…im Bundesgebiet beschäftigt, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet wird. Eine Entsendung auch eines österreichischen Dienstnehmers ins Ausland und damit eine österreichische Dienstgeberbeitragspflicht ist somit dann anzunehmen, wenn die Dienstgebereigenschaft in Österreich aufrecht bleibt und sich nicht in den Beschäftigungsstaat verschiebt. Hievon ist jedenfalls…
…bzw. Entsendungen außerhalb des EWR-Raumes erfolgt sind, sowie generell hinsichtlich des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag ist nach § 41 Abs. 1 FLAG zu prüfen, ob dieser Teil der Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt gilt, weil er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet wurde. Diesbezüglich hat die Berufungswerberin…
…die zur Dienstleistung ins Ausland entsendet wurden, den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmern gleichgestellt sind, war hinsichtlich der übrigen Arbeitnehmer zu klären, ob in diesen Fällen eine "Entsendung" ins Ausland vorgelegen ist. Nach den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (549 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des…
…die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen; als im Bundesgebiet beschäftigt gilt ein Dienstnehmer auch dann, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet ist. Zu einem vergleichbaren Fall hob der Verwaltungsgerichtshof am 19.3.2008, Zl. 2006/15/0115 den Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes auf: "Art…
…die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen; als im Bundesgebiet beschäftigt gilt ein Dienstnehmer auch dann, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet ist. Zu einem vergleichbaren Fall hob der Verwaltungsgerichtshof am 19.3.2008, Zl. 2006/15/0115 den Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes auf: "Art…
…FLAG lautet: (1) Den Dienstgeberbeitrag haben alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen; als im Bundesgebiet beschäftigt gilt ein Dienstnehmer auch dann, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet ist. (2) Dienstnehmer sind Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs…
…wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet wird. Nach Abs. 3 ist der Beitrag des Dienstgebers von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Nach Abs. 4 lit. c gehören u.a. die im § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 genannten Bezüge nicht zur Beitragsgrundlage…
…Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen; als im Bundesgebiet beschäftigt gilt ein Dienstnehmer auch dann, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet ist. Der Beitrag des Dienstgebers ist gemäß § 41 Abs. 3 FLAG von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in…
…im Inland gezahlt wird. 2) Als im Inland beschäftigt gilt ein Dienstnehmer auch dann, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet ist. Dies wird nach den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (549 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates XI. GP) dann der Fall sein…
…im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen; als im Bundesgebiet beschäftigt gelte ein Dienstnehmer auch dann, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet ist. Der Beitrag des Dienstgebers sei von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die in Abs. 1 genannten Dienstnehmer…
…gemeint wohl: Dienstnehmer) zu leisten, die im Bundesgebiet beschäftigt bzw. zur Dienstleistung ins Ausland entsendet seien. Bei LG könne aber keineswegs mehr von Entsendung ausgegangen werden (fester Wohnsitz und Familie in Ungarn), weshalb auch eine DB-Pflicht nicht bestehe. Werde LG abgabenrechtlich im Sinne der…
…ein Schreiben der Austrian Development Agency vom 27. August 2007 mit dem Titel "Verlängerung Arbeitsvertrag" mit folgendem Inhalt vor: "Unter Bezugnahme auf die Auslandsverwendung des Bw., welcher der ADA zur Dienstleistung in Brüssel zugewiesen ist, ersucht die ADA um Verlängerung des bestehenden Arbeitsleihvertrages zwischen der…
…nach Ansicht des Verfassers wie folgt begründet werden. Die Erläuternden Bemerkungen zur RV 113 XV. GP weisen ausdrücklich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Arbeitgeber hin. Da Arbeitnehmer einer Entsendung (Gestellung und Assistenzleistung) ins Ausland ua. nur in Verbindung mit finanziellen Vorteilen zustimmen werden…
…Die Berufungswerberin hat vor Ihrer Übersiedlung ins Ausland Ihrem Bruder eine Vollmacht zum Kauf der Eigentumswohnung ausgestellt, später anläßlich eines kurzen Weihnachtsurlaubes bei ihren Eltern auch eine Vollmacht zum Verkauf der Wohnung. Die Berufungswerberin besaß unwidersprochen niemals Schlüssel zur Eigentumswohnung. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates…
…zukünftige Tätigkeit des Bw. bis zur Optionsausübung honoriert wurde. Die betreffenden Bezüge sind dem Bw. also zeitraumbezogen gewährt worden und daher unabhängig von ihren Zuflusszeitpunkten zeitanteilig in jenem Umfang aufzuteilen, in dem sie auf die Zeit der Auslandsentsendung in die USA bzw. nach Österreich entfallen…
…1. Es wird ein Dienstverhältnis zur ausländischen Gesellschaft begründet a) unter Aufgabe des bisherigen Dienstverhältnisses (Arbeitgeberwechsel) b) als zweites Dienstverhältnis 2. Es liegt der Fall einer Arbeitnehmergestellung vor 3. Die entsendende Gesellschaft erbringt der Konzerngesellschaft eine Dienstleistung, die unter Entsendung eigener Arbeitskräfte ausgeführt wird (vgl…
…1.027,42 Euros monatlich. Die Unterkunftskosten variieren je nach Ihrem Einkommen. Die D. Internationalen Servicerichtlinien sehen vor, dass ein ins Ausland Entsandter während seiner Zuteilung versucht, sein oder ihr Eigenheim zu vermieten. D. zahlt die Hausverwaltungsgebühren für dieses Mietarrangement. Bevor dies nicht in Kraft…
…als Hauptwohnsitz angemeldet. Die Wohnung an dieser Adresse verfüge lediglich über 61,91 m2 (Zweizimmerwohnung). In dieser Wohnung hätten sich ab Dezember 2005 bis zur Entsendung im September 2007 mindestens sieben Personen nahezu ständig aufgehalten. Weiters ergebe sich aus der Leistungsaufstellung der WGKK, dass für…
…für Entwicklungsländer wirtschaftlich förderlich Aspekte. Insgesamt trug diese Regelung der zunehmenden Außenorientierung der österreichischen Wirtschaft Rechnung. Die Erläuternden Bemerkungen zur RV 113 XV. GP weisen ausdrücklich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Arbeitgeber hin. Da Arbeitnehmer einer Entsendung (Gestellung und Assistenzleistung) ins Ausland ua…
…Entwicklungsländer wirtschaftlich förderlich Aspekte. Insgesamt trug diese Regelung der zunehmenden Außenorientierung der österreichischen Wirtschaft Rechnung. Die Erläuternden Bemerkungen zur RV 113 XV. GP weisen ausdrücklich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Arbeitgeber hin. Da Arbeitnehmer einer Entsendung (Gestellung und Assistenzleistung) ins Ausland u.a…