…wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen genau benannt werden und sich schlüssig ergibt, dass diese Personen die tatsächlichen wirtschaftlichen Empfänger der Zahlungen sind. Dieser Nachweis wurde im gegenständlichen Fall firmenseitig nicht ausreichend erbracht. Der schriftlichen Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO wurde nicht entsprochen…
… 20 BAO) dahingehend geübt wurde, von der Bw. gemäß § 162 BAO eine genaue Empfängerbenennung zu verlangen, wobei bemerkt wird, dass nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates im gegenständlichen Fall hierfür der Umstand allein, dass es sich bei der Empfängerin um eine Domizilgesellschaft nach schweizerischen Recht handelt…
…Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV (Art. 63 AUEV) rechtfertigen, wenn ohne die Amtshilfe die Besteuerungsgrundlagen nicht zutreffend festgestellt werden können (vgl. Rehm/Nagler, Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen (§ 15 AStG) und die Empfängerbenennung (§ 160 AO) auf dem Prüfstand des Gemeinschaftsrechts, IStR 2008, 284, m. w. N.…
…Tz 16 Sonstige Feststellungen zur Führung der Bücher: Die in den einzelnen Wirtschaftsjahren geltend gemachten Zinsen an die X-AG sind nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen, da der Empfängernennung iSd § 162 BAO nicht im notwendigen Ausmaß entsprochen wurde. [...] Außerbilanzmäßige Hinzurechnungen Tz 22 Zinsaufwendungen X-AG 1999…
…die Nichtanerkennung der strittigen Zinsen darauf zu stützen (vgl. den Wortlaut der Tz 16 des Bp-Berichts, der die Nichtanerkennung des Zinsaufwandes ausschließlich mit der nach Auffassung der Bp nicht hinreichenden Empfängerbenennung nach § 162 BAO begründet)). Nach Auffassung des erkennenden Berufungssenats vermögen jedoch die im…
…der zypriotischen Offshore-Gesellschaft stehenden Personen nicht genannt habe. Bei einem in Russland ansässigen Zahlungsempfänger käme außerdem der im angefochtenen Bescheid angesprochene Gesichtspunkt zum Tragen, wonach auf eine Empfängerbenennung nach § 162 BAO dann hätte verzichtet werden können, wenn "der wirkliche Empfänger der Zahlungen im Inland…
…unbekannt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen seien dem steuerlichen Vertreter am 25. August 2004 vorgehalten worden. Gleichzeitig sei gemäß § 162 BAO zur Empfängerbenennung aufgefordert worden, da auf Grund der Erhebungen erwiesen sei, dass die genannten Empfänger nicht als existent auffindbar seien (Frist 6. September 2004). Somit…
§ 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis…
…der Bw., dass kein formaler Bescheid gemäß § 162 BAO von der belangten Behörde erlassen wurde, ist hinzuzufügen, dass es sich im Zuge der Betriebsprüfung bei der Aufforderung zur Empfängerbenennung im Sinne des § 162 Abs. 2 BAO um eine verfahrensleitende Verfügung im Sinne des § 94 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B.T. als Masseverwalter der S-GmbH, Rechtsanwalt, 1xxx Wien, S-Straße 3, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1989 bis 1994, sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für den…
…H-GmbH erbracht wurden. Da die Bw. somit dem auf § 162 BAO gestützten Auftrag vom 29. Juli 2003 zur Empfängerbenennung hinsichtlich der in den Jahren 1991 und allenfalls 1992 für A.R. erbrachten Umbauarbeiten nicht nachkam, sind diese Aufwendungen zwingend nicht anzuerkennen. Dies selbst dann…
…ist die Bw. auch dem auf § 162 BAO gestützten Auftrag vom 29. Juli 2003 zur Empfängerbenennung hinsichtlich der von ihr in Auftrag gegebenen Innenausbauleistungen im Reihenhaus der Familie K. nicht nachgekommen. Diese Aufwendungen der Bw. sind daher unter Verweis auf die bereits zu § 162 BAO…
…bis zur Erlassung der Berufungsvorentscheidung vom 7. August 1998 nicht nachgekommen. Im Hinblick darauf wurden die von der Bw. erklärten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlagen vom Finanzamt zu Recht um die als Betriebsausgaben geltend gemachten Miet- und Pachtaufwendungen erhöht. Eine weitere Aufforderung zur Empfängerbenennung i. S. d. § 162 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen die Bescheide des FA betreffend Einkommensteuer 2002 bis 2006 nach der am 25. April 2013 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…5. 1974, 284/73 ist zu prüfen, ob der Empfängerbenennungsauftrag überhaupt erfüllbar ist. Die Benennernennung erfolgt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. Eine darüber hinausgehende Mitwirkungspflicht - wenn gleich die Behörde nicht darlegt, in welcher Form der Nachweis über die Benennernennung zu erfolgen hätte - ist für meine Mandantschaft…
…Körperschaftsteuernachforderung 2006 beruht gemäß Tz. 2 des Berichtes über die Außenprüfung auf der Nichtanerkennung der im Bericht über die Außenprüfung näher bezeichneten Provisionszahlungen wegen mangelnder Empfängerbenennung (§ 162 Abs. 1 BAO). Die Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein) vermag das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…Großbritannien für Installationsarbeiten als Subunternehmer nicht als Betriebsausgaben anerkannt, wobei dieser Beurteilung eine Aufforderung zur Empfängerbenennung iSd § 162 BAO vorangegangen war. Im Einzelnen ereignete sich betreffend die I-Ltd dabei im Verfahren Folgendes: Mit e-mail vom 22.5.2009 teilte die Bw (StB) dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) betreibt in B ein Unternehmen…
…5. Juni 2002 sei seitens der Vertretung der Bw. bekannt gegeben worden, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführer erfolgt sei und dieser definitiv erklärt habe, gegenüber der österreichischen Finanzverwaltung keine Empfängerbenennung zu machen. Gemäß § 162 Abs. 2 BAO seien die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen, wenn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Franz Burkert & Michael Hason StB KG, 1020 Wien, Praterstraße 33, vom 22. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 22. Februar 2011 betreffend Körperschaftsteuer 2009 entschieden…