…April 2004 mitgeteilt, dass nach wie vor Zweifel an der Zahlung der Provisionen an den Geschäftspartner in B bestünden. Sie wurde gem. § 162 BAO aufgefordert, Namen und Anschrift der Person des Provisionsempfängers bekanntzugeben. Mit Fax vom 21. April 2004 (Datum des Schreibens 17. Februar 2004…
…die Feststellung lt. Tz 15 BP-Bericht bzw. Pkt. IV Stellungnahme vorgelegt. IV) Empfängernennung gem. § 162 Abs. 1 BAO Sowohl laut BP-Bericht als auch laut Berufung ist der Empfänger/Vertragspartner (siehe dazu auch Vertragskopien) die Fa. P. Zypern und somit jenes Unternehmen, dessen Wirtschaftsauskunftsdaten…
…konnten der Bw. nicht bewusst sein und sei diese immer bereit gewesen alles Mögliche zu unternehmen, um bei der Aufklärung des Sachverhaltes unterstützend zu wirken. Die Versagung des Abzuges der Ausgaben werde auf die fehlende Empfängernennung gem. § 162 BAO gestützt. Die Bw. habe diese Aufforderung…
…Kostenabrechnungen. In welcher Weise sind die Zahlungen erfolgt?" und forderte die Namhaftmachung der tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge im Zuge der Empfängernennung gem. § 162 Abs. 1 BAO. Mit der Vorhaltsbeantwortung vom 8. Mai 2011 zeigte der steuerliche Vertreter dem Prüfer folgende Stellungnahme des Dr. W…
…Aberkennung Betriebsausgaben mangels Empfängernennung gem. § 162 BAO: Es liegen folgende Eingangsrechnungen der G Bau GmbH vor (abzüglich des beanspruchten Skonto): | Datum | netto | USt | brutto | 24.08.1994 | 27.160,00 | 5.432,00 | 32.592,00 |…
…benannt werden und sich schlüssig ergibt, dass diese Personen die tatsächlichen wirtschaftlichen Empfänger der Zahlungen sind. Dieser Nachweis wurde im gegenständlichen Fall firmenseitig nicht ausreichend erbracht. Der schriftlichen Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO wurde nicht entsprochen, da die Auskunft, dass es sich bei den…
…habe (Barzahlung, Scheckzahlung), habe bis dato nicht aufgeklärt werden können.Der Hinweis auf eine Eintragung im Firmenbuch reiche jedenfalls als Nachweis nicht aus. Mangels Empfängernennung gem. § 162 BAO seien die erklärten Betriebsausgaben jedenfalls nicht anzuerkennen gewesen. Die Bw. stellte gegen die o.a. Bescheide einen…
…sogenannten "außerbilanzmäßigen Hinzurechnungen" um folgende, nicht anerkannte Betriebsausgaben bzw. Hinzurechnungen gehandelt hätte: - Wareneinkauf ohne Empfängernennung gem. § 162 BAO - Bewirtungsaufwendungen im Geschäftsinteresse - Wertpapierunterdeckung - nicht anerkannten Beratungsaufwand Nach Ansicht der BP sei der handelsrechtliche Gewinn um steuerlich nicht anzuerkennende Betriebsausgaben, die die Mitunternehmerschaft selbst betreffen, zu bereinigen…
…genannten Personen ausgehändigt worden seien. Die Übergabe der Schecks sei durch die Empfänger bestätigt worden. Die Bp habe die "Provisionsaufwendungen" unter Hinweis auf die "fehlende Empfängernennung" nur in Höhe von 65% als Betriebsausgaben anerkannt. Die Abgabenbehörde könne gem. § 162 BAO verlangen, dass der Abgabepflichtige die…
…Verlangen nach Empfängerbenennung gem. § 162 BAO" eine "rechtswidrig" gesetzte, im Ermessen stehende behördliche Handlung der Betriebsprüfung gewesen sei, da die Tatsache des Wareneinkaufes mittels Kalkulation, Materialbuchhaltung, und Preisvergleichen "diverser privaten Lieferanten des Altmetallmarktes" belegbar gewesen wäre, (b) das Verlangen der Behörde nach Empfängernennung keine den…
…Leistungen bzw. der betriebliche Veranlassung gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sowie aufgrund der mangelnden Empfängernennung gemäß § 162 BAO die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe versagt. Dem Arbeitsbogen der Bp. ist zu entnehmen, dass Erhebungen zu den in Frage stehenden ausländischen Gesellschaften beim KSV bzw. bei der…
…für Ostgeschäfte betreffend 1993 - 1996 Beantragt der Abgabepflichtige, dass Aufwendungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden, so kann die Abgabenbehörde gem. § 162 BAO verlangen, dass die Empfänger der als Aufwand abgesetzten Beträge genau bezeichnet werden. Im vorliegenden Fall wurden durch die Bw. im Prüfungszeitraum diverse Provisionszahlungen geleistet…
…aufgefordert, nachstehende Fragen gemäß § 162 BAO innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens zu beantworten und entsprechende Überweisungsbelege, Quittungen und andere bezughabende Unterlagen vorzulegen: "1. Wer war der Empfänger der von der Fa. I in den Jahren 1999 und 2000 in Rechnung gestellten Beträge…
…diesem Sachverhalt keine weiteren Unterlagen vorgelegt oder andere Angaben, als bereits bekannt, gemacht. Nach den vorstehenden Ausführungen war durch die Betriebsprüfung die Empfängerbenennung (§ 162 BAO) zu verlangen. Die Bw. ist Geschäftsverbindungen mit einer Domizilgesellschaft eingegangen und hätte daher vorsorgen müssen, die notwendigen Beweise und Unterlagen…
…Hilfe angewiesen war und diese auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Nachweise über diese Entlohnung/Zahlung können allerdings nicht vorgelegt werden. Bei diesem Sachverhalt ist aber jedenfalls folgende gesetzliche Bestimmung zu beachten (Empfängerbenennung): Nach § 162 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde, wenn der Abgabepflichtige beantragt…
…Der Berufungseinwand, der Empfängernennung des § 162 BAO sei entsprochen worden, weshalb eine Nichtanerkennung gem. leg. cit. unzulässig sei, geht ins Leere, weil es für steuerliche Anerkennung von Geschäftsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen auf die Fremdüblichkeit der Geschäftsbeziehung ankommt. Die Empfängernennung hat lediglich zutage gebracht, dass Empfänger…
…hergestellt werden. Auch seitens des geprüften Unternehmens konnte auf Verlangen des Finanzamtes keiner der beiden Herren stellig gemacht werden. Es erfolgt daher eine Hinzurechnung gem. § 162 BAO (alle Beträge in ATS) | 1998: | 183.000,00 S | 1999: | 56.000,00 S …
…alle Zweifel beseitigender Geschäftsablauf ein unabdingbares Erfordernis. Die genannten Gründe rechtfertigen die Vermutung, dass die Y Trockenbau GmbH nicht der tatsächliche Empfänger ist und somit der Aufforderung gem. § 162 BAO nicht entsprochen wurde, so dass die Geltendmachung der Zahlungen als Betriebsausgabe auszuschließen ist. Der Bw…
…Der Bw. gab in der Folge jedoch an, dieser Taxilenker habe den Transport lediglich 20 bis 30 Mal übernommen. Dessen Name sei ihm jedoch nicht bekannt. Dazu bestimmt § 162 BAO: Abs. 1: "Wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden, so…
…Y. zum Inhalt habe - Zusammenfassend sei auszuführen, dass der Empfängernennung gemäß § 162 BAO nicht entsprochen worden sei; die strittigen Provisionen seien daher nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der UFS übermittelte den Bericht der griechischen Steuerbehörde, die inoffizielle Arbeitsübersetzung und den Bericht des FA am 13.11…