…0073, u.a.). Denn auch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat bei ihrer Entscheidung von Amts wegen den maßgebenden Sachverhalt festzustellen. Dazu gehört auch die Wahrnehmung der Verjährung der Strafbarkeit. Das Erlöschen der Strafbarkeit durch absolute Verjährung nach § 31 Abs. 5 FinStrG erfolgt ohne Rücksicht darauf…
…bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre verstrichen sind. Die Verjährung ist uneingeschränkt in jedem Stadium des Verfahrens wahrzunehmen. Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der Frist gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG…
…1998 gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG absolut verjährt ist. Die Verjährung der Strafbarkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen und zwar uneingeschränkt in jedem Stadium des Verfahrens (VwGH 29.1.1991, 89/14/0073). Das Erlöschen der Strafbarkeit durch absolute Verjährung nach § 31 Abs. 5 FinStrG…
…der Zl. 2001/16/0252-7 vor dem Verwaltungsgerichtshof in Zusammenhang mit der Abgabenfestsetzung geführten Verfahrens ergibt sich eine der Anhängigkeit beim Verwaltungsgerichtshof entsprechende Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist. Diese ist spätestens am 2. März 2009 abgelaufen. Als Strafaufhebungsgrund hat die Verjährung das Erlöschen der Strafbarkeit…
…zu prüfen, ob für einige Teiltaten bereits absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist, denn auch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat bei ihrer Entscheidung den maßgebenden Sachverhalt festzustellen, wozu auch die Überprüfung der Verjährung der Strafbarkeit gehört. Das Erlöschen der Strafbarkeit durch absolute Verjährung nach § 31…
…verstrichen ist ( = absolute Verjährung). Die in § 31 FinStrG normierte Verjährung der Strafbarkeit stellt einen Strafaufhebungsgrund dar, der das Erlöschen der Strafbarkeit zur Folge hat. Die Verjährung der Strafbarkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen, und zwar in jedem Stadium des Verfahrens, sohin auch im Rechtsmittelverfahren…
…Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen des Ablaufes der Frist des § 31 Abs. 5 FinstrG ist in den Fällen der finanzbehördlichen Zuständigkeit von der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch bei Fristlauf während des Rechtsmittelverfahrens jedenfalls wahrzunehmen. Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung…
…Ausübung der Rechtsanwaltschaft erloschen ist, jedoch werden im erstinstanzlichen Erkenntnis keine Feststellungen über die gegenwärtigen Einkommensverhältnisse und allenfalls bestehende Sorgepflichten des Bw. getroffen. Mit Beschluss desselben Gerichtes vom 25. Mai 2011 wurde dieses Konkursverfahren mangels Kostendeckung aufgehoben. Aufgrund des persönlichen Vorbringens des Bw. in der…
…werde eine Reduzierung der Geldstrafe beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gegenstand des Berufungsverfahrens ist allein die Frage der Strafbemessung, da der Bw. nur den Ausspruch über die Strafe bekämpft, indem er ein niedrigeres Strafausmaß beantragt. Hinsichtlich der Frage der Strafbarkeit ist somit Teilrechtskraft eingetreten…
…Abs. 5 FinStrG) gelte die Strafbarkeit dann als erloschen, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist der Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzbehörde zuständig ist, 10 Jahre verstrichen seien. Die Verjährungsfrist beginne mit Eintritt des Erfolges zu laufen. Der Erfolg trete mit der Zustellung des Abgabenbescheides…
…mehr geltend machen, aber der Vermieter könne freiwillig aus Eigeninitiative seine Naturalschuld erfüllen und eine Entschädigung an den Mieter zahlen. Ab der Entstehung des Entschädigungsanspruches könne der Mieter gemäß § 1444 ABGB auf seine Forderung durch einseitige Erklärung verzichten und diese damit zum Erlöschen bringen. Die …
…die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung erlöschen. Bei den Erfolgsdelikten würde die Verjährungsfrist erst mit Eintreten des Erfolgs zu laufen beginnen (§ 31 Abs. 1 3. Satz FinStrG). Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Finanzvergehen seien Erfolgsdelikte. Bei durch Bescheid festzusetzenden Abgaben würde die Abgabenverkürzung mit der Zustellung…
…die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet, c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, welche die Tat rechtfertigen, die Schuld oder die Strafbarkeit des Täters ausschließen oder aufheben…
…ausschließlich objektive Bedingung für den Wegfall der Strafbarkeit normiert, ohne dass es für den Eintritt dieser Bedingung auf subjektive Komponenten welcher Art auch immer ankäme. Da sich aus den Bekundungen des Bw. über die Abstandnahme von der fristgerechten Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben wegen Bestehens wirtschaftlicher Schwierigkeiten…
…Hinterziehung der Umsatzsteuer für 1997) strafbar gewordene Finanzordnungswidrigkeit findet aber ihr Ende mit Zustellung des Schätzungsbescheides vom 15. März 2000. Da die Strafbarkeit eines solchen Finanzvergehens gemäß §§ 31 Abs.1 und 2 FinStrG binnen einem Jahr ab Ende des mit Strafe bedrohten Verhaltens erloschen ist…
…schriftlichen Entscheidung deren Zustellung vor Ablauf der Frist erfolgt sein muss. Demnach ist hinsichtlich der Anschuldigungen für das Jahr 2000 am 9. Jänner 2012 die absolute Verjährung eingetreten und die Strafbarkeit erloschen. Hinsichtlich der Anschuldigungen für das Jahr 2001 erlischt die Strafbarkeit erst am 31…
…März 2003 fristgerecht den Rechtsbehelf der Berufung eingebracht und verfahrensbezogen beantragt, das angefochtene Erkenntnis aufzuheben, weil die Strafbarkeit der ihm zum Vorwurf gemachten Finanzvergehen durch Verjährung erloschen sei. Nach ausführlicher Darstellung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt der Beschuldigte in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 14…
…Raum. Im Übrigen kann die Zollschuld nach Verlassen der ersten polnischen Zollstelle auch nicht mehr erlöschen (EuGH, 29.4.2010, Rs. C-230/08, Rz. 50), also insbesondere auch nicht durch die spätere Beschlagnahme durch eine österreichische Zollbehörde oder den Verfallsausspruch in der vorliegenden Entscheidung…
…nicht gerechtfertigt sei. Der Bw. habe im gegenständlichen Zeitraum Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben bzw. Umsatzsteuern erklärungsgemäß bezahlt, sodass eine Strafbarkeit nicht vorliege. Jedenfalls sei aber die über ihn verhängte Strafe, selbst wenn ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegen sollte, überhöht. Es werde daher der Antrag gestellt, das Erkenntnis aufzuheben…
…Zigaretten verkauft wurde. Es ist davon auszugehen, dass für gewisse dieser Zigaretten während der Erstellungs- und Zustellphase der vorliegenden Berufungsentscheidung dieser zehnjährige Zeitraum ebenfalls bereits abläuft und bei diesen die Strafbarkeit erloschen ist, für eine gewisse Teilmenge wäre sie gerade noch aufrecht. Da in diesem…