…14 TP5 GebG sind Schriften, die in der Absicht, eine gebührenpflichtige Eingabe zu stützen, beigelegt oder nachgereicht werden. Gemäß §11 Abs.1 Z1 GebG idF BGBl. I 144/2001 entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben und Beilagen in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in…
…abweisende Entscheidung sein, aber auch jede andere schriftliche Art der Erledigung eines Anbringens. Durch die Zustellung der Erledigung entsteht somit für alle bei der betreffenden Behördeninstanz im jeweiligen Verfahren angefallenen gebührenpflichtigen Schriften die Gebührenschuld. Das Gebührengesetz ist vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht, welches gerade…
…Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 13,00 €. Die im Betreff des Gebührenbescheides vom 9.8.2004 angeführte Eingabe weist alle Merkmale einer gebührenpflichtigen Eingabe i.S. d. § 14 TP 6 Abs. 1 GebG auf. Nach § 11 Abs. 1 GebG entsteht die…
…Gemäß §11 Abs1 Z1 GebG entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben, Beilagen und Protokollen gemäß §14 TP7 Abs.1 Z1 und 2 in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. …
…16/0182). Mit dem Einlangen der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 24 Abs. 3 VwGG erfüllt (VwGH vom 5. 7. 1999, 99/16/0182). Wie der Verwaltungsgerichtshof letztendlich mit der Beschwerde verfährt, ist auf das Entstehen der Gebührenschuld ohne Einfluss. Die gegenständliche…
…ist anzumerken, dass selbst der vom Bw. herangezogene Kommentar Frotz - Hügel - Popp die sofortige Gebührenpflicht eines Vertrages, der eine aufschiebende Potestativbedingung enthält, nicht verneint. Ein Hinausschieben der Entstehung der Steuerschuld oder auch ihr Nichteintritt wäre nach dieser Kommentarmeinung nur im Falle von Zufallsbedingungen möglich. Im…
…Gebührenpflicht entstanden ist, nicht in den dem Datum des Entstehens der Gebührenschuld entprechenden Aufschreibungen abgerechnet wurden. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat aber die Wiederaufnahme jener Halbjahresbescheide verfügt, in denen die Darlehensverträge als gebührenbefreite Rechtsgeschäfte aufgenommen worden waren. Sie hat aber Feststellungen unterlassen, aus denen der…
…eine die Gebührenpflicht begründende Urkunde errichtet, so ist die Hundertsatzgebühr für dieses Rechtsgeschäft auf Grund jeder weiteren Urkunde nur dann nicht neuerlich zu entrichten, wenn diese Urkunde bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats nach dem für sie maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld einem…
…für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet, so gelten nach § 33 TP 8 Abs. 4 GebG die nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners, in die das Darlehen aufgenommen wurde, als Urkunde (= Ersatzbeurkundung bei Gesellschafterdarlehen). Zur Frage der Gebührenpflicht …
…Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht; nur die Einhaltung dieser Frist ist wesentlich. Die Anordnung der Gebührenpflicht für Gleichschriften stellt auch keine pönale Konsequenz für nicht rechtzeitig vorgelegte Gleichschriften dar, sondern ist vielmehr eine der Ordnung dienende…
…Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht; nur die Einhaltung dieser Frist ist wesentlich. Die Anordnung der Gebührenpflicht für Gleichschriften stellt auch keine pönale Konsequenz für nicht rechtzeitig vorgelegte Gleichschriften dar, sondern ist vielmehr eine der Ordnung dienende…
…zu verstehen. (VwGH vom 30.4.1999, 98/16/0130, 27.5.1999, 99/16/0118 und 5.7.1999, 99/16/0182). Mit dem Einlangen der Beschwerde beim VwGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 24 Abs. 3 VwGG erfüllt (VwGH 5. 7. 1999, 99…
…cit. ist mit den im Abs. 1 genannten Personen zur Entrichtung der Stempelgebühren zur ungeteilten Hand verpflichtet, wer im Namen eines anderen eine Eingabe oder Beilage überreicht oder eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll oder eine Amtshandlung veranlasst. Nach dieser Bestimmung des § 13 Abs…
…v. H. nach dem Wert der dargeliehenen Sache. Wurde über das Darlehen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft keine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet, so gelten die nach den abgabenrechtlichen Vorschriften im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensnehmers…
…cit. ist mit den im Abs. 1 genannten Personen zur Entrichtung der Stempelgebühren zur ungeteilten Hand verpflichtet, wer im Namen eines anderen eine Eingabe oder Beilage überreicht oder eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll oder eine Amtshandlung veranlasst. Nach dieser Bestimmung des § 13 Abs…
…cit. ist mit den im Abs. 1 genannten Personen zur Entrichtung der Stempelgebühren zur ungeteilten Hand verpflichtet, wer im Namen eines anderen eine Eingabe oder Beilage überreicht oder eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll oder eine Amtshandlung veranlasst. Nach dieser Bestimmung des § 13 Abs…
…cit. ist mit den im Abs. 1 genannten Personen zur Entrichtung der Stempelgebühren zur ungeteilten Hand verpflichtet, wer im Namen eines anderen eine Eingabe oder Beilage überreicht oder eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll oder eine Amtshandlung veranlasst. Nach dieser Bestimmung des § 13 Abs…
…cit. ist mit den im Abs. 1 genannten Personen zur Entrichtung der Stempelgebühren zur ungeteilten Hand verpflichtet, wer im Namen eines anderen eine Eingabe oder Beilage überreicht oder eine gebührenpflichtige amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll oder eine Amtshandlung veranlasst. Nach dieser Bestimmung des § 13 Abs…
…Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht; nur die Einhaltung dieser Frist ist wesentlich. Die Anordnung der Gebührenpflicht für Gleichschriften stellt auch keine pönale Konsequenz für nicht rechtzeitig vorgelegte Gleichschriften dar, sondern ist vielmehr eine der Ordnung dienende…
…Betrages von € 12.355.000,00.- würde ein gebührenfreier Optionsvertrag vorliegen. Die Gebührenpflicht dafür würde erst mit der Ausübung des Optionsrechtes entstehen. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern vom 26. Januar 2005 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen …