bescheid ohne Abzug von steuerfreien Rententeilen („Rentenfreibetrag“) in Ansatz zu bringen. 3.2. DBA Damit bleibt nur noch zu prüfen, wem das…
…In einem solchen Falle gelte österreichisches Recht und die Renten wären in Österreich zu besteuern, aber erst ab dem Zeitpunkt steuerpflichtig ab dem das angesammelte Kapital verbraucht sei; frühestens nach dem Ablauf von 19,64 Jahren. Der Artikel 24 Abs.1 des DBA verpflichte zur…
…österreichischem Recht ermittelten Verlust, andererseits mit dem nach ausländischem Recht im Ausland verwerteten (oder verwertbaren) Verlust begrenzt. Nur der geringere dieser beiden Beträge wird der Nachversteuerung unterzogen. Dadurch kam es stets dann zu einer permanenten nicht nachversteuerten Verlustverwertung im Inland, wenn entweder im Ausland nach…
…zur Vermeidung unrichtiger und sicher nicht gewollter Ergebnisse habe die österreichische Abschreibung auf die zuvor in Deutschland vorgenommene Bedacht zu nehmen. Sinnvoll sei es allein, "die Abschreibungen nach österreichischem Recht mit den am 31.12.1999 verbliebenen deutschen Restwerten bis zu deren Aufbrauch zu verrechnen…
…nach österreichischem Recht adaptierten Einkünfte HUF 1.646.591,00 (Euro 4.915,00 gemäß Kassenwerten des BMF für Dezember 2019 in Höhe von HUF 335,00) betragen. Die im Formular E9 bestätigten Einkünfte stellten die Bruttobezüge der Lebensgefährtin dar. Daher müssten bei der Ermittlung…
…dass das Einkommen nach österreichischem Recht zu ermitteln sei und die vom Dienstgeber während der Entsendung übernommene amerikanische Steuer in Höhe von 195.000 USD in Österreich eine Einnahme darstelle. Zudem seien die beantragen Werbungskosten (Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten) in Höhe von 21…