…welchem Sinn es auszuüben ist, wäre verfassungswidrig. Ermessensentscheidungen müssen daher stets soweit vorausbestimmt sein, dass überprüft werden kann, ob die Ermessensübung im Sinne des Gesetzes erfolgte. Soweit das materielle Recht diesbezüglich keine ausdrückliche Richtlinie enthält, kommt § 20 BAO zur Anwendung. Demnach sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit…
…des Konkursverfahrens am 24. Juli 2001 gegeben gewesen. Die Geltendmachung einer Haftung ist jedoch in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat zu einer Ermessensübung in einer vergleichbaren Fallkonstellation in der Entscheidung vom 5.7.2004, 2002/14/0123 ausgeführt, dass eine Begründung der…
…nicht abgelaufen war. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die dem erstinstanzlichen Bescheid anhaften…
…355.343,47 aus) mit erheblichen Härten verbunden und die Einbringlichkeit bei einem weiteren Zahlungsaufschub nicht gefährdet wäre. Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, besteht im Rahmen einer Ermessensübung die Möglichkeit eine Stundung oder Ratenzahlungen zu genehmigen. Welche Sicherheiten können Sie anbieten?" Dazu erging am 22…
…des Ermessens diesen Umstand nicht beachtet hat, sind die Haftungsbescheide bereits mit Rechtswidrigkeit in formeller Hinsicht behaftet. Bei objektiver Ermessungsübung hätte das Finanzamt feststellen müssen, dass für die vier slowakischen Staatsbürger rechtskräftige Einkommensteuerveranlagungen bis zumindest 2004 vorgelegen sind, welche einer Haftungsinanspruchnahme unseres Klienten als Arbeitgeber…
…wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel ist ein insgesamt richtiges Ergebnis. Daher ist bei der Ermessungsübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben, unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztlich zugunsten oder zu Ungunsten der…
…wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel ist ein insgesamt richtiges Ergebnis. Daher ist bei der Ermessungsübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben, unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztlich zugunsten oder zu Ungunsten der…
…B 783/89; VwGH 22.3.2000, 99/13/0253). Bei der Ermessungsübung ist daher grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben (VwGH 30.1.2001, 99/14/0067). Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztendlich…
…nicht nach. Damit waren die Voraussetzungen für die Verhängung der angefochtenen Zwangsstrafe dem Grund nach gegeben. Hinsichtlich der Höhe einer Zwangsstrafe ist bei der Ermessungsübung u.a. die Höhe allfälliger Abgabennachforderungen bei einer Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Abgabenerklärung zu berücksichtigen. Die Höhe der festgesetzten Zwangsstrafe…
…Ausführungen zu den übrigen angefochtenen Bescheiden verwiesen. Die hervorgekommenen Umstände waren gewichtiger Art, weshalb bei der Ermessungsübung dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben war. Damit war die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide gemäß § 303 Abs…
…April 1990, 89/15/0005; 22. März 2000, 99/13/0253). Daher ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben (VwGH 30. Mai 1994, 93/16/0096; 28. Mai 1997, 94…
…erfolgen kann, "wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht wird." Bei der Ermessungsübung ist primär der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu berücksichtigen, wobei sich die Ermessensübung vor allem am Zweck der Norm zu orientieren hat. Deshalb ist…
…Abgabenbehörde geleistet. Beim Ausspruch einer Haftung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, wobei aus der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides eine Ermessungsübung des Finanzamtes nicht ersichtlich sei. Zu den Energiekosten sei auszuführen, dass sich das von der GmbH genutzte Gebäude im Privatvermögen des Bw befinde und…
…Erwerbers im Ermessen der Abgabenbehörde liege. Haftungen wären Besicherungsinstitute. Daher wäre bei der Ermessungsübung insbesondere der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiarität) der Haftung zu beachten. Die Inanspruchnahme des Erwerbers als Haftungspflichtiger werde in der Regel dann ermessenswidrig (und somit rechtswidrig) sein, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner…
…zu bezahlen, sodass er auf die Unterstützung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährtin angewiesen sei. Bei richtiger Ermessungsübung wären dem Bw. daher sämtliche Verbindlichkeiten zu erlassen. Dem Antwortschreiben beigelegt waren Kontoauszüge der D-Bank betreffend den Zeitraum 05.01.2006 bis 08.09.2006, den…
…Umsatzsteuer (für eine in Österreich erbrachte Leistung) handle, kann im berufungsgegenständlichen Verfahren keine Berücksichtigung finden, da die Ausschlussfrist der Erstattungsverordnung keine Verlängerung oder Ermessensübung zulässt. Es lässt sich auch für die Bw. aus dem Hinweis nichts gewinnen, in der Rechtsmittelbelehrung des Abweisungsbescheides werde ausdrücklich eine…
…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte, und ob die aufgrund der Formulierung "ist ... zulässig" gebotene Ermessensübung für die Erlassung der Wiederaufnahmebescheide spricht. Der Prüfungsbericht enthält in den Textziffern (Tz) zu den Streitpunkten diverse Feststellungen, die selbst Tatsachen darstellen und auf Tatsachen beruhen. Wenn eine derartige Prüfungsfeststellung…
…des Jahres 2006 realistisch, die Quote wird nach derzeitiger Schätzung eher knapp unter 2 % zu erwarten sein. Da bisher keine exakten Angaben gemacht werden können, wird im Rahmen der Ermessungsübung zu Gunsten des Bw., wie auch bei dem Parallelverfahren gegen G.U., von einer Uneinbringlichkeit…
…Zuschlag von bis zu 10% der festgesetzten Abgabe als Verspätungszuschlag auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar sei. Die diesbezügliche Ermessensübung habe unter Bedachtnahme auf § 20 BAO nach den Grundsätzen der Billigkeit und Zweckmäßigkeit stattzufinden. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages in der angefochtenen Höhe sei unbillig und…
…legem. Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben als Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit setzt daher einen Vollzugsspielraum, also einen Auslegungsspielraum (Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe) oder einen Rechtsanwendungsspielraum (etwa bei Ermessungsübung) voraus. Ein solcher wäre etwa bei der Nachsicht (Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes "Unbilligkeit der Einhebung") gegeben…