…welchem Sinn es auszuüben ist, wäre verfassungswidrig. Ermessensentscheidungen müssen daher stets soweit vorausbestimmt sein, dass überprüft werden kann, ob die Ermessensübung im Sinne des Gesetzes erfolgte. Soweit das materielle Recht diesbezüglich keine ausdrückliche Richtlinie enthält, kommt § 20 BAO zur Anwendung. Demnach sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit…
…des Konkursverfahrens am 24. Juli 2001 gegeben gewesen. Die Geltendmachung einer Haftung ist jedoch in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat zu einer Ermessensübung in einer vergleichbaren Fallkonstellation in der Entscheidung vom 5.7.2004, 2002/14/0123 ausgeführt, dass eine Begründung der…
…nicht abgelaufen war. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die dem erstinstanzlichen Bescheid anhaften…
…da weder neue Tatsachen hervorgekommen noch die Ermessungsübung begründet worden sei. Die Abgabenbehörde legte die Beschwerde vom 07.11.2019 ohne Erlassung einer BVE am 06.02.2020 direkt dem BFG vor (Verzichtserklärung wurde abgegeben). Entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Der Bf ist Professor an der Universität X…
…Zur Beschwerdebegründung wird angeführt, dass bei der Bemessung des Verspätungszuschlages im Rahmen der Ermessungsübung die Verschaffung des finanziellen Vorteils maßgebliches Kriterium ist. Im gegenständlichen Fall sind auf die Umsatzsteuerzahllast von € 9.414,14 im Rahmen der monatlichen Vorauszahlungen € 8.456,88 entrichtet worden…
…Bei dieser Sachlage stellt sich die Frage, warum gerade ich von der Behörde zur Haftung herangezogen wurde. Der angefochtene Bescheid lässt eine nähere Begründung der diesbezüglichen Ermessungsübung vollkommen vermissen. 2. Das Finanzamt hat Umsatzsteuerbescheide an die D OG erlassen, da die OG es verabsäumt hat…
…dieser Sachlage stellt sich die Frage, warum gerade ich von der Behörde zur Haftung herangezogen wurde. Der angefochtene Bescheid lässt eine nähere Begründung der diesbezüglichen Ermessungsübung vollkommen vermissen. 2. Das Finanzamt hat den Umsatzsteuerbescheid 2010 an die D-OG erlassen, da die OG es verabsäumt…
…Bei dieser Sachlage stellt sich die Frage, warum gerade ich von der Behörde zur Haftung herangezogen wurde. Der angefochtene Bescheid lässt eine nähere Begründung der diesbezüglichen Ermessungsübung vollkommen vermissen. 2. Das Finanzamt hat Umsatzsteuerbescheide an die D-OG erlassen, da die OG es verabsäumt hat…
…355.343,47 aus) mit erheblichen Härten verbunden und die Einbringlichkeit bei einem weiteren Zahlungsaufschub nicht gefährdet wäre. Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, besteht im Rahmen einer Ermessensübung die Möglichkeit eine Stundung oder Ratenzahlungen zu genehmigen. Welche Sicherheiten können Sie anbieten?" Dazu erging am 22…
…des Ermessens diesen Umstand nicht beachtet hat, sind die Haftungsbescheide bereits mit Rechtswidrigkeit in formeller Hinsicht behaftet. Bei objektiver Ermessungsübung hätte das Finanzamt feststellen müssen, dass für die vier slowakischen Staatsbürger rechtskräftige Einkommensteuerveranlagungen bis zumindest 2004 vorgelegen sind, welche einer Haftungsinanspruchnahme unseres Klienten als Arbeitgeber…
…wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel ist ein insgesamt richtiges Ergebnis. Daher ist bei der Ermessungsübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben, unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztlich zugunsten oder zu Ungunsten der…
…wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel ist ein insgesamt richtiges Ergebnis. Daher ist bei der Ermessungsübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben, unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztlich zugunsten oder zu Ungunsten der…
…Adressänderung verfügt worden sei, betreffe lediglich das von der Abgabensicherung angestoßene Einhebungsverfahren und habe keinerlei Auswirkung auf die zuvor erlassenen Bescheide über die Festsetzung einer Zwangsstrafe. Für die Höhe der verhängten Zwangsstrafe sehe das Gesetz für die Ermessungsübung keine verbindlichen Vorgaben vor, lediglich der Betrag…
…nicht interessiert. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe war daher nicht unbillig, sondern durchaus gerechtfertigt. Hinsichtlich der Höhe einer Zwangsstrafe ist bei der Ermessungsübung u.a. die Höhe allfälliger Abgabennachforderungen bei einer Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Abgabenerklärung zu berücksichtigen. Die Höhe der festgesetzten Zwangsstrafe lag mit 200…
…begründen. Die Begründung habe die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen insoweit aufzuzeigen, als dies für die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes erforderlich sei. Weiters habe die Begründung die für die Ermessungsübung maßgebenden Überlegungen zu enthalten…
…Die Begründung des Verspätungszuschlagsbescheides hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung darzulegen. Auch das Vorliegen des Verschuldens ist nachvollziehbar zu begründen. Die Begründung hat weiters die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen zu enthalten. Da diese Angaben in der Begründung zu o.a…
…für die Jahre 2012 und 2013 Beschwerde. "… Die Beschwerde richtet sich gegen die grundlos bzw ohne treffenden Wiederaufnahmegrund sowie in falscher Ermessensübung erfolgten Wiederaufnahmen der Verfahren sowie gegen die Vorschreibung von Umsatzsteuer für die nicht bezahlten Abschlagsrechnungen. Beantragt wird eine ersatzlose Aufhebung der bekämpften…
…der Ansicht, dass die richtige Ermessensübung (das Auswahlermessen) im Zeitpunkt seiner Entscheidung v. 14.08.2024 nicht selbständig nachzuholen ist [(keine Verlagerung einer unterlassenen Ermessungsübung der belangten Behörde aufgrund deren Säumnis in einem Zeitraum von beinahe 6 Jahren (12/2009 bis 02.02.2015)]. Ebenso…
…die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (Ritz/Koran, BAO7, § 20 Rz 7). Gegenständlich war bei der Ermessungsübung zu berücksichtigen, dass der verbliebene haftungsrelevante Betrag iHv € 185,47 als geringfügig anzusehen war, sodass aus verwaltungsökonomischen Gründen und dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (vgl…
…Das Finanzamt habe diesbezüglich offensichtlich in keiner Weise ermittelt. Damit liege insbesondere ein wesentlicher Verfahrensmangel vor. 3.3.2 Ermessungsübung und Verschulden nicht begründet Die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers durch einen Haftungsbescheid sei eine Ermessensentscheidung. Solche Ermessensentscheidungen und die damit einhergehende Ermessensausübung seien vom Finanzamt zu…