…vgl. Ritz, BAO3, § 205 Tz 35). Das Berufungsbegehren bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt des Abgabenbescheides betreffend Einkommensteuer 2004. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zustellen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Graz, am 15. November 2007
…3 BAO) bzw. bisher rechtswirksam festgesetzten Abgabenbeträgen. Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (hier: des Einkommensteuerbescheides), wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide…
…rechtswidrigen Nachforderung, weil nunmehr ohne Grundlage eines entsprechenden bzw. wegen Wiederauflebens des ursprünglichen Stammabgabenbescheides). Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2003 und 2004 ist daher - unabhängig vom Ausgang der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide dieser Jahre (vgl. Ritz, a.a…
…gegen die Bescheide betreffend Zurücknahmeerklärung von Berufungen, Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, Abweisung des Antrages auf Fristverlängerung zur Mängelbehebung sowie Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages Berufung. Gleichzeitig legte er eine Begründung der Berufungen gegen die Abgabenbescheide vor und stellte den Eventualantrag auf Aufhebung der…
…dass Anspruchszinsenbescheide zwar einen rechtswirksamen Stammabgabenbescheid, nicht jedoch dessen materielle Richtigkeit voraussetzen. Außerdem können Anspruchszinsenbescheide wie die entscheidungsgegenständlichen aufgrund der angesprochenen Bescheidgebundenheit damit auch nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung angefochten werden, dass der Stammabgabenbescheid (hier Einkommensteuerbescheide 2004 und 2005) inhaltlich rechtswidrig sei…
…Gegen die aufgrund der BP ergangenen KESt-Bescheide für 2000 bis 2003 vom 4. Oktober 2004 wurde (nach beantragter und stillschweigend gewährter Verlängerung der Berufungsfrist) mit Schreiben vom 15. Dezember 2004 Berufung erhoben: a. Beantragt werde, die Haftungs- und Abgabenbescheide für die Jahre 2000 bis…
…2000) davon auf Abgabenverbindlichkeiten entfällt, sodass der Behauptung auch aus diesem Grunde nicht gefolgt werden kann. Dem Einwand, dass der Finanzbehörde - durch die in den Jahresabschlüssen offen ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde - ein gewisses Mitverschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben anzulasten wäre, ist zu entgegnen…
…Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 27. Oktober 2000 betreffend Kapitalertragsteuer April 2000, Mai 2000 und Juli 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Höhe der Kapitalertragsteuer für die die Bw. zu Haftung herangezogen…
…werden. 3) Zum Einwand, dass ein "erheblicher" Teil der haftungsgegenständlichen Abgaben aus einer Zeit stamme, zu der Sie noch keine Vorstandsfunktion inne gehabt hätten, ist zweierlei zu bemerken. Zum einen waren von geringfügigen Nebengebühren abgesehen nur die Umsatzsteuer 2001 und die Umsatzsteuer 10/2002 vor…
…dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 248 BAO zur Einbringung einer Berufung auch gegen den an die GmbH ergangenen Abgabenbescheid berechtigt ist…
…dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 248 BAO zur Einbringung einer Berufung auch gegen den an die GmbH ergangenen Abgabenbescheid berechtigt ist…
…dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 248 BAO zur Einbringung einer Berufung auch gegen den an die GmbH ergangenen Abgabenbescheid berechtigt ist…
…zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den…
…gegenständlichen Waren, die der Bf. bei der im Dienst erfolgten Einvernahme an der Uniform trug, nämlich ein schwarzer Ledergürtel, eine Ledertasche für Einweghandschuhe, eine Ledertasche für Pistolenmagazine und eine Schlüsselledertasche, wurden gemäß § 89 Abs.2 FinStrG gegen Ausstellung einer Quittung beschlagnahmt. Am 27.6., 14…
…gegen die neu erlassenen Abgabenbescheide und den Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer mit folgender Begründung Berufung: "Die bekämpften Bescheide wurden erlassen, obwohl keine neuen Tatsachen hervorgekommen sind, welche eine Wiederaufnahme rechtfertigen würden. Darüber hinaus wurden im Zuge der Betriebsprüfung durch den steuerlichen Vertreter hinreichende Erklärungen für die…
…dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide zu berufen. Auf diese Berufungsmöglichkeit wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Haftungsbescheides ausdrücklich aufmerksam gemacht. Dieser Grundsatz, wonach Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung im Haftungsverfahren keine Relevanz zukommt, gilt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch dann, wenn die Abgabenfestsetzung im Schätzungsweg…
…nachträglichen Abänderung oder Aufhebung des Stammabgabenbescheides eine amtswegige Anpassung des ursprünglich rechtmäßig angelasteten Säumniszuschlages nicht zu erfolgen hat. Im Berufungsfall wurden mit den nach Betriebsprüfung ergangenen Umsatzsteuerbescheiden 1992 bis 1996 unzweifelhaft Abgabenzahlungsschuldigkeiten (Leistungsgebote) der Berufungswerberin gegenüber rechtsverbindlich (formell) festgestellt. Da die Rechtmäßigkeit der Säumniszuschlagsfestsetzung außer…
…unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den…
…Beisein der Schriftführerin Alexandra Dumpelnik über die Berufung der Bw., (nunmehr in Liquidation, Liquidatorin: Frau Ma.D. (Ma. D.),vertreten durch Lothar de Pauli, Steuerberater, 9020 Klagenfurt, Ebenthaler Straße 139, vom 30. September 2002 gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes Spittal an der Drau…
…Mangel des Nichtbestehens des Abgabenanspruches geltend zu machen. Die Behörde vermeine, dass obwohl im Abgabenbescheid von einer hinterzogenen Abgabe nicht die Rede sei, die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben anwendbar sei, ohne Feststellungen darüber zu treffen, dass hier Abgaben tatsächlich hinterzogen worden wären. Mit dem Einwand…