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UFSW RV/0985-W/03Abweisung, wenn Einwendungen gegen Grundlagenbescheid zu erheben sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2003

…vom 13. Dezember 2002, den davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid 1995 entsprechend zu ändern. Da sich die in der gegenständlichen Berufung vorgebrachten Einwendungen ausschließlich gegen den Grundlagenbescheid bzw. den Nichtfeststellungsbescheid richten, diese aber nur im diesbezüglichen Verfahren vorgebracht werden können (was im übrigen ohnedies erfolgt ist), war…

UFSW RV/0113-W/03Abweisung, wenn Einwendungen gegen Grundlagenbescheid zu erheben sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2003

…die Einwendungen, die Bw. hätte die Berufungsfrist gegen den Feststellungsbescheid 1999 ohne ihr Verschulden versäumt, vermag kein anderes Ergebnis herbeizuführen. Selbst wenn die Berufungsausführungen zutreffend sein sollten, dass der Bw. keine Einkünfte zugeflossen sind, kann eine Änderung des Einkommensteuerbescheides nur dann erfolgen, wenn der Grundlagenbescheid…

UFSW RV/2201-W/07Festsetzungs- und Einhebungsverjährung, Einwendungen gegen Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2008

…gehen die Einwendungen, wonach die Bemessungsgrundlage und der Bemessungszeitraum des Bescheides vom 24. Oktober 2006, mit dem der Aussetzungszinsenbescheid vom 8. November 2002 abgeändert wurde, unrichtig sei, ins Leere, zumal es sich bei diesem um den Grundlagenbescheid handelt. Aus diesem Grunde geht auch das Vorbringen…

UFSW RV/1248-W/09Anspruchszinsen, nur Einwendungen gegen Grundlagenbescheide, Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und Abhaltung einer mündlichen Verhandlung verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2009

…Februar 2009 rechtzeitig eingebrachten Berufungsbegründung wandte sich der Bw. im Wesentlichen gegen die Nachforderung der zu Grunde liegenden Einkommensteuer 2005, ohne Einwendungen betreffend die angefochtenen Anspruchszinsen selbst vorzubringen, und beantragte die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Über die Berufung…

UFSW RV/2196-W/08Anspruchszinsen, nur Einwendungen gegen Grundlagenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2009

…dagegen am 9. August 2007 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte sich der Berufungswerber (Bw.) im Wesentlichen gegen die Nachforderung der zu Grunde liegenden Einkommensteuern 2003-2005, ohne Einwendungen betreffend die angefochtenen Anspruchszinsen selbst vorzubringen. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich…

UFSG RV/0528-G/10Aussetzungszinsen, nur Berufungseinwendungen gegen Grundlagenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2010

…aus § 212a Abs. 9 BAO. Da weder in der Berufung noch im Vorlageantrag konkrete Einwendungen gegen die Vorschreibung der Aussetzungszinsen vorgebracht wurden, der Akteninhalt auch keine Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Vorgehen der Abgabenbehörde erkennen lässt und auch der UFS keine Gründe erkenne kann, wonach der…

UFSW RV/1677-W/03Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…gebunden sind Einwendungen gegen die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen können zielführend nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden und nicht in der Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid. Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides kommt allerdings nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen…

UFSK RV/0513-K/02Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…und gegen die Richtigkeit der erfolgten Abgabenfestsetzung unter Zugrundelegung der Bilanzen 1998 und 1999. Damit vermag die Bw. jedoch ebenfalls keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Stundungszinsenbescheides aufzeigen. Der Festsetzung von Stundungszinsen steht nämlich die behauptete materielle Unrichtigkeit der Grundlagenbescheide nicht entgegen. Über Einwendungen gegen Grundlagenbescheide kann…

UFSW RV/2533-W/11Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen können nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid eingebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2013

…B., W., vom 15. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, vom 13. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden:   Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind der Berufungsvorentscheidung vom 12…

UFSK RV/0066-K/07Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen in der Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2013

…1 BAO). Die soeben genannte Bestimmung schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen…

UFSW RV/3948-W/10Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2011

…auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen nach der Betriebsprüfung. Diesem Einwand konnte kein Erfolg beschieden werden. Die Festsetzung ist rechtmäßig erfolgt. Informativ wird mitgeteilt, dass, sollte der Berufung gegen den Grundlagenbescheid stattgegeben werden, eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen sein wird. Wien, am 25. August 2011

UFSW RV/0243-W/10Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid - eingeschränktes Berufungsrecht; Verlustvortrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…Berufungen seien gegen die Feststellungsbescheide gerichtet, auf Grund deren der nunmehr hier angefochtene Bescheid erlassen worden sei. Es werde daher der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid entsprechend den noch zu entscheidenden Berufungen abzuändern bzw. aufzuheben. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einwendung gegen den Grundlagenbescheid …

UFSG RV/0756-G/09Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid in der Berufung gegen den abgeleiteten ESt-Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2010

…Feststellungsbescheiden folgt, dass abgeleitete Bescheide hinsichtlich der Richtigkeit jener Bescheidelemente, an die sie gebunden sind, nicht angefochten, sondern Einwendungen gegen Feststellungen, die im Grundlagenbescheid getroffen wurden, nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können (Ritz, BAO³, § 295 Tz 1). Diese Rechtsfolge ist in § 252…

UFSI RV/0318-I/07Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…Ritz, BAO-Handbuch, Seite 128). Einwendungen gegen die Höhe des Nachforderungsbetrages können nicht mit Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid, sondern nur mit einem Rechtsmittel gegen den zu Grunde liegenden Stammabgabenbescheid Berücksichtigung finden. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben)…

UFSK RV/0300-K/06Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid in der Berufung des abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

…und die dort zitierte Judikatur). Der Feststellungsbescheid vom 28. Feber 2006 war der Grundlagenbescheid für den am 3. März 2006 erlassenen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid 2004. Die Einwendungen des Bw. in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 richten sich gegen die im Grundlagenbescheid, dem Feststellungsbescheid für 2004…

UFSI RV/0333-I/09Erstattung von Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2011

…die beteiligten Personen festzustellen. § 252 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die die Berufung diesbezüglich abzuweisen…

UFSW RV/0189-W/12Säumniszuschläge werden mit Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

…Aufhebung des Abgabenbescheides ist jedoch über Antrag des Abgabenpflichtigen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen des Bw. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…

UFSI RV/0087-I/02Abweisung, wenn Einwendungen gegen einen Grundlagenbescheid zu erheben sind; Scheingeschäft im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an eine maltesische Sitzgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…Erfolg versagt, als die behauptete Fehlerhaftigkeit im Grundlagenbescheid gelegen ist (Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, Seiten 623 ff). § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Die Entscheidung…

UFSW RV/1069-W/12Anspruchszinsen, Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

…Anspruchszinsen ist rechtmäßig erfolgt. Die Berufungen waren spruchgemäß abzuweisen. Informativ wird mitgeteilt, dass, sollte den Berufungen gegen die Grundlagenbescheide stattgegeben werden, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid (z.B. Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalls einer rechtswidrigen Nachforderung) Rechnung getragen werden wird. …

UFSW RV/3514-W/10Haftung, Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2011

…Haftungsinanspruchnahme nach § 248 BAO auch Berufung gegen die Grundlagenbescheide zu erheben und in einem weiteren Verfahren deren Richtigkeit überprüfen zu lassen. Im gegenständlichen Verfahren bleibt die Prüfungskompetenz auf die Frage einer Haftungsinanspruchnahme wegen nicht entrichteter Abgabenschuldigkeiten auf Basis der Feststellungen der Prüfungen beschränkt. Gemäß § 1298…