… 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt... 2. Für die Bemessung der…
…der Hektarsatz wie bei Vergleichsbetrieben oder Untervergleichsbetrieben in einfacher Weise jederzeit ableiten lässt, auch für die übrigen - nicht den Vergleichs(Untervergleichs)betrieben gerechtfertigt (Twaroch-Wittman-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz S 201). Auf der Grundlage der o.a. Bestimmungen ist der Hektarsatz zur Ermittlung des auf…
…pro landwirtschaftlichen Hektar ist im Hinblick auf die gesetzeskonforme Ableitung des Hektarsatzes von 232,8110 € durch das Finanzamt weder nachvollziehbar noch schlüssig. Dem Vorbringen kann somit nicht gefolgt werden. Es mag zutreffen, dass das Verfahren zur Ermittlung des landwirtschaftlichen Einheitswertes komplex und diffizil ist…
…Neben den von der Bw. angeführten Besichtigungen vor Ort sind für die gegenständliche Berufungsentscheidung der Lokalaugenschein vom 2. Juli 2002 und sämtliche im vorangegangenen Berufungsverfahren (RV 656/1-5/02) durchgeführten Ermittlungen, Vorhalteverfahren udgl. relevant. Unter Bedachtnahme auf den Grundsatz des Parteiengehörs seien die zahlreichen
…der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt. 2. Für die…
…Ermittlung des Hektarsatzes Auf Grund der Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ergibt sich für den Betrieb der Bw. folgender Hektarsatz: (Höchsthektarsatz S 31.500 x Betriebszahl 18,393): 100 = S 5.793,-- 4. Ermittlung des Einheitswertes und zur Frage der Wertfortschreibung Zufolge eines Hektarsatzes in Höhe…
…Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt und c) die Abweichung nicht durch Be- und/oder Verarbeitung im Sinne des …
…der tatsächlichen Verhältnisse von den bei der Feststellung der Hektarsätze unterstellten regelmäßigen Verhältnissen wesentlich sind und zu einer wesentlichen Ertragsminderung führen. Der durch diese Ertragsminderung sich ergebende Unterschiedsbetrag wurde nach Vervielfachung mit 18 zur Ermittlung des Minderungssatzes in Relation zu den entsprechenden Hektarsätzen gestellt (vgl…
…übernommenen Flächen und abzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres nicht selbst bewirtschafteten Verpachtungen, Verkäufe und zur Nutzung überlassenen Flächen. Für die Ermittlung der Einheitswertanteile der Zu- und Verpachtungen, der Zu- und Verkäufe bzw. der zur Nutzung übernommenen und überlassenen Flächen sind hinsichtlich des Hektarsatzes …
… 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt; 2. für die Bemessung der…
…Forstwirte, Seite 333: 7.4.3 der richtige Hektarsatz bei Zupachtungen Bei der Ermittlung des Wertes der Zupachtungen (und anderer Flächennutzungen) hat der Pächter seit 1994 grundsätzlich den nach der Nutzungsart entsprechenden Hektarsatz seines eigenen Betriebes heranzuziehen.“ Jilch: Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, Seite…
…dass die Fortschreibung erforderlich sei, weil durch die Bodenschätzung eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen festgestellt worden und die maßgeblichen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen bei der Ermittlung des Hektarsatzes zugrunde zu legen gewesen seien. In der Beschwerde vom 22. April 2014 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor: „Da…
… 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt... 2. Für die Bemessung der…
…wurde und die maßgeblichen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen bei der Ermittlung des Hektarsatzes zu Grunde zu legen waren. Mit Schreiben vom 16. Juni 2001 wurde Berufung (nunmehr Beschwerde) eingebracht. Der Berufungswerber (jetzt Beschwerdeführer, Bf) bringt vor, bei der Berechnung des Einheitswertes sei eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von…
… 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt... 2. Für die Bemessung der…
…auf weitere Vergleichsbetriebe mehr oder weniger unmittelbar auf den Ertragswert des zu bewertenden Betriebes geschlossen wird. (Twaroch/Wittmann/Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, § 34, Allgemeines). Nach § 38 Absatz 4 BewG ist für alle übrigen Betriebe der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe…
…§ 32 und 38 BewG und hält fest, dass die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zur Ermittlung des Hektarsatzes berücksichtigt wurden. In welchem Umfang, wird jedoch verschwiegen und ist die tatsächliche Berechnungsmethode noch immer unklar. Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass die erstinstanzliche Behörde im vorliegenden Fall zweifellos ein mangelhaftes…
…Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Hektarsatzes zum 1.1.2008. Weiters wurden die Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Ergebnisse der Bodenschätzung in der KG K, die Niederschrift über die Auflegung der Schätzungsergebnisse am 22. Jänner 2007 (einschließlich der Teilnehmerliste) und die Stellungnahme des Bodenschätzers M…
…Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Hektarsatzes zum 1.1.2008). Weiters wurden ihnen die Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Ergebnisse der Bodenschätzung in der KG L, die Niederschrift über die Auflegung der Schätzungsergebnisse am 22. Jänner 2007 (einschließlich der Teilnehmerliste) und die Stellungnahme des Bodenschätzers…
…Unterlagen übermittelt, welche die Grundlagen für den angefochtenen Bescheid darstellten (Ausdruck des Vermessungsamtes über die einzelnen Grundstücke und deren Ertragsmesszahlen sowie die Bekanntgabe des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr betreffend die Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Hektarsatzes zum 1.1.2008). Mit Schreiben vom 6. Dezember 2010…