… 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt... 2. Für die Bemessung der…
…der Hektarsatz wie bei Vergleichsbetrieben oder Untervergleichsbetrieben in einfacher Weise jederzeit ableiten lässt, auch für die übrigen - nicht den Vergleichs(Untervergleichs)betrieben gerechtfertigt (Twaroch-Wittman-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz S 201). Auf der Grundlage der o.a. Bestimmungen ist der Hektarsatz zur Ermittlung des auf…
…pro landwirtschaftlichen Hektar ist im Hinblick auf die gesetzeskonforme Ableitung des Hektarsatzes von 232,8110 € durch das Finanzamt weder nachvollziehbar noch schlüssig. Dem Vorbringen kann somit nicht gefolgt werden. Es mag zutreffen, dass das Verfahren zur Ermittlung des landwirtschaftlichen Einheitswertes komplex und diffizil ist…
…Neben den von der Bw. angeführten Besichtigungen vor Ort sind für die gegenständliche Berufungsentscheidung der Lokalaugenschein vom 2. Juli 2002 und sämtliche im vorangegangenen Berufungsverfahren (RV 656/1-5/02) durchgeführten Ermittlungen, Vorhalteverfahren udgl. relevant. Unter Bedachtnahme auf den Grundsatz des Parteiengehörs seien die zahlreichen
…der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt. 2. Für die…
…Ermittlung des Hektarsatzes Auf Grund der Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ergibt sich für den Betrieb der Bw. folgender Hektarsatz: (Höchsthektarsatz S 31.500 x Betriebszahl 18,393): 100 = S 5.793,-- 4. Ermittlung des Einheitswertes und zur Frage der Wertfortschreibung Zufolge eines Hektarsatzes in Höhe…
… 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt; 2. für die Bemessung der…
… 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt... 2. Für die Bemessung der…
…auf weitere Vergleichsbetriebe mehr oder weniger unmittelbar auf den Ertragswert des zu bewertenden Betriebes geschlossen wird. (Twaroch/Wittmann/Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, § 34, Allgemeines). Nach § 38 Absatz 4 BewG ist für alle übrigen Betriebe der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe…
…§ 32 und 38 BewG und hält fest, dass die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zur Ermittlung des Hektarsatzes berücksichtigt wurden. In welchem Umfang, wird jedoch verschwiegen und ist die tatsächliche Berechnungsmethode noch immer unklar. Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass die erstinstanzliche Behörde im vorliegenden Fall zweifellos ein mangelhaftes…
…Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Hektarsatzes zum 1.1.2008. Weiters wurden die Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Ergebnisse der Bodenschätzung in der KG K, die Niederschrift über die Auflegung der Schätzungsergebnisse am 22. Jänner 2007 (einschließlich der Teilnehmerliste) und die Stellungnahme des Bodenschätzers M…
…Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Hektarsatzes zum 1.1.2008). Weiters wurden ihnen die Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Ergebnisse der Bodenschätzung in der KG L, die Niederschrift über die Auflegung der Schätzungsergebnisse am 22. Jänner 2007 (einschließlich der Teilnehmerliste) und die Stellungnahme des Bodenschätzers…
…Unterlagen übermittelt, welche die Grundlagen für den angefochtenen Bescheid darstellten (Ausdruck des Vermessungsamtes über die einzelnen Grundstücke und deren Ertragsmesszahlen sowie die Bekanntgabe des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr betreffend die Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Hektarsatzes zum 1.1.2008). Mit Schreiben vom 6. Dezember 2010…
…Ausdruck des Vermessungsamtes über die einzelnen Grundstücke und deren Ertragsmesszahlen sowie die Bekanntgabe des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr betreffend die Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Hektarsatzes zum 1.1.2008). Zu diesem Vorhalt äußerten sich die Bw nicht mehr. Über die Berufung wurde erwogen: Bewertung des…
…nochmals) diejenigen Unterlagen übermittelt, welche die Grundlagen für den angefochtenen Bescheid darstellten (Ausdruck des Vermessungsamtes über die einzelnen Grundstücke und deren Ertragsmesszahlen sowie die Bekanntgabe des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr betreffend die Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Hektarsatzes zum 1.1.2008). Die Bw wurden auch…
…nochmals) diejenigen Unterlagen übermittelt, welche die Grundlagen für den angefochtenen Bescheid darstellten (Ausdruck des Vermessungsamtes über die einzelnen Grundstücke und deren Ertragsmesszahlen sowie die Bekanntgabe des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr betreffend die Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Hektarsatzes zum 1.1.2008). Die Bw wurden auch…
…Es sei nicht nachvollziehbar, welche Gründe gegen die Verwendung dieses Betriebes zum Vergleich mit dem berufungsgegenständlichen Betrieb sprechen. Bei der Ermittlung des Einheitswertes seien im Eigentum des Grundeigentümers verbleibende Grundflächen auch dann zu berücksichtigen, wenn deren Bewirtschaftung auf Grund naturschutzbehördlicher Auflagen eingeschränkt sei (§ 30 Abs…
…6 | Abrechnung (33 % von der Bodenklimazahl) | -8,118 | Betriebszahl | 16,482 | Hektarsatz | € 377,305 Berechnung des Einheitswertes (Angaben in Euro) zum 1.1.2008: | Landwirtschaftlich genutzte Flächen | 18,2682 ha | x 377,3050 | 6…
…die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen weichen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich ab. 2. die Abweichung führt zu einer wesentlichen Steigerung der Ertragsfähigkeit Als regelmäßige Verhältnisse…
…2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem | b) | die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt .... | 2. | Für die…