…96%. Der Unabhängige Finanzsenat ist daher im Rahmen der Ermessensübung zu der Auffassung gelangt, dass gegenständlich aufgrund der Geringfügigkeit der Auswirkung keine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO durchzuführen gewesen wäre. Der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid bezüglich Einkommensteuer für das Jahr 2003 ist daher stattzugeben. 2. Berufung…
…bei der Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Geringfügigkeit der Auswirkung nicht nur die relativen Zahlen, sondern auch die absoluten Zahlen heranzuziehen seien. Erfahrungsgemäß würden im Rahmen einer Betriebsprüfung gleichartige Änderungen sehr wohl eine entsprechende Berichtigung der ursprünglichen Bescheide nach sich ziehen. Zu berücksichtigen sei im…
…gültige Fassung des § 299 BAO anzuwenden. So spricht auch Ritz in seinem von der Bw. zitierten Artikel (unter Hinweis auf Stoll, Ermessen im Steuerrecht, 2. Auflage, 270; VfGH 19.6.1965, G 24/64; VwGH 14.12.2000, 95/15/0113) davon, dass bei "Geringfügigkeit"…
…wonach der Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten nur zu 50 % zustehe, gemeinschaftsrechtswidrig ist (vgl. lediglich VwGH, 31.3.2004, 2001/13/0255). Der Streitpunkt besteht demnach allein darin, ob das Finanzamt das ihr nach § 299 Abs. 1 BAO eingeräumte Ermessen (arg. "kann") im Sinne des Gesetzes ausgeübt…
…Im Hinblick auf den Zweck des § 303 BAO ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben. Eine Interessensabwägung im Rahmen des Ermessens verbietet jedoch bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ließe aber die im Rahmen des § 299 BAO auszuübende Ermessensentscheidung Aufhebungen nur bei Vorliegen einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit zu. Als relativ geringfügig würden Änderungen gegenüber den erklärten Gewinnen von jeweils unter einem Prozent angesehen. Gegen eine Ermessensübung im Sinne…
…bei der Beurteilung, ob ein Missverhältnis zwischen der steuerlicher Auswirkung des Wiederaufnahmsgrundes und den zu erwartenden tatsächlichen Bescheidänderungen vorliegt, eine Saldierung von Einkommen- und Umsatzsteuer nicht in Betracht kommt"). (c) Nach Ansicht des BMF kann einer Anregung auf Aufhebung von Bescheiden nach § 299 BAO im…
…sich die Ermessensübung vor allem am Zweck der Norm zu orientieren hat und die Geringfügigkeit der Auswirkungen iSd Gebote der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung gegen die Bescheiderlassung spricht (vgl Ritz, BAO3, § 20 Tz 8f). Zweck des § 201 BAO ist - wie bei den aaO…
…Aufwendungen waren daher bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einkunftsmindernd zu berücksichtigen (2007: 298,44 €; 2008: 318,64 €). Insgesamt waren die Einkommensteuerbescheide 2007 und 2008 daher diesbezüglich geringfügig abzuändern. II) Einkommensteuer 2009 (Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO): Im Rahmen des Einkommensteuerbescheides für…
…299 Tz 59). 4. Da somit eine nicht nur geringfügige Rechtswidrigkeit vorliegt, war bei der Ermessensübung dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Rechtssicherheit zu geben; die Berufung war daher abzuweisen. Bemerkt wird, dass im Rahmen dieser Berufungsentscheidung nur über die Rechtmäßigkeit des…
…Körperschaft- und Umsatzsteuerauswirkungen zur Beurteilung der Geringfügigkeit bzw. des Vorliegens eines Missverhältnisses vorgenommen worden. Bei der Ermessenentscheidung im Sinne des § 299 BAO sei insbesondere der Grundsatz der Rechtsrichtigkeit vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Die abgabenrechtliche Auswirkung der Rechtswidrigkeit des Wiederaufnahmebescheides sei nicht bloß geringfügig…
…bei der Ermessensübung dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Rechtssicherheit zu geben. Weiters ist auszuführen, dass gemäß § 302 Abs. 1 BAO Aufhebungen nach § 299 BAO bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheides zulässig sind. Im vorliegenden Fall wurden von der…
…2004); € 3.072,00 (2005) und € 2.509,00 (2006). An dieser Beurteilung würde sich auch bei den nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen anzustellenden Verhältnismäßigkeitsüberlegungen der steuerlichen Auswirkungen des Wiederaufnahmsgrundes zur steuerlichen Gesamtauswirkung (vgl. nochmals…
…hinsichtlich des Bescheides betreffend Aufhebung iSd § 299 BAO betreffend Einkommensteuer 2000 begründend dargelegt wurde: Auf Grund der unzutreffenden Rechtsansicht, die Zahlungen seien bei der Empfängerin nicht steuerbar, hat das Finanzamt eine dem aufzuhebenden Bescheid zu Grunde liegende Überprüfung unterlassen, in welcher Höhe die Rentenleistungen im…
…tritt das Argument der Verwaltungsökonomie zurück, wenn die Auswirkungen der Herstellung des materiell richtsrichtigen Zustandes nicht geringfügig sind. Die auf einer verallgemeinernden Betrachtungsweise beruhenden Argumente hinsichtlich Geringfügigkeit, die seinerzeit von der Finanzlandesdirektion für die Ermessensübung beim Vollzug des § 299 BAO vor der Novelle BGBl I…
…299 im Ermessen der Abgabenbehörde liege und dies unabhängig davon gelte, ob ein Antrag auf Aufhebung eingebracht worden sei und ob sich die Aufhebung zu Gunsten oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde. Ebenso wie bei der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens habe die Ermessensübung…
…sich die Ermessensübung vor allem am Zweck der Norm zu orientieren hat und die Geringfügigkeit der Auswirkungen iSd Gebote der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung gegen die Bescheiderlassung spricht (vgl Ritz, BAO3, § 20 Tz 8f). Zweck des § 201 BAO ist - wie bei den aaO…
…insbesondere im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtschutzes) von Selbstberechnungen und von Veranlagungsbescheiden eingeräumt (vgl. Erläuternde Bemerkungen zum AbgabenänderungsG 2003, § 299 BAO). Die Maßnahme gem. § 299 BAO liege im Ermessen der Behörde. Bei der Ermessensübung komme…
…Da für die Ermessensübung aber eine multiperspektive Sichtweise im Sinne einer Beachtung aller Aspekte eines Sachverhaltes gefordert ist, kann insbesondere in Grenzfällen das Absolutheitskriterium nicht als allein ausschlaggebendes Element für diese Entscheidung herangezogen werden. Auch in der zur Ermessensübung bei § 299 BAO vorliegenden kasuistischen Rechtsprechung…
…objektiver Richtigkeit. Im Rahmen der Ermessensübung kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu. Weiters ist dem Prinzip der Rechtmäßigkeit Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit einzuräumen. Gegen eine Bescheidaufhebung können insbesondere die Geringfügigkeit der Auswirkung einer Unrichtigkeit des Bescheidspruches oder die…