…3 ZollG vom Gesetzgeber gewollt ist, beweist einerseits der Umstand, dass die Haftung als weitgehende Erfolgshaftung konzipiert ist und andererseits das im Gegenstande ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.02.2002, GZ: xxxxx, mit dem er die Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien…
…die Ansicht vertreten, die Haftung der Bf. als Hauptverpflichtete sei nach Lage der Sache billig. Die Anwendung der weitestgehend als Erfolgshaftung konzipierten Heranziehung des Hauptverpflichteten sei vom Gesetzgeber gewollt. Ein Zollerlass aus Billigkeitsgründen könne nicht dazu in Anspruch genommen werden, um Rechtsnachteile, die einem Zollschuldner…
…ist der Bf. zuzurechnen. Die Zollbehörden waren von einer eingeschränkten Vertretungsbefugnis des G.M. nicht in Kenntnis gesetzt. Der VwGH hat im gegenständlichen Erkenntnis betreffend die Erfolgshaftung der Bf. festgehalten, dass der Umstand, dass die Textilien in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bf. standen…
…dieses Risikos nennt er die Erfolgshaftung gegenüber den Auftraggebern, allfällige Schadenersatzforderungen oder Haftungsansprüche, die Aufwand- und Kostentragung durch die Gesellschaft, die Finanzierungsfunktion der Gesellschaft (nicht abrechenbare Leistungen, ausstehende Forderungen) und die Risikotragung für ausstehende Forderungen. Dazu muss festgestellt werden: ● Erfolgshaftung gegenüber den Auftraggebern Den…
…den Geschäftsführer wie im Strafverfahren festgestellt, kein wie immer geartetes Verschulden treffe. Es handle sich dabei keineswegs um eine Erfolgshaftung. Die Ware sei auf Grund einer falschen Information eines Zollorganes einem unrichtigen Zolltarif untergeordnet worden. Deshalb seien die Voraussetzungen der Bestimmung des Art. 220 Abs…
…erfüllt. Der Konkurs der Primärschuldnerin sei eine Folge der katastrophalen Umsatzausfälle, bedingt durch die Insolvenz anderer Unternehmen mit den Geschäftsverbindungen bestanden hätten. Nach der Judikatur gebe es keine Erfolgshaftung für den Vertreter einer Kapitalgesellschaft, welche im Falle einer persönlichen Haftung seinerseits zum tragen käme. Die…
…auseinanderzusetzen, sondern mehr oder weniger in einem Stehsatz die Geschäftsführereigenschaft des Bw. feststelle und darauf aufbauend, offensichtlich gemeint im Sinne einer reinen Erfolgshaftung, die Haftungsvoraussetzungen als gegeben erachte. Der erstinstanzliche Bescheid sei demzufolge mit einem schweren Begründungsmangel behaftet, als nicht einmal annähernd abzuleiten sei, worauf…
…oder die Person, der die Rechte und Pflichten der vorgenannten Person im Zusammenhang mit einem Zollverfahren übertragen worden sind, zu zählen. Für diese als reine Erfolgshaftung konzipierte Zollschuldnerschaft kommt es nicht auf das Verschulden an. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Da es nicht um Strafbarkeit…
…Es gehe nicht an ,dass sie die Erfolgshaftung für die Nachlässigkeiten anderer übernehmen müsse um letztlich dadurch die Unterbehörde von ihrer Ermittlungspflicht zu entlasten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Sinne des Artikel 91 ZK ist das externe ,gemeinschaftliche Versandverfahren ein Zollverfahren mit welchem Nichtgemeinschaftswaren…
…vom 6. März 2012 die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte ergänzend vor, dass die Rechtsansicht der Abgabenbehörde erster Instanz einer vollständigen Erfolgshaftung für nicht einzubringende Abgaben zu Lasten der jeweiligen Geschäftsführung gleichkomme. Dies wäre der Bestimmung des § 9…
…Mögliche fehlende Umsätze der Gesellschaft, die durch die Betriebsprüfung festgesetzt worden seien, dürften nicht im Wege einer vom Gesetz nicht gedeckten Erfolgshaftung einfach dem Geschäftsführer zugerechnet werden. Die vorgeworfenen Taten könnten mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich auch nicht erwiesen werden. Die durch die Behörde dargestellten Annahmen…
…sein sollten. Aus dem UStG ist nicht ableitbar, dass wir eine Nachhaftung für die Existenz unserer früheren Geschäftspartner für deren Existenz und Verifizierbarkeit bis zu jeder künftigen Abgabenüberprüfung - mit Erfolgshaftung - trifft. I. Die Firma D. war im prüfungsgegenständlichen Abgabenzeitraum beim selbigen Finanzamt zu St.Nr…
…Regel nur für den Erfolg der fehlerfreien, richtigen Marktanalyse oder des ordentlichen, verwendbaren Organisationsplans einstehen will, hingegen keine Erfolgshaftung für weitere wirtschaftliche Folgen übernehmen will, die sich der Klient von der Umsetzung des Beratungsergebnisses verspricht, es sei denn, dass der Consultant ausnahmsweise auch insoweit eine…
…ohne selbst ausreichend Kontrolle über die Geschäftsabwicklung auszuüben". Das Nicht-Wissen um allfällige Malversationen der Genannten bedeutet keineswegs die Vernachlässigung der ausreichenden Kontrolle. Erfolgshaftung ist Ausdruck einer primativen Rechtsordnung, die in Europa schon viele Jahrhunderte überwunden ist. Wir haben uns lege artis verhalten und alle…
…Bemessungsgrundlage für die Fremdlöhne waren die tatsächlich geleisteten Stunden, die Entlohnung daher nicht werkbezogen. Das Unternehmerrisiko bzw Erfolgshaftung trug die Bw. Bei den Tätigkeiten der ausländischen Arbeiter handelte es sich somit zum einen um einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbar zeitlichen Arbeitslauf erbracht wurden und zum…
…nach den vorgefundenen Aufzeichnungen - die tatsächlich geleisteten Stunden, die Entlohnung daher nicht werkbezogen. Das Unternehmerrisiko bzw Erfolgshaftung trug die Bw. Bei den Tätigkeiten der ausländischen Arbeiter handelte es sich somit zum einen um einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbar zeitlichen Arbeitslauf erbracht wurden und zum anderen…
…Geschuldet wird dem Unternehmen kein Erfolg, sondern die Sorgfalt bei der Tätigkeit. Die Haftung daraus ist daher auch keine Erfolgshaftung, sondern eine Haftung für sorgfaltswidriges Verhalten, die aus einer ex ante Sicht zu beurteilen ist. Die Pflichten des Aufsichtsrates umfassen unter anderem die Bestellung und…
…1 BAO eine schuldhafte Pflichtverletzung als haftungsbegründend an. Die Norm des § 9 Abs. 1 BAO sei nicht als Erfolgshaftung zu verstehen. Die Primärschuldnerin habe zum damaligen Zeitpunkt zahlreiche Dienstnehmer gehabt. Wie sich aus dem vorliegenden Prüfbericht ergebe, seien in diesem Zeitraum alle Abgaben korrekt und…
…liegende Abgaben des Finanzamtes unberichtigt geblieben wären. Worin das Finanzamt das Verschulden der seinerzeitigen Geschäftsführung erblicke, werde in keiner Weise begründet. Offensichtlich gehe das Finanzamt von einer "Erfolgshaftung" aus, was jedem Rechtsverständnis widerspreche. Die Ansicht der erstinstanzlichen Behörde, die Einschreiterin habe im Verfahren nicht dargelegt…
…liegende Abgaben des Finanzamtes unberichtigt geblieben wären. Worin das Finanzamt das Verschulden der seinerzeitigen Geschäftsführung erblicke, werde in keiner Weise begründet. Offensichtlich gehe das Finanzamt von einer "Erfolgshaftung" aus, was jedem Rechtsverständnis widerspreche. Die Ansicht der erstinstanzlichen Behörde, der Einschreiter habe im Verfahren nicht dargelegt…