…abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den…
…die Nichtanerkennung der laut Erklärung 2001 angeführten Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel bekämpfe. Die diesbezügliche Bescheidbegründung zur, von der entsprechenden Jahreserklärung abweichenden, Abgabenfestsetzung sei nicht nachvollziehbar. Nach telefonischer Information des steuerlichen Vertreters über die getrennte Abhandlung der Berufung über die Anspruchszinsen und der Berufung gegen den…
…der gegen obige Bescheide fristgerecht erhobenen Berufung vom 17. Mai 2003 führte der Berufungswerber ua. aus, er sehe sich in der Aberkennung des Betriebsaufwandes "Arbeitsleistung der Gattin" in seinem Grundrecht der Gleichbehandlung verletzt, da er auch einer fremden Arbeitskraft den selben Betrag für die von…
…hier die Einkommensteuer 2003 und 2004 mit Ablauf der Jahre 2003 und 2004 - entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier mit Bescheiden vom 28.3.2006 - erfolgt. Sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage geht klar hervor, dass die Anspruchsverzinsung…
…2001 erhobenen Einwände sind im Haftungsverfahren nämlich unzulässig, weil für diese haftungsgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben bereits ein rechtswirksamer Bescheid gegenüber der Primärschuldnerin vorliegt (VwGH 25.3.1999, 99/15/0019; VwGH 30.10.2001, 98/14/0142). Der Berufungswerber hätte somit seine Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit dieser…
…eine entgeltliche Einräumung des Titels zur Erwerbung einer Dienstbarkeit vorliegt. Zum Einwand gegen die vorläufige Festsetzung ist Folgendes zu sagen: Auf Grund des § 200 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss…
…einem geeigneten Wiederaufnahmegrund für den rechtskräftigen ESt-Bescheid 1997 gefehlt. Das FA legte das Rechtsmittel ohne weitere Ermittlungen und ohne Erlassen einer Berufungsvorentscheidung dem UFS zur Entscheidung vor. Im Vorlageantrag begehrte es die Abweisung der Berufung. Gegen den Einwand der fehlenden Wiederaufnahmebefugnis brachte es vor…
…Das Berufungsvorbringen beschränkt sich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen nach bescheidmäßigen Festsetzung. Diesem Einwand konnte im Rechtsmittelverfahren gegen die Anspruchszinsenvorschreibung kein Erfolg beschieden werden. Informativ wird mitgeteilt, dass, sollte der Berufung gegen die Grundlagenerfolge stattgegeben werden, durch die Abgabenbehörde erster Instanz eine amtswegige Anpassung der…
…dieser Vorschreibung entsprechend berücksichtigt. Die Bf. wendet sich gegen die Abgabenfestsetzung vor allem mit dem Einwand, die Vorschreibung der Mineralölsteuer stelle im konkreten Fall (u.a. wegen der erfolgten Ausfuhr der streitgegenständlichen Ware in ein Drittland) eine Unbilligkeit dar, die im Rahmen der Festsetzung der…
…Dem Einwand des Bw., dass er gegen die den Stundungszinsen zugrundeliegenden Abgabenschuldigkeiten Berufungen erhoben hätte, über welche zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch nicht rechtskräftig entschieden, daher die Basiszahlen für die Berechnung der Stundungszinsen falsch seien, ist entgegenzuhalten, dass gemäß § 254 BAO die…
…Aus diesem Einwand ist für den Bw. deshalb nichts zu gewinnen, weil Einreden gegen die Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind, wie (neben § 257) besonders deutlich § 248 BAO zeigt, der unbeschadet des Rechtes, gegen die Haftungsinanspruchnahme zu…
…99/16/0160). Die Bw. wendet sich weder gegen die Höhe der vom Finanzamt ermittelten (unter Einbeziehung der geschätzten Betriebskosten errechneten) Bemessungsgrundlagen, noch gegen die sich daraus ergebende Höhe der Abgabenfestsetzung. Strittig ist ausschließlich, ob die Abgabenbehörde erster Instanz berechtigt war, die Abgaben vorläufig festzusetzen. …
…Rechtes zur Abgabenfestsetzung zulässt. Abgabenrechtliche Haftungen haben keinen bescheidakzessorischen Charakter (vgl. z. B. VwGH 21.3.1995, 94/14/0156). Die Frage, ob der Haftungsinanspruchnahme ein rechtswirksamer Abgabenbescheid vorangegangen ist, ist allerdings dann von Bedeutung, wenn der Haftungsschuldner - wie im vorliegenden Fall - Einwendungen gegen den…
…Diese Bescheide bleiben unverändert. 2. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 wir im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom 18. Dezember 2007 Folge gegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Bezüglich Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung vom 18. Dezember 2007 verwiesen. Entscheidungsgründe…
…Aus diesem Einwand ist für den Bw. deshalb nichts zu gewinnen, weil Einreden gegen die Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind, wie (neben § 257 BAO) besonders deutlich § 248 BAO zeigt, der unbeschadet des Rechtes, gegen die Haftungsinanspruchnahme…
…Abgabe vor. Einer allfälligen Abänderung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide wäre aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Einkommensteuersteuerbescheid gerichteten Berufung ein an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundener Zinsenbescheid ergeht bzw. ein Antrag auf Herabsetzung (Nichtfestsetzung) nach §…
…aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später rechtsrichtig erfolge. Da somit die Festsetzung der Anspruchszinsen rechtsrichtig im Sinne der oben angeführten Bestimmungen gewesen wäre und das Finanzamt keinen Ermessensspielraum bei der Festsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen hätte, wäre die Festsetzung der angefochtenen Anspruchszinsen richtig…
…Wortlautes der Bestimmungen und deren dargestellten Zwecks waren im gegenständlichen Fall Anspruchszinsen vorzuschreiben und war es der Abgabenbehörde auch nicht im Rahmen des Ermessens gestattet, von einer Festsetzung abzusehen. Die Berufung gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen 2004 war daher als unbegründet abzuweisen. Linz, am 12…
…aber auch den Einwand des Zollamtes, dass in der von der Bf. zitierten Entscheidung REM 6/97 der Geschehensablauf bzw. der Vorgang, der als leichte oder grobe Fahrlässigkeit zu qualifizieren wäre, nicht näher dargestellt ist. Es ist dabei auch zu betonen, dass die Frage der…
… 72 a ZollR-DG). Aus verfahrensrechtlicher Sicht ist zunächst auf die Einwände der Bf. einzugehen, wonach die Zustellung der Berufungsvorentscheidung trotz aufrechtem und der Behörde bekannt gegebenen Bevollmächtigungsverhältnisses direkt an sie und noch dazu undatiert erfolgt sei. Nach der Aktenlage ist der letztgenannte Vorwurf insofern…