…wäre eine rechtzeitige Entscheidung durch die nunmehr zuständige Senatsvorsitzende - der Senatsvorsitzende Dr. Christian Lenneis hat sich bereits unmittelbar nach Rücklangen des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH für befangen erklärt - nicht ohne ungebührliche Verzögerung der Verhandlung möglich gewesen. Somit hatte auch die Referentin über den Ablehnungsantrag abzusprechen.…
…den Fall, dass der Vorsitzende selbst Referent (Abs. 3) ist, das zweite hauptberufliche Mitglied des Berufungssenates. (2) In der Geschäftsverteilung sind weiters für den Fall der Verhinderung von Mitgliedern der Berufungssenate Regelungen über die Vertretung vorzusehen. Überdies ist zu regeln, wem die Entscheidung über Ablehnungsanträge…
…Aus diesen Feststellungen würden die den berichtigten Bescheiden vom 26. Juni 2001 zu entnehmenden Mehrsteuern resultieren. Die berichtigten Bescheide 1996 seien unbekämpft geblieben, gegen diejenigen für die Jahre 1997 und 1998 habe der Bw. Berufung ergriffen, über die mit Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 1…
…in freier Beweiswürdigung davon ausgegangen werde, dass ein steuerlich relevantes Mietverhältnis mit E nicht bestehe und auch das Untermietverhältnis der Eltern des BW nicht nachvollziehbar sei. Aufgrund dieser Entscheidung stellte der BW fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…ergebenden neuerlichen Zuständigkeit des bisher abgelehnten Spruchsenatsvorsitzenden über den letzten, bisher lediglich als verspätet zurückgewiesenen Ablehnungsantrag des Beschuldigten vom 28. Juni 2004 gemäß § 74 Abs. 1 FinStrG zuständigen Vorstand des Finanzamtes, bei dem der Spruchsenat eingerichtet ist, meritorisch zu entscheiden sein werde. Die schriftliche(n…
…am 12. Mai 2003 die Bw. um Kontaktaufnahme gebeten habe, sie aber eine Rückmeldung unterließ. In der Beratung über die Entscheidung über den Vertagungsantrag zog der Spruchsenat eine weitere fernmündliche Erkundigung bei der Wirtschaftskammer ein, demnach wurde die Bw. mit Schreiben vom 11. April 2003…
…Schätzungsmethode und das Schätzungsergebnis vor Bescheiderlassung nicht zur Kenntnis gebracht hatte." Der Berufungswerber (Bw) hat nach der Bescheidaufhebung durch den VwGH keinen Antrag gemäß § 323 Abs. 12 BAO auf Abhaltung einer Senatsverhandlung gestellt. Für die Entscheidung über die Berufungen durch den UFS ist daher gem…
…Die Devolutionswerberin (in der Folge kurz: Dw.) begehrte mit Eingabe vom 25. Juli 2013 den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über einen mit 18. Dezember 2012 datierten und an die Großbetriebsprüfung Linz adressierten Ablehnungsantrag wegen Befangenheit nach § 76 BAO auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß …
…Die Devolutionswerberin (in der Folge kurz: Dw.) begehrte mit Eingabe vom 25. Juli 2013 den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über einen mit 18. Dezember 2012 datierten und an die Großbetriebsprüfung Linz adressierten Ablehnungsantrag wegen Befangenheit nach § 76 BAO auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß …
…in denen in einer Sachentscheidung auch über Ablehnungsanträge abzusprechen ist. Besonders deutlich wird dies im Fall des Erkenntnisses vom 25.6.2009, 2007/07/0050, das getroffen worden ist, nachdem die Zuständigkeit zur Fällung einer Sachentscheidung im Zuge eines Säumnisverfahrens auf den VwGH übergegangen ist…
…denen eine Entscheidung durch den VwGH oder VfGH aufgehoben wurde, gesetzlich nicht vorgesehen ist, und daher nicht möglich ist. Auf Verlangen des Referenten wurde gemäß § 282 Abs. 1 Z 2 BAO die Berufung dem Senat zur Entscheidung vorgelegt, um eine gemeinsame Entscheidung über diese Berufungen…
…der Geschäftsverteilung des Unabhängigen Finanzsenates (§ 11 UFSG) zu regeln, wer über Ablehnungsanträge zu entscheiden hat. Gemäß Pkt. 3.2.8.1 der aktuell geltenden Geschäftsverteilung des Unabhängigen Finanzsenates entscheidet über Ablehnungsanträge, sofern sie sich gegen hauptberufliche oder nebenberufliche Mitglieder richten, der Vorsitzende des Berufungssenates. Nach…
…GZ. 800/fff/2005 - den Vorwurf der Hinterziehung österreichischer Tabaksteuer, wobei sich die Vorwürfe überschneiden. In beiden gerichtlichen Strafverfahren werden nach Ansicht des Bf im Wesentlichen folgende Fragen, deren Ausgang auch von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die gegenständlichen Beschwerden sei, zu klären sein…
…GZ. 800/fff/2005 - den Vorwurf der Hinterziehung österreichischer Tabaksteuer, wobei sich die Vorwürfe überschneiden. In beiden gerichtlichen Strafverfahren werden nach Ansicht des Bf im Wesentlichen folgende Fragen, deren Ausgang auch von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die gegenständlichen Beschwerden sei, zu klären sein…
…unparteiischen Entscheidung gehemmt fühlt. Mangels gesetzlich vorgesehenem Antragsrecht stellt somit ein auf § 76 BAO gestütztes Begehren kein der Entscheidungspflicht unterliegendes Anbringen im Sinne des § 85 BAO dar. Das konkrete Begehren des Berufungswerbers kann aber auch nicht als Ablehnungsantrag wegen Befangenheit qualifiziert werden, weil es den…
…Berufungssenat). Gleiches gilt für Ablehnungsanträge, die unmittelbar vor der mündlichen Berufungsverhandlung gestellt werden, wenn eine rechtzeitige Entscheidung durch das nach Punkt 3.2.8.1. zuständige Organ nicht ohne ungebührliche Verzögerung der Verhandlung möglich ist. c. Der Antrag betreffend Befangenheit wurde am Freitag, den 14…
…Die Entscheidung über diese Anforderung erfolgte mit Schreiben vom 20. Oktober 2003 abschlägig. Das entsprechende Schreiben wird im Original (inkl. Übersetzung) vorgelegt. Die Anforderung betreffend die im Vorhalt bezeichneten Unterlagen ist deswegen unzumutbar, weil eine Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber den Pflegern und den Vertragspartnern verletzt werden würde…
…Die Entscheidung über diese Anforderung erfolgte mit Schreiben vom 20. Oktober 2003 abschlägig. Das entsprechende Schreiben wird im Original (inkl. Übersetzung) vorgelegt. Die Anforderung betreffend die im Vorhalt bezeichneten Unterlagen ist deswegen unzumutbar, weil eine Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber den Pflegern und den Vertragspartnern verletzt werden würde…
…daher das angefochtene Erkenntnis aufzuheben und an die Erstinstanz zur neuerlichen Verhandlung bzw. Entscheidung zurückzuverweisen. Darüber hinaus erweise sich das Ersterkenntnis auch insofern als (inhaltlich) rechtswidrig, als über den Beschuldigten ohne jeden Schuldnachweis wegen einer Umsatzsteuerverkürzung für November 1998, sohin einen Zeitraum ohne entsprechender Zahllast…
…Postaufgabe 10. Februar 2004, 14.02 Uhr) brachte die Bw. persönlich einen Ablehnungsantrag gegen den bereits im Vorverfahren auftretenden Vorsitzenden ein. Dem Schriftsatz wurden eine Kopie des Schreibens an das Landesgericht für Strafsachen vom 14. August 2000, eine Kopie einer Aufgliederung entrichteter Umsatzsteuerbeträge, ein Schreiben…