Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Dr. Wolfgang Seitz und Gerhard Mayrhofer im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Friedrich Woditschka, 2170 Poysdorf, Friedhofstraße…
…zu einer steuerlichen Begünstigung von berufstätigen Müttern, denen weitaus geringere Sozialleistungen zukommen als nicht berufstätigen Müttern, können bedauerlicherweise keine Berücksichtigung finden, da bei Entscheidungen nach § 205 BAO auch kein Ermessensspielraum normiert wurde. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien, am 17. Februar 2006
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat am 18. Oktober 2005 durch die Vorsitzende V und die weiteren Mitglieder xxx über die Berufung der F-KG, Adr., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, 1010 Wien, Herreng. 2-4, gegen den Bescheid gemäß § 9 Abs. 2 KVG iVm…
…vorzunehmen und die Ermessensentscheidung entsprechend zu begründen. Anders als beim einem Gesamtschuldverhältnis (wo nur die Auswahl unter mehreren Schuldnern in das Ermessen der Behörde gestellt ist), ist für die Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Abgabenschuldner noch ein Ermessensspielraum gegeben. Personen…
…im letzten Fall welche Gesamtschuldner, die dieselbe Abgabe schulden, sie zur Leistung heranziehen will. Das Gesetz räumt der Abgabenbehörde einen Ermessensspielraum ein, in dessen Rahmen sie ihre Entscheidung gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen hat…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid vom 4. Dezember 2002 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien in Wien betreffend Haftungsbescheid gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Hinblick auf den zwingenden Charakter des § 215 Abs. 1 BAO sei der Abgabenbehörde bei der Verwendung von Abgabenguthaben kein Ermessenspielraum eingeräumt. Somit sei die Verrechnung des Guthabens mit den auf dem Abgabenkonto der primärschuldnerischen GmbH aushaftenden fälligen Abgabenschulden rechtmäßig gewesen. Im Vorlageantrag vom 23. 6…
…war, in beachtlichem Umfang fraglos bestehende - Ungewissheit über das Bestehen der Abgabepflicht nahezu vollständig beseitigt. Somit erscheint der kaum vorhanden gewesene Ermessensspielraum des FA, ob es bei der zeitlich bedingten Ungewissheit über Bestehen und Umfang der Abgabepflicht vorläufige oder schon endgültige Bescheide erlassen sollte, nunmehr…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Der nach den Grundsätzen des § 20 BAO gegebene Ermessensspielraum ist auch für die Beurteilung der Frage maßgeblich, welcher von mehreren potenziell haftungspflichtigen Vertretern des Primärschuldners (gegebenenfalls in welcher Höhe) in Anspruch genommen wird (vgl. VwGH 20…
…Abs. 1 oder Überrechnung nach § 215 Abs. 2 BAO auf Konten anderer Abgabenbehörden hat zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu erfolgen, ohne dass der Behörde dabei ein Ermessensspielraum eingeräumt wäre (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166 mit Verweis auf Ritz, BAO-Kommentar2, Tz 3 f…
…sind sämtliche Tatsachen jedes einzelnen Falls zu berücksichtigen und meritorisch zu entscheiden. Gem. unserem Kenntnisstand wurde der Ermessensspielraum weit überschritten. Die Grundlage für die Erlassung eines Haftungsbescheids gegenüber unserem Mandanten war und ist nicht gegeben. Folgende Umstände wurden in der Ermessensentscheidung offenbar nicht berücksichtigt: a…
…insoweit Auswirkungen zeitigen, als das Gesetz der Exekutive einen Vollzugsspielraum eingeräumt hat. Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt somit voraus, dass der Behörde ein Ermessensspielraum eingeräumt ist. Von Bedeutung kann er auch bei der Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe sein. Die in § 2 Abs…
…erster Instanz stützt sich auf den fehlgeschlagenen Versuch der Exekution der Abgabenschuld beim Mieter. Die Uneinbringlichkeit ist demnach eindeutig gegeben. Der Behörde steht kein weiterer Ermessensspielraum mehr zu, da kein anderer zahlungsfähiger Gesamtschuldner mehr vorhanden ist (siehe auch VwGH 26.6.1997, 96/16/0137)…
…Gebühr vorgeschrieben. Wie bereits ausgeführt, war sie in diesem Zeitpunkt gar nicht mehr in der Lage, im Rahmen eines Ermessensspielraumes eine andere Entscheidung zu treffen, da die Behörde verpflichtet ist, für die Erhebung und Einbringung der ausstehenden Abgabe zu sorgen. Zum Einwand des Bw., er…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.Peter Dösinger, gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. Dezember 2002 betreffend Abgabenschuldigkeiten der H. GmbH entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Robert Hauser und Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub am 13. Dezember 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RR gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…