…Sich diesbezüglich erkundigt, jedoch eine unrichtige Auskunft erhalten zu haben, hat der Bw. nicht behauptet. Derart liegt in der Unterlassung dieser Erkundigung ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. Der Bw…
…Sich diesbezüglich erkundigt, jedoch eine unrichtige Auskunft erhalten zu haben, hat der Bw. nicht behauptet. Derart liegt in der Unterlassung dieser Erkundigung ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. Der Bw…
…ist, ohne dass ihm eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Bilanzen bzw. Steuererklärungen der Vorjahre (hier 2002) vorgelegen sind und offensichtlich auch ohne sich bei der Abgabenbehörde hinsichtlich der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen durch den Vorgeschäftsführer und hinsichtlich offener Abgabenrückstände zu erkundigen, die Geschäftsführung der Primärschuldnerin übernommen…
…einer Abgabenvorschrift ist nur dann entschuldbar, wenn jemand die Vorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. In der Unterlassung einer dem Beschuldigten zumutbaren Erkundigung sowie in der Beiziehung seiner Mutter zur Führung der Aufzeichnungen, welche, aufgrund der Vielzahl der von…
…bei seinem steuerlichen Vertreter rückversichert und die Auskunft erhalten, dass diese Rechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigten. Die Erkundigung beim Steuerberater als fachlich kompetente Stelle schließe eine Sorgfaltswidrigkeit aus. Der erkennende Senat wäre dazu verhalten gewesen, das vorsätzliche, von Rechtsirrtum freie Verhalten des Bw schlüssig zu begründen…
…nicht entnehmen. "¼ scale" bedeutet lediglich "im Maßstab 1:4". Dass es sich dabei um einen Bausatz handelt, konnte er der Bezeichnung jedenfalls nicht entnehmen. Es wäre daher seine Verpflichtung gewesen, entsprechende Erkundigungen einzuholen, z. B. beim Warenempfänger. Dass er dies unterlassen hat, hat er…
…der vorübergehenden Verwendung gestellt werden müssen. Es wäre die Aufgabe des Beschuldigten als Geschäftsführer der Fa.FL gewesen, entsprechende Erkundigungen darüber einzuholen, was anlässlich der Einbringung der zuvor von Österreich nach Liechtenstein exportierten Fahrzeuge in zollrechtlicher Hinsicht zu veranlassen ist. Diese Informationen hätte er entweder…
…sie im Zeitpunkt des Erwerbes Kenntnis von diesen Abgabenschuldigkeiten gehabt habe. Falls sie keine Kenntnis gehabt hätte, möge dargelegt werden, welche Maßnahmen sie zur Erkundung allfälliger betrieblicher Abgabenschulden des Veräußerers unternommen habe. Ferner möge der Wert der übernommenen Aktiva angegeben werden. Schließlich wurde die Bw…
…kann daher mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht erwiesen werden. Die Unkenntnis einer Abgabenvorschrift ist nur dann entschuldbar, wenn jemand die Vorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. In der Unterlassung einer den Beschuldigten zumutbaren Erkundigung liegt ein
…eine darüber hinausgehende Kontrollmöglichkeit weder der Bw. selbst noch deren Vertreter, der jedoch ordnungsgemäß Erkundigungen eingezogen und vom Parteienvertreter der Käuferinnen die Auskunft erhalten hatte, dass sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch der Überrechnungsantrag bereits rechtzeitig beim Finanzamt eingebracht worden wären, offenstand, zumal auch ein an…
…ist. Es müsse dabei die betreffende Vorschrift trotz Anwendung entsprechender Sorgfalt unbekannt geblieben sein. Müssten dem Täter Zweifel über die Richtigkeit seiner Auffassungen aufgekommen sein, wäre er zu entsprechenden Erkundigungen verpflichtet gewesen. Im vorliegenden Fall sei die Behauptung des Bw., es sei ihm nicht vorzuwerfen…
…damit begründet werde, dass der Bw. es verabsäumt habe, sich bezüglich des Ausganges des beim EuGH anhängigen Verfahrens zu erkundigen und sich damit vorsätzlich in Rechtsunkenntnis gelassen habe. Dazu sei anzumerken, dass es für den Bw. als Geschäftsführer der GmbH nicht möglich sei, sich bezüglich…
…leidende Fa. T-GmbH und auch für ihn selbst als Grundstückserwerber ist dem Besch.2 in Anbetracht der geschilderten Umstände zumindest eine grobe Verletzung seiner Erkundigungspflicht im Bezug auf den Zeitpunkt der Verpflichtung zur Abgabe einer Grunderwerbesteuererklärung und zur Entrichtung der daraus resultierenden Grunderwerbsteuer, ebenso…
…schon deswegen nicht exkulpieren, weil ein Mindestmaß an Überwachung des mit der Wahrnehmung dieser Belange betrauten angestellten Personals für den allein verantwortlichen Geschäftsführer, als gesetzliches Vertretungsorgan der Gesellschaft verlangt werden muss. Wer trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlässt, handelt zumindest fahrlässig.(VwGH. Erkenntnis vom 18. Dezember 1992…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., whft. Adr., vom 23. Juli 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 16. Juni 2008, Zl. 100000/00000/464/2006, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die Eingangsabgabenschuld mit 0,- Euro…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., whft. xxx, vertreten durch Dr. P., Rechtsanwalt, xx, vom 12. August 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 10. Juli 2008, Zl. X, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die Eingangsabgabenschuld…
…einzustehen hat, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (vgl. VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134). Werden daher trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlassen, liegt ein zumindest fahrlässiges Verhalten vor (vgl. VwGH 29.3.2007, 2005/15/0081 sowie VwGH 29.6.1999, 99…
…oder an diesen bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt erhebliche Zweifel bestehen müssten, wäre der Geschäftsführer gehalten, weitere Erkundigungen einzuholen. Davon konnte im vorliegenden Fall jedoch nicht ausgegangen werden. Hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Dienstgeberbeiträge samt Zuschlägen fehlte es daher an einer schuldhaften Pflichtverletzung seitens des Berufungswerbers. Die…
…Somit war die Berufung abzuweisen." In der Folge beantragte der Bw die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz und führte ergänzend aus: "Nach Erkundigung über die genaue Bezeichnung des Namens "Superädifikat" möchte ich Ihnen mitteilen, dass es sich hierbei nicht um ein Superädifikat…
…er seinem konkreten Auftrag, zur Spedition in Feldkirch zu fahren, nicht nachgekommen ist, ohne sich bei seinem Auftraggeber oder der Spedition Z. zu erkundigen. Den Ausführungen des Bw. ist zu entnehmen, dass das Gespräch mit dem Zollbeamten eher kurz gehalten war. Er hätte daher die…