…begehrt der Bw. die Aufhebung des ESt-Bescheides 2002 sowie des Bescheides über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002. In der Begründung wendet er sich vor allem gegen den Sachbescheid, ohne Konkretes gegen den Zinsenbescheid vorzubringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.B., vom 14. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag, vertreten durch M.A., vom 18. Oktober 2002 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr.B als Masseverwalter der Fa. TGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.R., gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Linz setzte mit Bescheid vom 13. August 2004 Anspruchszinsen in…
…vom 22. April 2003 Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid, den im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Einkommensteuerbescheid 2000 und gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass kein Wiederaufnahmegrund vorliege und auch die Schätzung in den Sachbescheiden unzulässig sei. Mit Eingabe vom 14. März 2005…
…mit inhaltlichen Einwendungen gegen die Sachbescheide begründet. Eine gesonderte Begründung hinsichtlich der Anspruchszinsen erfolgte nicht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Februar 2004 gab das Finanzamt der Berufung - insoweit sich diese gegen die Zinsenbescheide richtet - im Wesentlichen mit der Begründung keine Folge, dass die Berufung gegen die…
…wären. In der sowohl gegen diese Bescheide als auch gegen die zu Grunde liegenden Sachbescheide am 27. September 2006 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandten sich die Berufungswerber (Bw.) im Wesentlichen gegen die zu Steuernachforderungen resultierenden Feststellungen der Betriebsprüfung, ohne Einwendungen gegen die Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages…
…Argumentation dieser Schriftsätze nicht folge. Gegebenenfalls hätte das Finanzamt den zugrundeliegenden Sachverhalt vor Entscheidung über den Aufhebungsantrag einer entsprechenden Klärung zuführen müssen. Hätte das dortige Finanzamt aufgrund der in den zitierten Schriftsätzen enthaltenen Einwendungen gegen die vorgenommenen Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen gem. § 184 BAO den Sachverhalt…
…Jahr 2008 wurde konkludent mit der Begründung bekämpft, dass - im Hinblick auf die auf eine Zurechnung der Einkunftsquelle (des Mietobjektes in F, G-Straße) bei der Ehegattin gerichteten Einwendungen gegen den Sachbescheid - im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO kein im Spruch anders lautender Bescheid…
…Anlass, dem Finanzamt den vorgenommenen erhöhten AfA-Abzug offenzulegen (vgl. §§ 33f FinStrG). Aus all diesen Gründen konnte der Berufung gegen die Wiederaufnahme kein Erfolg beschieden sein. Gleiches gilt für die Berufung gegen die Sachbescheide. Auf obige Ausführungen zu § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e…
…die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 1999 und 2000 zurückgenommen. Die Berufung gegen die Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer 1999 und 2000 wurde eingeschränkt und beantragt, die vom Prüfer vorgenommenen Zuschätzungen auf 400.000 S netto pro Jahr zu vermindern. Die Einwendungen gegen die…
…stattgegeben wurde, ist eine das Verfahren betreffende Verfügung, gegen die gemäß § 244 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig war; allfällige Einwendungen gegen die vom Finanzamt ausgesprochene Nichtstattgabe hätten demnach nur in der Berufung gegen den Sachbescheid, das ist der Feststellungsbescheid zum 01.01.2007, vorgebracht…
…Bescheid zu erlassen. Auf das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln könne daher die Wiederaufnahme nicht gegründet werden. Die angefochtenen Sachbescheide wurden mit der Begründung bekämpft, dass - im Hinblick auf die auf Aufhebung gerichteten Einwendungen gegen die Wiederaufnahmsbescheide - im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO auch…
…im Privatvermögen befunden hätten und deshalb nicht steuerpflichtig seien. Diesbezüglich lägen auch keine Spekulationseinkünfte vor. Die angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide wurden mit der Begründung bekämpft, dass - im Hinblick auf die Einwendungen gegen die Sachbescheide - im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO keine im Spruch anders lautenden Bescheide…
…angefochten werden kann, dass die in diesem anderen Bescheid getroffenen Entscheidungen unrichtig sind. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen könnten nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Der Anspruchszinsenbescheid sei an die Höhe der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Er könne daher…
…Darstellung der Berechnung der Ablöse des Kundenstocks durch den Prüfer (von diesem ebenfalls als "Übergangsgewinn" bezeichnet). Gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2005 sowie gegen die Sachbescheide (Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2005) wurde Berufung erhoben mit ausführlichen Einwendungen gegen die inhaltlichen Feststellungen und die Berechnungen des Prüfers…
…bekämpfte die Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die Berufung richtet sich gegen die Rechtswidrigkeit des Inhaltes und des Verfahrens der angefochtenen Bescheide. Nach Wiedergabe einzelner Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Bauherrenproblematik führte die Bw. aus, dass eine wesentliche…
…bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die Berufung richtet sich gegen die Rechtswidrigkeit des Inhaltes und des Verfahrens der angefochtenen Bescheide. Nach Wiedergabe einzelner Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Bauherrenproblematik führte der Bw. aus, dass eine wesentliche…
…beigelegt. Als Ansprechpartner wird die L-GmbH angeführt. Über die Berufung wurde erwogen: Ad a) Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens: Der Bw. bekämpft zunächst die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Grunderwerbsteuer. Sie bringt keine expliziten Einwendungen gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens vor…
…bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die Berufung richtet sich gegen die Rechtswidrigkeit des Inhaltes und des Verfahrens der angefochtenen Bescheide. Nach Wiedergabe einzelner Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Bauherrenproblematik führte der Bw. aus, dass eine wesentliche…