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UFSW RV/2934-W/06Nachsicht von Abgabenschulden bei Erbfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.03.2007

…Auslangen gefunden werden könne. Die derzeitige Entrichtung in Raten von € 200,00 gehe zu Lasten der Lebenssituation. Es müsse bei der Bestreitung der Lebenshaltungskosten eine massive Einschränkung erfolgen. Ziehe man vom monatlich vorhandenen Familieneinkommen die Kosten für Miete samt Betriebskosten ab, verblieben pro Tag…

UFSS RV/0236-S/02Zustellung des Bescheides an die Verlassenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2004

…wurde vorgebracht, dass "in Österreich mangels Vorliegen eines Vermögens nach dem Tode von J.S.B. ein Verlassenschaftsverfahren nicht stattgefunden habe und somit die Bescheidzustellung an die Verlassenschaft nach J.S.B. ohne rechtliche Grundlage erfolgt sei". Darauf erließ das Finanzamt am 27. Oktober 1999…

UFSW RV/1743-W/05Aufwendungen iZm der Restitution enteigneten Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2008Teil 1/3

…Spesen K | 36,53 | 28,35 | 30,29 | WB Forderungen | | | 398.955,90 | Summe Erfolgsänderungen | -10.491,65 | 32.272,08 | 479.974,62" Die "Sachverhaltsdarstellung Abzinsung Forderung ALB - Besprechung vom 24.3.2005…

UFSW RV/1743-W/05Aufwendungen iZm der Restitution enteigneten Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2008Teil 2/3

…erscheint. BSE-Krise Eine Internetrecherche hat ergeben, dass die BSE-Problematik bereits in den frühen 90er Jahren vakant war und im Jahr 1998 der EU-Rindfleischexportstop für Großbritannien wieder aufgehoben wurde. Die Darlehensgewährung erfolgte im Jahr 2000, d.h. die BSE-Krise hätte sich - wenn…

UFSW RV/1743-W/05Aufwendungen iZm der Restitution enteigneten Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2008Teil 3/3

…oder Stammkapital angesehen werden. Auch wurde in der mündlichen Berufungsverhandlung bekräftigt, dass eine Kapitalerhöhung durch den Bw. nicht beabsichtigt war. Erfolgte der Verzicht auf die Zinsenforderung im Jahr 2002 durch den Bw., der die Mehrheitsanteile an der ALB hält, causa societatis, führt dies zur Übertragung…

UFSF RV/0250-F/03Freibetrag gemäß § 15a ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…geht u.a. hervor, dass der Erblasser keine letztwillige Verfügung mit Erbeinsetzung hinterlassen habe und daher die gesetzliche Erbfolge eintrete, nach welcher die Ehegattin zu 1/3 Anteil sowie die fünf Nachkommen zu je 2/15 Anteilen zu Erben des Nachlasses berufen seien. Laut Protokoll…

UFSL RV/0246-L/02Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht in Erwartung einer Zuwendung durch einen Dritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2004

…dass Herr Franz P. von seinen Eltern als so genanntes Voraus des Erbanteiles das Fruchtgenussrecht an der in Rede stehenden Liegenschaft (Hühnerstall) erhalten hat. Der Hühnerstall hätte nicht den erwarteten Erfolg gebracht, sodass er mit Vertrag vom 25. April 1996 auf dieses Fruchtgenussrecht per 31…

UFSW RV/3463-W/07Anspruchszinsen, Tod der Abgabepflichtigen vor Bescheiderlassung ist kein rückwirkendes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008

…Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 zusammengefasst mit der Begründung, dass sie an der verspäteten Einreichung der Einkommensteuerklärung 2002 kein Verschulden treffe, sie aufgrund der spät erfolgten Klärung der Frage, wer Erbe sei, zunächst noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung einer Steuererklärung gehabt hätte…

UFSW RV/1280-W/03Befreiung von Schulden des Erben gegenüber der Erblasserin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2006

…VwGH 12.7.1990, 89/16/0176). Aus dem eben genannten Erkenntnis vom 12.7.1990, 89/16/0176 ergibt sich weiters, dass die Befreiungsbestimmung auch bei der gesetzlichen Erbfolge anzuwenden ist. Der Bw. ist der Sohn der Erblasserin, weshalb - bei Vorliegen einer entsprechenden Überschuldung…

UFSS RV/0491-S/09Aussetzung der Besteuerung gemäß § 30 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2011

…des Finanzamtes hat der Steuerpflichtige für die Steuer Sicherheit zu leisten. (2) Geht in dem Falle des Abs. 1 das mit dem Nutzungsrechte belastete Vermögen vor dem Erlöschen des Nutzungsrechtes durch Erbfolge auf einen anderen über, so wird die Steuer für diesen Übergang nicht erhoben…

UFSW RV/0212-W/06Notarkosten im Zuge einer Verlassenschaftsabhandlung stellen keine außergewöhnliche Belastung für den Erben dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2006

…Die Bw. hätte sich der Erbschaft entschlagen können, was zur Folge gehabt hätte, dass der Nächste der Erbfolge an die Reihe gekommen wäre und weiters, dass der Bw. keinerlei Notar- bzw. Gerichtskosten entstanden wären. Die Notarkosten sind unmittelbare Folge eines Verhaltens der Bw., nämlich der…

UFSS RV/0092-S/03Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2003

…Pflichtteilsanspruch zweifelsfrei geltend gemacht, weshalb die auf die Bw entfallende anteilige Pflichtteilsforderung gemäß § 20 Abs. 6 ErbStG zu berücksichtigen ist. Die Besteuerung erfolgt nach dem tatsächlichen Vermögensanfall (Bereicherungsprinzip). Welche "Befreiungen und Ermäßigungen" in der Folge bei Berechnung der Steuer anzuwenden sind, ist in §§ 14 bis…

UFSI RV/0181-I/12Bemessungsgrundlage bei einem Erwerb durch Erbanfall, wenn die Erblasserin durch Kodizill die Liegenschaften Vermächtnisnehmern vermacht hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…des Inventars. Hinsichtlich der Nachlassaktiven erfolgt die Übernahme jedoch unter Erfüllung der Vermächtnisse wie im nachstehenden Testamentserfüllungsnachweis/Erbübereinkommen angeführt. Testamentserfüllungsnachweis (Erbübereinkommen) Die Verfügungen der Erblasserin in der letztwilligen Anordnung vom 20.02.2007 wurden/werden erfüllt wie folgt " Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…

UFSI RV/0180-I/12Bemessungsgrundlage bei einem Erwerb durch Erbanfall, wenn die Erblasserin durch Kodizill die Liegenschaften Vermächtnisnehmern vermacht hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…des Inventars. Hinsichtlich der Nachlassaktiven erfolgt die Übernahme jedoch unter Erfüllung der Vermächtnisse wie im nachstehenden Testamentserfüllungsnachweis/Erbübereinkommen angeführt. Testamentserfüllungsnachweis (Erbübereinkommen) Die Verfügungen der Erblasserin in der letztwilligen Anordnung vom 20.02.2007 wurden/werden erfüllt wie folgt " Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…

UFSG RV/0352-G/10Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage bei Erwerb des halben Mindestanteils einer Eigentumswohnung nach § 14 WEG 2002 vom überlebenden Partner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2012

…des Verstorbenen und dessen Ehegattin vom 6. Februar 2007 setzten sich die Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben ihres Nachlassvermögens ein, sodass bei Eintritt dieser Erbfolge ihren gesetzlich erbberechtigten Nachkommen lediglich der Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil zusteht, wobei der erbl. Tochter des Verstorbenen die vom Erblasser…

UFSW RV/2593-W/11Gesamtrechtsnachfolge bei qualifizierter Erbsentschlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012

…2011 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 9. Oktober 2005 verstarb Herr A ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Nach der gesetzlichen Erbfolge waren die erbl. Geschwister K und S zu je einem Viertel, 4 erbl…

UFSG RV/0955-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Stichtag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…3 des Nachlasses und die erbl. Söhne Herr M.W., Herr E.A., Herr G.U. und Herr T.U. zu je 1/6 des Nachlasses, je auf Grund der gesetzlichen Erbfolge, erbberechtigt. Die erbl. Söhne Herr M.W. , Herr E.A. , Herr G.U…

UFSG RV/0954-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Stichtag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…3 des Nachlasses und die erbl. Söhne Herr M.W., Herr E.A., Herr G.U. und Herr T.U. zu je 1/6 des Nachlasses, je auf Grund der gesetzlichen Erbfolge, erbberechtigt. Die erbl. Söhne Herr M.W. , Herr E.A. , Herr G.U…

UFSG RV/0953-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Stichtag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…3 des Nachlasses und die erbl. Söhne Herr M.W., Herr E.A., Herr G.U. und Herr T.U. zu je 1/6 des Nachlasses, je auf Grund der gesetzlichen Erbfolge, erbberechtigt. Die erbl. Söhne Herr M.W. , Herr E.A. , Herr G.U…

UFSG RV/0952-G/09Aufschiebende Bedingung bis zum Stichtag nicht eingetreten - Schuld bleibt unberücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…3 des Nachlasses und die erbl. Söhne Herr M.W., Herr E.A., Herr G.U. und Herr T.U. zu je 1/6 des Nachlasses, je auf Grund der gesetzlichen Erbfolge, erbberechtigt. Die erbl. Söhne Herr M.W. , Herr E.A. , Herr G.U…