…aber, dass der in der betreffenden Finanzstrafsache zusammentretende Spruchsenat als ersten Tagesordnungspunkt über die zwischenzeitlich eingelangte Ablehnung einzelner Senatsmitglieder oder des gesamten Senates unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten und zu entscheiden und seinen Beschluss in weiterer Folge durch den Vorsitzenden zu verkünden hat, woraufhin…
…vorzugehen. Diese Entscheidung auf Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens konnte gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs. 1 FinStrG aufgrund der insoweit sicheren Beweislage bereits im Vorverfahren vor Einberufung des Finanzstrafsenates durch den Senatsvorsitzenden getroffen werden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…wäre eine rechtzeitige Entscheidung durch die nunmehr zuständige Senatsvorsitzende - der Senatsvorsitzende Dr. Christian Lenneis hat sich bereits unmittelbar nach Rücklangen des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH für befangen erklärt - nicht ohne ungebührliche Verzögerung der Verhandlung möglich gewesen. Somit hatte auch die Referentin über den Ablehnungsantrag abzusprechen.…
…den Fall, dass der Vorsitzende selbst Referent (Abs. 3) ist, das zweite hauptberufliche Mitglied des Berufungssenates. (2) In der Geschäftsverteilung sind weiters für den Fall der Verhinderung von Mitgliedern der Berufungssenate Regelungen über die Vertretung vorzusehen. Überdies ist zu regeln, wem die Entscheidung über Ablehnungsanträge…
…mit den Ablehnungsanträgen lediglich informationshalber. Der steuerliche Vertreter der Bf. habe keinen Grund dargetan, der auf eine persönliche Nahebeziehung der abgelehnten Beamten zur Bf. schließen lässt. Ein solcher Grund sei nicht erkennbar. Ungeachtet des Fehlens eines formellen Ablehnungsrechtes, verfolge die Norm das Ziel, unparteiische Entscheidungen…
…Aus diesen Feststellungen würden die den berichtigten Bescheiden vom 26. Juni 2001 zu entnehmenden Mehrsteuern resultieren. Die berichtigten Bescheide 1996 seien unbekämpft geblieben, gegen diejenigen für die Jahre 1997 und 1998 habe der Bw. Berufung ergriffen, über die mit Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 1…
…Beschluss vom 10.2.2026 ausgehändigt, der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgewiesen, da die Entscheidung über den Ablehnungsantrag nunmehr ergangen sowie bereits rechtskräftig war und der Antrag auf Vertagung der Verhandlung abgewiesen. In der fortgesetzten Verhandlung erstattete der Bf. kein Vorbringen zur Sache selbst…
…März 2008 eingeleitete und mit Berufungsentscheidung vom 5. Mai 2009 beendete Verfahren betreffend Zurückweisung einer Berufung als verspätet. Zur Entscheidung über diesen Wiederaufnahmeantrag war gemäß § 305 BAO das Finanzamt zuständig, da dieses den angefochtenen Bescheid (Zurückweisungsbescheid vom 27. März 2008) in erster Instanz erlassen hatte…
…Beschluss vom 10.2.2026 ausgehändigt, der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgewiesen, da die Entscheidung über den Ablehnungsantrag nunmehr ergangen sowie bereits rechtskräftig war, und der Antrag auf Vertagung der Verhandlung abgewiesen. In der fortgesetzten Verhandlung erstattete der Bf. kein Vorbringen zur Sache selbst…
…bis 4 Wochen ab Zustellung der Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu verlängern. Die Beschwerdeführerin erteilte ihrer Tochter die Vertretungsvollmacht am 24. März 2019. Ein Einzelgesprächsnachweis (mit dem Richter) wurde ebenfalls vorgelegt. Mit Beschluss vom 6. September 2019 wurde dem Ablehnungsantrag stattgegeben. Das gegenständliche Beschwerdeverfahren wurde…
…einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung, in der das Finanzamt auf die die Ablehnungsanträge des Alleingesellschafters der Beschwerdeführerin betreffende Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 21. Oktober 2013, RV/0419-F/13, verwies, wurde die Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Bundesfinanzgericht beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 244…
…über den Ablehnungsantrag zu entscheiden hat, ist nicht in der BAO geregelt. Dies ist vielmehr in der Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichtes zu regeln. (Vgl. Ritz, BAO 5 , Rz 20 zu § 268). Laut der Geschäftsverteilung des Bundesfinanzgerichtes, Pkt. 3.3.6, entscheidet der Leiter der Außenstelle über…
…in freier Beweiswürdigung davon ausgegangen werde, dass ein steuerlich relevantes Mietverhältnis mit E nicht bestehe und auch das Untermietverhältnis der Eltern des BW nicht nachvollziehbar sei. Aufgrund dieser Entscheidung stellte der BW fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…seines Ablehnungsantrages und gegen die Erlassung der Berufungsentscheidung durch eine unzuständige Behörde. Durch die lange Verfahrensdauer sei das Recht auf ein zügiges Berufungsverfahren verletzt und zudem eine einwandfreie bzw fehlerfreie Sachverhaltsermittlung nicht mehr möglich. Die Beamtin hätte die Entscheidung über den Befangenheitsantrag durch den zuständigen…
…über den Ablehnungsantrag zu entscheiden hat, ist nicht in der BAO geregelt. Dies ist vielmehr in der Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichtes zu regeln. (Vgl. Ritz, BAO 5 , Rz 20 zu § 269). Laut der Geschäftsverteilung des Bundesfinanzgerichtes, Pkt. 3.3.6, entscheidet der Leiter der Außenstelle über…
…nicht durch weitere Beweisaufnahmen, insbesondere die begehrten Zeugen bewiesen werden. Aus diesen Erwägungen hält der Senat seine Ablehnung nicht für begründet. Auf die Entscheidung über den Ablehnungsantrag durch die Leiterin der Außenstellen Klagenfurt/Wörthersee vom 1.8.2024 wird hingewiesen. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…gestellt worden wären. Für den Fall der Bestätigung eines Schuldspruches werde die Tilgung der Vorstrafen zu berücksichtigen sein. Die überlange Verfahrensdauer beruhe nicht auf Verzögerungen in der Finanzstrafbehörde, sondern auf der späten Entscheidung über den Ablehnungsantrag durch die Vorständin des Finanzamtes. Der Bf. beantragte der…
…1987, 87/14/0134). Dieser Rechtssatz gilt auch für Erkenntnisse des Bundesfinangerichts, daher ist der Umstand, dass über den weiteren Ablehnungsantrag nicht abgesprochen wurde, im Beschwerdeverfahren gegen das Straferkenntnis irrelevant. Anders verhält es sich mit dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 124 FinStrG. Gemäß …
…ergebenden neuerlichen Zuständigkeit des bisher abgelehnten Spruchsenatsvorsitzenden über den letzten, bisher lediglich als verspätet zurückgewiesenen Ablehnungsantrag des Beschuldigten vom 28. Juni 2004 gemäß § 74 Abs. 1 FinStrG zuständigen Vorstand des Finanzamtes, bei dem der Spruchsenat eingerichtet ist, meritorisch zu entscheiden sein werde. Die schriftliche(n…
…Das Verfahren wurde am 19.9.2012 wieder aufgenommen.“ 9. Vorlageantrag betreffend den Wiederaufnahmebescheid Mit Vorlageantrag vom 12.5.2017 beantragt der Beschwerdeführer die Entscheidung über seine Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid durch das Bundesfinanzgericht. (Es sind dem Bundesfinanzgericht somit nun der Wiederaufnahmebescheid zur Einkommensteuer 2008…