…20. August 2008 erging ein Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2003 zur Körperschaftsteuer für 2003 für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 31. März 2008 mit € 6.506.871,80. Dagegen sowie gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2003 richtet sich die Berufung vom 18. September…
…dient auch nicht der nachprüfenden Kontrolle dieser Verfahren. Die auch im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat vorgetragenen Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung nach einer abgabenrechtlichen Prüfung konnten im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Abweisung eines Nachsichtsansuchens keine Berücksichtigung finden. Die Abgabenfestsetzung ist in Rechtskraft erwachsen…
…zu verstehen, die im Bereich der Einhebung liegen und nicht auch solche, die in der Abgabenfestsetzung ihren Grund haben. Letztgenannten Mängeln ist in dem Bereich zu begegnen, in dem sie entstanden sind, nämlich im Festsetzungsverfahren und in den gegen die Festsetzung möglichen Rechtszügen (Stoll, BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.S., (Bw.) vertreten durch Dr. Johannes Patzak, RA, 1010 Wien, Johannesgasse 16, vom 31. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 16. Jänner 2012 und den Bescheid vom 17…
…BAO dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zum umgehen (VwGH 15.4.1988, 85/17/0062). Das Parteienvorbringen beschränkt sich auf Einwendungen zur Abgabenfestsetzung, die im gegenständlichen Verfahren nicht von Relevanz sind. Da keine offenen…
…wird kein Anspruchsgrund für die Ausstellung eines Abrechnungsbescheides geltend gemacht, da keine Frage eines strittigen Verrechnungsvorganges vorliegt. Materielle Einwendungen gegen eine Abgabenfestsetzung sind nicht als Rechtsgrundlage für die Erlassung eines Abrechnungsbescheides heranzuziehen. Der Antrag war daher- wenn auch nicht wegen res judicata, sondern wegen fehlender…
…96 fest, da die Abgabenschuldigkeiten nicht innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Fristen entrichtet wurde. In den dagegen eingebrachten Berufungen wendet sich der Berufungswerber (Bw) im Wesentlichen gegen Rechtmäßigkeit der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren…
…dass gegen die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabenfestsetzung eine Berufung eingebracht worden sei, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit…
…unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den…
…weil die Veranlagung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 eine Nachforderung gegenüber den entrichteten Vorauszahlungen in Höhe von 32.225,17 € ergeben hatte. Die sowohl gegen den zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheid als auch gegen den Anspruchszinsenbescheid erhobene Berufung enthält ausschließlich Einwendungen in Bezug auf die…
… Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof…
…auch gegen den zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheid als auch gegen andere Bescheide. Die Berufung enthält ausschließlich Einwendungen in Bezug auf die sachliche Richtigkeit der Einkommensteuerfestsetzung. Insbesondere wird ausgeführt, dass dem Bw. die Umsätze bzw. der Gewinn der Firma R. nicht zuzurechnen seien, da er für die…
…Sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide Erfolg beschieden sein, ist eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen. Die Berufung war spruchgemäß abzuweisen. Informativ wird festgehalten, dass nach der Geschäftsverteilung der Außenstelle Wien die Erledigung der Berufung gegen die Abgabenfestsetzungsbescheid durch einen anderen Senat zu erfolgen hat…
…sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind (VwGH 23.5.1990, 89/13/0250). Im Haftungsverfahren besteht aber eine Bindung an die im Bemessungsverfahren ergangenen Abgabenbescheide. Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung…
…Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu…
…2003) festgesetzt. An diesen Betrag ist das Finanzamt bei der Berechnung der Anspruchszinsen gebunden, weshalb die Einwendungen gegen die Höhe des Nachforderungsbetrages somit nicht mit Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid, sondern nur mit einem Rechtsmittel gegen den zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheid releviert werden können. Diesem Rechtsmittel…
…die Bw. überhaupt Erbin zu sein und beruft sich weiters darauf, dass das Erbschaftsteuergesetz per 1. August 2008 aufgehoben worden sei. Diese Einwendungen betreffen die Abgabenfestsetzung. Einwendungen, die sich gegen den Abgabenanspruch oder die Höhe der Abgabe richten, sind im Veranlagungsverfahren mit Berufung gegen die…
…die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind, wie (neben § 257) besonders deutlich § 248 BAO zeigt, der unbeschadet des Rechtes, gegen die Haftungsinanspruchnahme zu berufen, das Recht des Haftungspflichtigen vorsieht, auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Berufung einzulegen. Daraus geht klar hervor, dass sich Einwendungen…
…Rechtes zur Abgabenfestsetzung zulässt. Abgabenrechtliche Haftungen haben keinen bescheidakzessorischen Charakter (vgl. z. B. VwGH 21.3.1995, 94/14/0156). Die Frage, ob der Haftungsinanspruchnahme ein rechtswirksamer Abgabenbescheid vorangegangen ist, ist allerdings dann von Bedeutung, wenn der Haftungsschuldner - wie im vorliegenden Fall - Einwendungen gegen den…
…angefochtenen Körperschaftsteuerbescheides für 2002 wäre aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Körperschaftsteuerbescheid gerichteten Berufung ein an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundener Zinsenbescheid ergeht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 18. November 2005