…der die gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtige Amtshandlung vornimmt, den Gebührenschuldner auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist die anfallenden Gebühren zu entrichten, ist im Gebührengesetz nicht verankert. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die Behörde den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung auffordern muss. Die Gebührenschuld entsteht…
…14 TP5 GebG sind Schriften, die in der Absicht, eine gebührenpflichtige Eingabe zu stützen, beigelegt oder nachgereicht werden. Gemäß §11 Abs.1 Z1 GebG idF BGBl. I 144/2001 entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben und Beilagen in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in…
…abweisende Entscheidung sein, aber auch jede andere schriftliche Art der Erledigung eines Anbringens. Durch die Zustellung der Erledigung entsteht somit für alle bei der betreffenden Behördeninstanz im jeweiligen Verfahren angefallenen gebührenpflichtigen Schriften die Gebührenschuld. Das Gebührengesetz ist vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht, welches gerade…
…eine Eingabe auch dann gebührenpflichtig, wenn die Unterschrift des Einschreiters fehlt. In vorliegendem Fall ist die Beschwerde vom Einschreiter unterschrieben, lediglich die anwaltliche Mitzeichnung fehlt. Die Eingabenqualität ist somit gegeben, lediglich die Formerfordernisse sind nicht erfüllt. Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde bzw…
…Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 13,00 €. Die im Betreff des Gebührenbescheides vom 9.8.2004 angeführte Eingabe weist alle Merkmale einer gebührenpflichtigen Eingabe i.S. d. § 14 TP 6 Abs. 1 GebG auf. Nach § 11 Abs. 1 GebG entsteht die…
…Gemäß §11 Abs1 Z1 GebG entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben, Beilagen und Protokollen gemäß §14 TP7 Abs.1 Z1 und 2 in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. …
…sind, haben keinen Einfluss auf das Entstehen der Gebührenschuld. Bedingungen oder Genehmigungen eines Vertragspartners fallen nicht unter diese Gesetzesstelle und sind für das Entstehen der Gebührenpflicht ohne Belang. Beispiel 1: Eine Person, welche unter Erwachsenenvertretung steht, schließt einen Vertrag ab, der pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen ist…
…16/0182). Mit dem Einlangen der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 24 Abs. 3 VwGG erfüllt (VwGH vom 5. 7. 1999, 99/16/0182). Wie der Verwaltungsgerichtshof letztendlich mit der Beschwerde verfährt, ist auf das Entstehen der Gebührenschuld ohne Einfluss. Die gegenständliche…
…ist anzumerken, dass selbst der vom Bw. herangezogene Kommentar Frotz - Hügel - Popp die sofortige Gebührenpflicht eines Vertrages, der eine aufschiebende Potestativbedingung enthält, nicht verneint. Ein Hinausschieben der Entstehung der Steuerschuld oder auch ihr Nichteintritt wäre nach dieser Kommentarmeinung nur im Falle von Zufallsbedingungen möglich. Im…
…über deren interne Motivation oder die behördliche Intention hinter der Gebührenanzeige für die Entscheidung unerheblich ist. Die Gebührenschuld nach dem Gebührengesetz 1957 entsteht als objektive Rechtsfolge unmittelbar kraft Gesetzes. Da die Gebührenpflicht somit nicht von der Absicht oder der rechtlichen Einschätzung der anzeigenden Beamten abhängt…
…Gebührenpflicht entstanden ist, nicht in den dem Datum des Entstehens der Gebührenschuld entprechenden Aufschreibungen abgerechnet wurden. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat aber die Wiederaufnahme jener Halbjahresbescheide verfügt, in denen die Darlehensverträge als gebührenbefreite Rechtsgeschäfte aufgenommen worden waren. Sie hat aber Feststellungen unterlassen, aus denen der…
…dem Einlangen der Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 17a VfGG erfüllt (vgl. VwGH 5.7.1999, 99/16/0182). Wie der Verfassungsgerichtshof letztendlich mit der Beschwerde verfährt, ist auf das Entstehen der Gebührenschuld ohne Einfluss. Somit vermag der Umstand, dass der Gerichtshof…
…eine Unzulässigkeit der Exekutionshandlung und damit einhergehend den Entfall der Gebührenpflicht zur Auswirkung gehabt hätten. Zudem kann angesichts der Drittschuldnererklärung der ***Drittschuldner*** vom 20. November 2023, wonach ein Guthaben in voller Höhe des Pfändungsbetrags zur Überweisung an das Finanzamt Österreich vorgemerkt wurde, hinsichtlich der am…
…aufgrund gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, wer im Namen eines anderen Eingaben oder Beilagen übereicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder…
…unterfertigte Ausfertigung handelt, die einer gebührenpflichtigen Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs. 1 GebG angeschlossen war und ist daher diese Ausfertigung nicht als Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs. 1 GebG zu vergebühren. Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Die Art der Bearbeitung bzw. Erledigung einer…
…eine die Gebührenpflicht begründende Urkunde errichtet, so ist die Hundertsatzgebühr für dieses Rechtsgeschäft auf Grund jeder weiteren Urkunde nur dann nicht neuerlich zu entrichten, wenn diese Urkunde bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats nach dem für sie maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld einem…
…für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet, so gelten nach § 33 TP 8 Abs. 4 GebG die nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners, in die das Darlehen aufgenommen wurde, als Urkunde (= Ersatzbeurkundung bei Gesellschafterdarlehen). Zur Frage der Gebührenpflicht …
…Abs. 5 Z 1 GebG nicht der Eingabegebühr unterliege. Mit Ersuchschreiben gemäß § 158 BAO vom 06. März 2015 erhob das Finanzamt bei der Polizeidirektion Z das Entstehen der Gebührenpflicht gemäß § 11 GebG und ersuchte gleichzeitig um schriftliche Stellungnahme zur Beschwerde. In der Anfragenbeantwortung vom 13…
…Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht; nur die Einhaltung dieser Frist ist wesentlich. Die Anordnung der Gebührenpflicht für Gleichschriften stellt auch keine pönale Konsequenz für nicht rechtzeitig vorgelegte Gleichschriften dar, sondern ist vielmehr eine der Ordnung dienende…
…Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht; nur die Einhaltung dieser Frist ist wesentlich. Die Anordnung der Gebührenpflicht für Gleichschriften stellt auch keine pönale Konsequenz für nicht rechtzeitig vorgelegte Gleichschriften dar, sondern ist vielmehr eine der Ordnung dienende…