…des Zuschlages zum DB 2012-2014) als auch gegen die Bescheide über die Festsetzung der Säumniszuschläge brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) mit Eingabe vom 1. März 2016 eine Beschwerde ein. Die Begründung enthielt ausschließlich Ausführungen zu den Abgabenfestsetzungsbescheiden. Einwendungen gegen die Säumniszuschlagsbescheide wurden nicht vorgebracht. Mit…
…und Steuerberatungsgesellschaft, Dresdner Straße 87 Tür A21, 1200 Wien, über die Beschwerde vom 23. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 14. November 2011 betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen, Steuernummer 09-***StNR***, Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279…
…Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Die genannte Bestimmung schränkt somit das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Entscheidungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist nach der…
…vom 13. Dezember 2002, den davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid 1995 entsprechend zu ändern. Da sich die in der gegenständlichen Berufung vorgebrachten Einwendungen ausschließlich gegen den Grundlagenbescheid bzw. den Nichtfeststellungsbescheid richten, diese aber nur im diesbezüglichen Verfahren vorgebracht werden können (was im übrigen ohnedies erfolgt ist), war…
…die Einwendungen, die Bw. hätte die Berufungsfrist gegen den Feststellungsbescheid 1999 ohne ihr Verschulden versäumt, vermag kein anderes Ergebnis herbeizuführen. Selbst wenn die Berufungsausführungen zutreffend sein sollten, dass der Bw. keine Einkünfte zugeflossen sind, kann eine Änderung des Einkommensteuerbescheides nur dann erfolgen, wenn der Grundlagenbescheid…
…gehen die Einwendungen, wonach die Bemessungsgrundlage und der Bemessungszeitraum des Bescheides vom 24. Oktober 2006, mit dem der Aussetzungszinsenbescheid vom 8. November 2002 abgeändert wurde, unrichtig sei, ins Leere, zumal es sich bei diesem um den Grundlagenbescheid handelt. Aus diesem Grunde geht auch das Vorbringen…
…Februar 2009 rechtzeitig eingebrachten Berufungsbegründung wandte sich der Bw. im Wesentlichen gegen die Nachforderung der zu Grunde liegenden Einkommensteuer 2005, ohne Einwendungen betreffend die angefochtenen Anspruchszinsen selbst vorzubringen, und beantragte die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Über die Berufung…
…dagegen am 9. August 2007 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte sich der Berufungswerber (Bw.) im Wesentlichen gegen die Nachforderung der zu Grunde liegenden Einkommensteuern 2003-2005, ohne Einwendungen betreffend die angefochtenen Anspruchszinsen selbst vorzubringen. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich…
…der für die Einbringung der Bescheidbeschwerde gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch eine Bescheidbeschwerde einbringen. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden auch ein Rechtszug gegen die an die GmbH ergangenen Grundlagenbescheide eingeräumt. Einwendungen gegen den Abgabenanspruch können - solange…
…getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. § 252 BAO schränkt das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen können nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen…
…aus § 212a Abs. 9 BAO. Da weder in der Berufung noch im Vorlageantrag konkrete Einwendungen gegen die Vorschreibung der Aussetzungszinsen vorgebracht wurden, der Akteninhalt auch keine Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Vorgehen der Abgabenbehörde erkennen lässt und auch der UFS keine Gründe erkenne kann, wonach der…
…oder Aufhebung des Abgabenbescheides ist jedoch von Amts wegen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…
…gebunden sind Einwendungen gegen die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen können zielführend nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden und nicht in der Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid. Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides kommt allerdings nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen…
…und gegen die Richtigkeit der erfolgten Abgabenfestsetzung unter Zugrundelegung der Bilanzen 1998 und 1999. Damit vermag die Bw. jedoch ebenfalls keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Stundungszinsenbescheides aufzeigen. Der Festsetzung von Stundungszinsen steht nämlich die behauptete materielle Unrichtigkeit der Grundlagenbescheide nicht entgegen. Über Einwendungen gegen Grundlagenbescheide kann…
…beruht, die dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegt wurde, handelt es sich bei diesen Vorbringen um Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide. Diese Einwendungen können in (allfälligen) Beschwerdeverfahren gegen die Feststellungsbescheide vorgebracht werden (beispielsweise als Beschwerdebegehren, dass die Aufteilung der Einkünfte der Aufteilung im anderen Feststellungsbescheid entsprechen soll)…
…abgeleitet. Da in der gegenständlichen Beschwerde lediglich Einwendungen gegen die Rechtsmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrundeliegenden Feststellungsbescheidet erhoben werden, ist die Beschwerde in der Sache abzuweisen (vgl. VwGH 07.07.2004, 2004/13/0069; 23.03.2000, 2000/15/0001). Sollte der Grundlagenbescheid (hier: Feststellungsbescheid gemäß …
…Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen könnten nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Mit Schreiben vom 19.12.2023 wurden die Anträge gestellt, die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen. Begründet wurde…
…Diese Einwendung gegen die Rechtsmäßigkeit des Feststellungsbescheids als Grundlagenbescheid des angefochtenen Bescheids kann im Beschwerdeverfahren gegen den Feststellungsbescheid vorgebracht werden. Es kann damit jedoch gemäß § 252 Abs. 1 BAO keine Rechtswidrigkeit des abgeleiteten Bescheides im gegenständlichen Beschwerdeverfahren begründet werden. Beschwerde gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen…
…Beschwerdeverfahren gegen die Feststellungsbescheide vom 31.1.2023 und 23.2.2023 zu StNr. ***2*** zu klären. Gemäß § 252 Abs. 1 BAO kann ein Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im zugrundeliegenden Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene…
…angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind." Die genannte Bestimmung schränkt das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollten nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so…