…Verhandlung am 4.12.2024 ergibt, kann gemäß § 167 Abs 2 BAO als erwiesen angenommen werden. Von der belangten Behörde wurde am Vorliegen von Scheinfirmen sowie der fehlenden Empfängernennung gem. § 162 BAO festgehalten. Demgegenüber geht der Bf unverändert davon aus, dass die im Rahmen der…
…Gesamtschau der festgestellten Tatsachen habe ich festgestellt, dass somit der Bf. seiner Verpflichtung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO nicht nachgekommen ist. Vertreterin des Finanzamtes: Auf Befragung der Richterin betreffend das Jahr 2011, gibt die Vertreterin des Finanzamtes bekannt, dass dann im Beschwerdeverfahren glaubhaft gemacht werden…
…ist diesen geltend gemachten Aufwendungen der Betriebsausgabencharakter zu verwehren. Darüber hinaus wurde dem Ersuchen nach Empfängernennung gem § 162 BAO für im Jahr 2017 geltend gemachte Aufwendungen in folgenden Fällen nicht Folge geleistet. Zahlung an "P*** S.A." iHv € 34.500 Zahlungen an "M*** S…
…April 2004 mitgeteilt, dass nach wie vor Zweifel an der Zahlung der Provisionen an den Geschäftspartner in B bestünden. Sie wurde gem. § 162 BAO aufgefordert, Namen und Anschrift der Person des Provisionsempfängers bekanntzugeben. Mit Fax vom 21. April 2004 (Datum des Schreibens 17. Februar 2004…
…die Feststellung lt. Tz 15 BP-Bericht bzw. Pkt. IV Stellungnahme vorgelegt. IV) Empfängernennung gem. § 162 Abs. 1 BAO Sowohl laut BP-Bericht als auch laut Berufung ist der Empfänger/Vertragspartner (siehe dazu auch Vertragskopien) die Fa. P. Zypern und somit jenes Unternehmen, dessen Wirtschaftsauskunftsdaten…
…konnten der Bw. nicht bewusst sein und sei diese immer bereit gewesen alles Mögliche zu unternehmen, um bei der Aufklärung des Sachverhaltes unterstützend zu wirken. Die Versagung des Abzuges der Ausgaben werde auf die fehlende Empfängernennung gem. § 162 BAO gestützt. Die Bw. habe diese Aufforderung…
…die die Rechnungen geschrieben haben, die Empfänger sind. Es wäre nach der Aufforderung zum Empfängernennung gem. § 162 BAO vom 17.10.19 alles getan worden, diese Firmen zu erreichen, aber es konnte kein Kontakt mehr hergestellt werden. […] Für den Prüfungszeitraum ergeben sich diesbezüglich keine…
…die Vorladung (§ 91 BAO) ist kein Rechtsmittel zulässig.". Am Deckblatt der Niederschrift der Besprechung über diese Angelegenheit vom 30.09.2013 steht als Gegenstand der Amtshandlung: "Empfängernennung gem. § 162 BAO betreffend A***A*** - P***". Den Verwaltungsakten ist auch sonst nicht zu entnehmen, dass das Finanzamt…
…mit EUR 100.000,-. Für diesen Zeitraum wurden Zinsen iHv EUR 19.404,23 an C gezahlt. Mit Vorhalt vom 12.1.2005 forderte die Betriebsprüfung den Steuerberater zur Empfängernennung gem. § 162 BAO auf. Es sollten die tatsächlichen Empfänger (Nutzungsberechtigter iSd DBA-Regeln, "beneficial owner")…
…sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Es ist daher vom Finanzamt beabsichtigt, mangels Empfängernennung gem. § 162 BAO diesen Aufwand nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen. Sie werden eingeladen im Rahmen einer Schlussbesprechung zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen." Hinsichtlich dieser Sachverhaltsdarstellung vom 12.05.2011 wurde vom…
…Baugewerbe (Trockenbau) tätig. Im Rahmen der Leistungserbringung hat sich das gegenständliche Unternehmen diverser Subfirmen bedient. Drei dieser Firmen wurden aufgrund mehrerer Anhaltspunkte als Scheinfirmen qualifiziert und damit eine Empfängernennung gem. § 162 BAO ausgesprochen. Mangels entsprechender Nachweise (die Unternehmen sind allesamt im Konkurs), wurden die Aufwendungen…
…Da von Seiten der BP der endgültige Abfluss des Geldes an im Ausland Steuerpflichtige bzw. ein Rückfluss nicht verifiziert werden konnte erfolgte eine Aufforderung zur genauen Empfängernennung gem. § 162 (2) BAO. Im Zuge dieser wurde keine natürliche Person genannt. Von der BP wird im Rahmen…
…nicht durch die vom Finanzamt bemühte Bestimmung der Empfängernennung gem § 162 BAO gerechtfertigt werden. Schließlich hat unser Mandant entsprechend der gegebenen Konstellation überhaupt keine Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den Scheckbehebungen geltend gemacht. Die Frage nach einer Empfängernennung konnte sich nur auf Gewinnermittlungsebene der die Schwarzarbeiter…
…und 16.6.2011) wurden nochmals ausführlich diskutiert. Das Finanzamt bleibt bei seinem Standpunkt und wird daher den betroffenen Fremdleistungsaufwand mangels Empfängernennung gem. § 162 BAO nicht als Betriebsausgaben anerkennen. Summe des Fremdleistungsaufwandes 2007 bis 2009 EUR 2.883.190,71. Mit diesen Feststellungen ist der…
…Fremdleistungsaufwands dieser Firmen EUR 2.883.190,71). Nach Anführung des § 162 BAO sei daher vom Finanzamt beabsichtigt, mangels Empfängernennung gem. § 162 BAO diesen Aufwand nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen. Es erging eine Einladung, im Rahmen einer Schlussbesprechung zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Unter dem…
…bei der rechtlichen Würdigung nicht im Fokus steht. Einladendes Unternehmen ist laut vorgelegten Einladungen an die Trafikanten die Bf.! Rechtliche Würdigung Durch die Außenprüfung ist zum Themenkomplex "Empfängernennung gem. § 162 BAO" und in weiterer Folge zur Bestimmung des § 22 Abs. 3 KStG folgendes festzustellen: Richtig…
…Fall eine reine Sachverhaltsfrage und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen war, ist die ordentliche Revision an den VwGH nicht zulässig. Hinsichtlich der Rechtsfrage der Empfängernennung gem. § 162 BAO folgt das BFG der Rechtsprechung des VwGH (ua. VwGH 22.11.2012, 2008/15/0265…
…Kostenabrechnungen. In welcher Weise sind die Zahlungen erfolgt?" und forderte die Namhaftmachung der tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge im Zuge der Empfängernennung gem. § 162 Abs. 1 BAO. Mit der Vorhaltsbeantwortung vom 8. Mai 2011 zeigte der steuerliche Vertreter dem Prüfer folgende Stellungnahme des Dr. W…
…Aberkennung Betriebsausgaben mangels Empfängernennung gem. § 162 BAO: Es liegen folgende Eingangsrechnungen der G Bau GmbH vor (abzüglich des beanspruchten Skonto): | Datum | netto | USt | brutto | 24.08.1994 | 27.160,00 | 5.432,00 | 32.592,00 |…
…seit 20.10.2011 nicht mehr in Österreich gemeldet! Der Beschwerde wurde nur stattgegeben, weil vom Finanzamt damals keine ausreichenden Erhebungen durchgeführt wurden und keine Anfrage zur Empfängernennung gem. § 162 BAO erfolgte. Dies erfolgte jetzt im Prüfungsverfahren ausführlich. - C. GmbH: Auch hier unterschiedliche Unterschriften auf…