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UFSW RV/0767-W/07Abrechnungsbescheid, Einwendungen gegen einen Pfändungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2007

…1988, 85/17/0062). Das Parteienvorbringen beschränkt sich auf Einwendungen gegen den Pfändungsbescheid, die im gegenständlichen Verfahren nicht von Relevanz sind. Im Rahmen des Abrechnungsbescheidverfahrens war daher lediglich festzustellen, welche Buchungen am 28. Jänner 2004 vorgenommen wurden und dass eine Gutschriftsbuchung nicht vorzunehmen war. Wien…

UFSW RV/0982-W/08Berufung gegen einen Pfändungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

…Drittschuldner ergangenen Pfändungsbescheid Berufung einzulegen. Der Bescheid wurde von der A. am 28. Jänner 2004 übernommen. Die Berufungsfrist nach § 245 BAO beträgt ein Monat. Die Bw. hat ihre Einwendungen gegen die Pfändung gegenüber der A. geltend gemacht, was in der Folge zu einem weiteren Schriftverkehr…

UFSL RV/0035-L/08Pfändung und Überweisung einer Geldforderung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2008

…Im Verfahren gemäß §§ 12 und 13 AbgEO können daher keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenbescheides (mehr) erhoben werden (Liebeg, AbgEO, § 12 Tz 3 mit Judikaturnachweisen). Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 2) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis…

UFSW RV/0261-W/04Pfändung und Überweisung einer Geldforderung, kein Berufungsrecht für Dritte, die Einwendungen gegen die Pfändung erheben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2004

…sohin beizupflichten, dass bei einem Pfändungsbescheid nur die Abgabepflichtigen und der Drittschuldner berufungsberechtigt sind. Behaupten dritte Personen ein Recht auf die gepfändete Forderung, das die Pfändung unzulässig mache, so können sie dieses Recht nicht mittels Berufung gegen die Pfändung, sondern nur mit Widerspruch nach § 14…

UFSW RV/0176-W/10Einwendungen gegen eine gerichtliche Sicherstellung, Herausgabeanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2010

…der verfahrensgegenständliche Bescheid über die Pfändung eines Herausgabeanspruches erlassen. Der Einwand der sichergestellte und sodann gepfändete Geldbetrag gehöre S.M. hätte im gerichtlichen Einspruchsverfahren vorgebracht und in diesem Verfahren geprüft werden müssen. Gegenstand der Prüfung in dem Berufungsverfahren gegen den Pfändungsbescheid ist lediglich die Frage…

UFSW RV/0373-W/12Rechtmäßigkeit einer Pfändung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

…Drittschuldners auch mehrfach ausdrücklich mitgeteilt worden sei. Dass dennoch der gegenständliche Pfändungsbescheid gegen diesen Drittschuldner erlassen worden sei, könne lediglich "kontraproduktivem Übereifer" gedankt sein, da gegenständlicher Drittschuldner seine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Bw einer genauen Überprüfung zuführen werde. Sohin habe die Vorgangsweise des Finanzamtes im…

UFSL RV/1070-L/07Behörde ist sachlich unzuständig, wenn sie über eine Berufung abspricht, die gar nicht eingebracht wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2007

…Berufung vom 6. Juni 2007 gegen den Pfändungsbescheid wurde vom ausgewiesenen Vertreter im Wesentlichen vorgebracht, dass das Finanzamt durch Nichtvorlage an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ein gemäß den Bestimmungen der BAO vorgesehenes Rechtsmittel verweigere, um einer drohenden Aufhebung des Sicherstellungsauftrages zu entgehen. Da somit der…

UFSZ3K ZRV/0289-Z3K/02Kosten des Vollstreckungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2003

…wurden.   Gegen den bezeichneten Kostenbescheid vom 12. Juni 2001 wandte sich die Berufung vom 25. Juni 2001, welche mit Einwendungen gegen den Abgabenanspruch begründet wurde. Der Bf. sei auf Grund der Einwirkungen eines Autounfalls zum Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches unzurechnungsfähig, demnach nicht handlungsfähig…

UFSZ3K ZRV/0290-Z3K/02Kosten des Vollstreckungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2003

…wurden.   Gegen den bezeichneten Kostenbescheid vom 12. Juni 2001 wandte sich die Berufung vom 25. Juni 2001, welche mit Einwendungen gegen den Abgabenanspruch begründet wurde. Der Bf. sei auf Grund der Einwirkungen eines Autounfalls zum Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches unzurechnungsfähig, demnach nicht handlungsfähig…

UFSW RV/3462-W/07Pfändung und Überweisung einer nicht bestehenden Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

…dass der Überweisungsbescheid einer abgabenbehördlichen Durchsetzung nicht zugänglich ist und somit keineswegs berechtigt, gegen den Drittschuldner im abgabenbehördlichen Verfahren exekutiv vorzugehen. Dem betreibenden Abgabengläubiger bleibt nur der Zivilrechtsweg offen. Es kann daher auch der Drittschuldner seine Einwendungen gegen Bestand und Umfang der gepfändeten und überwiesenen…

UFSW RV/0839-W/05Pfändung einer nicht bestehenden Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2005

…dass der Überweisungsbescheid einer abgabenbehördlichen Durchsetzung nicht zugänglich ist und somit keineswegs berechtigt, gegen den Drittschuldner im abgabenbehördlichen Verfahren exekutiv vorzugehen. Dem betreibenden Abgabengläubiger bleibt nur der Zivilrechtsweg offen. Es kann daher auch der Drittschuldner seine Einwendungen gegen Bestand und Umfang der gepfändeten und überwiesenen…

UFSL RV/0879-L/02Nichtbestand einer gepfändeten Geldforderung; mangelhafte Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2004Teil 1/2

…12.3.1996, 4 Ob 2026/96m). Hat der Drittschuldner Einwendungen gegen den Bestand oder die Höhe einer gepfändeten Forderung, so sind diese nicht mit Berufung gegen den Pfändungsbescheid, sondern im Drittschuldnerprozess gegenüber der Republik Österreich vor dem Zivilgericht geltend zu machen (Liebeg, Kommentar zur…

UFSW RV/1317-W/03Berufungsrecht des Drittschuldners bei der Forderungspfändung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2004

…dass der Überweisungsbescheid einer abgabenbehördlichen Durchsetzung nicht zugänglich ist und somit keineswegs berechtigt, gegen den Drittschuldner im abgabenbehördlichen Verfahren exekutiv vorzugehen. Dem betreibenden Abgabengläubiger bleibt nur der Zivilrechtsweg offen. Es kann daher auch der Drittschuldner seine Einwendungen gegen Bestand und Umfang der gepfändeten und überwiesenen…

UFSW RV/1218-W/05Berufungsrecht des Drittschuldners bei der Forderungspfändung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2005

…dass der Überweisungsbescheid einer abgabenbehördlichen Durchsetzung nicht zugänglich ist und somit keineswegs berechtigt, gegen den Drittschuldner im abgabenbehördlichen Verfahren exekutiv vorzugehen. Dem betreibenden Abgabengläubiger bleibt nur der Zivilrechtsweg offen. Es kann daher auch der Drittschuldner seine Einwendungen gegen Bestand und Umfang der gepfändeten und überwiesenen…

UFSW RV/0032-W/04Pfändung eines Guthabens am Verrechnungskonto des GIT-Barter-Pools
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2004

…dass der Überweisungsbescheid einer abgabenbehördlichen Durchsetzung nicht zugänglich ist und somit keineswegs berechtigt, gegen den Drittschuldner im abgabenbehördlichen Verfahren exekutiv vorzugehen. Dem betreibenden Abgabengläubiger bleibt nur der Zivilrechtsweg offen. Es kann daher auch der Drittschuldner seine Einwendungen gegen Bestand und Umfang der gepfändeten und überwiesenen…

UFSZ1W ZRV/0280-Z1W/11Einwendungen gegen den Abgabenanspruch im Vollstreckungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.07.2011

…Bw. im Berufungsverfahren sind nicht geeignet, eine Rechtswidrigkeit des Pfändungsbescheides aufzuzeigen. Die Unzulässigkeit der Pfändung auf eine behauptete Rechtswidrigkeit seiner Haftungsinanspruchnahme zu stützen geht von vornherein fehl. Im Vollstreckungsverfahren können keine Einwendungen, die sich gegen die Heranziehung zur Haftung richten, geltend gemacht werden (vgl. Liebeg…

UFSW RV/1495-W/10Einwendungen gegen den Haftungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2011

…Vollstreckungsverfahrens. Er kann sich nur gegen jenen Ausspruch wehren, der in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen (VwGH 12.11.1980, 3279…

UFSW RV/1393-W/09Einwendungen gegen den Abgabenanspruch im Vollstreckungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…ADR, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. März 2009 zu St.Nr.xxx/xxxx betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Für eine am 5. Dezember 2007 beim…

UFSI RV/0599-I/12Rechtlich irrelevante Einwendungen gegen die Vorschreibung einer Pfändungsgebühr inklusive Portokosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…erhobene Berufung gegen den eingangs erwähnten Pfändungsbescheid mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom heutigen Tag, GZ. RV/0597-I/12, abgewiesen wurde. Gemäß § 26 Abs. 1 lit. a der Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) hat der Abgabenschuldner anlässlich einer Pfändung die Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1 % vom einzubringenden…

UFSW RV/3751-W/08Pfändung einer Geldforderung, Einwendungen gegen Schätzungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…die H.GesmbH über keine weiteren Einkunftsquellen verfüge. Die Abgabenrückstände beruhten auf Schätzungen, gegen die der Bw. einen Antrag auf Nachsicht eingebracht habe. Die Behörde möge daher die eingeleiteten Einbringungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über den Nachsichtsantrag einstellen und dem Drittschuldner die Möglichkeit einräumen, dem Bw…