…vgl. Ritz, BAO3, § 205 Tz 35). Das Berufungsbegehren bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt des Abgabenbescheides betreffend Einkommensteuer 2004. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zustellen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Graz, am 15. November 2007
…3 BAO) bzw. bisher rechtswirksam festgesetzten Abgabenbeträgen. Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (hier: des Einkommensteuerbescheides), wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide…
…die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden, Säumniszuschläge zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (Abs. 8 leg. cit.). Eine derartige Herabsetzung liegt auch bei ersatzloser Aufhebung des (Stamm)Abgabenbescheides vor…
…Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden und kann daher nicht erfolgreich mit dem Argument bekämpft werden, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig sei." Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 02.10.2020 wurde die Beschwerde gegen die Buchungsmitteilung Nr…
…rechtswidrigen Nachforderung, weil nunmehr ohne Grundlage eines entsprechenden bzw. wegen Wiederauflebens des ursprünglichen Stammabgabenbescheides). Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2003 und 2004 ist daher - unabhängig vom Ausgang der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide dieser Jahre (vgl. Ritz, a.a…
…gegen die Bescheide betreffend Zurücknahmeerklärung von Berufungen, Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, Abweisung des Antrages auf Fristverlängerung zur Mängelbehebung sowie Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages Berufung. Gleichzeitig legte er eine Begründung der Berufungen gegen die Abgabenbescheide vor und stellte den Eventualantrag auf Aufhebung der…
…dass Anspruchszinsenbescheide zwar einen rechtswirksamen Stammabgabenbescheid, nicht jedoch dessen materielle Richtigkeit voraussetzen. Außerdem können Anspruchszinsenbescheide wie die entscheidungsgegenständlichen aufgrund der angesprochenen Bescheidgebundenheit damit auch nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung angefochten werden, dass der Stammabgabenbescheid (hier Einkommensteuerbescheide 2004 und 2005) inhaltlich rechtswidrig sei…
…erfolgte Abgabenverkürzung seitens der Abgabenbehörde erbracht worden. Die dementsprechenden Hinzuschätzungen (siehe Tz 3 und 4 des Bp-Berichtes vom 20. November 2015) seien nach Ansicht der Bf. rechtswidrig. Nur im Beschwerdeverfahren gegen den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid könne der Einwand der Verjährung vorgebracht werden. Bezüglich der nicht…
…A-3, aufhältig sei, weshalb die der angefochtenen Pfändung zugrundeliegenden Abgabenbescheide vom 19.04.2024 (Umsatzsteuer 2022, Umsatzsteuerzinsen 2022, Körperschaftsteuer 2022 und Anspruchszinsen 2022) nicht ordnungsgemäß zugestellt worden seien. Dieses Vorbringen wird als Einwand gegen die Durchführung der Vollstreckung gemäß § 13 Abgabenexekutionsordnung gewertet, mangelt jedoch…
…Gegen die aufgrund der BP ergangenen KESt-Bescheide für 2000 bis 2003 vom 4. Oktober 2004 wurde (nach beantragter und stillschweigend gewährter Verlängerung der Berufungsfrist) mit Schreiben vom 15. Dezember 2004 Berufung erhoben: a. Beantragt werde, die Haftungs- und Abgabenbescheide für die Jahre 2000 bis…
…2000) davon auf Abgabenverbindlichkeiten entfällt, sodass der Behauptung auch aus diesem Grunde nicht gefolgt werden kann. Dem Einwand, dass der Finanzbehörde - durch die in den Jahresabschlüssen offen ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde - ein gewisses Mitverschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben anzulasten wäre, ist zu entgegnen…
…Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 27. Oktober 2000 betreffend Kapitalertragsteuer April 2000, Mai 2000 und Juli 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Höhe der Kapitalertragsteuer für die die Bw. zu Haftung herangezogen…
…werden. 3) Zum Einwand, dass ein "erheblicher" Teil der haftungsgegenständlichen Abgaben aus einer Zeit stamme, zu der Sie noch keine Vorstandsfunktion inne gehabt hätten, ist zweierlei zu bemerken. Zum einen waren von geringfügigen Nebengebühren abgesehen nur die Umsatzsteuer 2001 und die Umsatzsteuer 10/2002 vor…
…Ansicht der erkennenden Richterin aus den folgenden Gründen keine derart gewichtigen Zweifel an der Auslegung von Bestimmungen des Unionsrechtes, als dass die Einholung einer Vorabentscheidung durch das Bundesfinanzgericht zweckmäßig erschiene. Zum Einwand des Verstoßes gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie Wie der EuGH wiederholt klargestellt hat, steht Art…
…die der Haftung zugrunde liegenden Abgabenbescheide seien dem Bf. nachweislich mittels RSb-Rückscheinbrief zugestellt worden. Der Umsatzsteuerbescheid 2010 vom 19. April 2013 sei am 24. April 2013, der Umsatzsteuerbescheid 2011 vom 29. April 2013 mit 6. Mai 2013 hinterlegt worden. Im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid…
…dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 248 BAO zur Einbringung einer Berufung auch gegen den an die GmbH ergangenen Abgabenbescheid berechtigt ist…
…dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 248 BAO zur Einbringung einer Berufung auch gegen den an die GmbH ergangenen Abgabenbescheid berechtigt ist…
…dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 248 BAO zur Einbringung einer Berufung auch gegen den an die GmbH ergangenen Abgabenbescheid berechtigt ist…
…Bestimmung des § 248 beruhenden Beschwerden gegen die Grundlagenbescheide möglich. Hinsichtlich der übrigen, auf den von der Primärschuldnerin abgegebenen Meldungen bzw. Voranmeldungen beruhenden Abgabenschuldigkeiten seien seitens des Bf. keine Einwände erhoben worden. Diese im Haftungswege nun tatsächlich vorgeschriebenen Beträge seien um 2% vermindert worden, um einer…
…Rz 9). Beschuldigte und somit auch der Beschwerdeführer hätten ein Recht auf zügige Entscheidung (§ 57 Abs. 6 FinStrG). Um den Beschuldigten verfahrensrechtliche Möglichkeiten in die Hand zu geben, auf eine Verfahrensbeschleunigung hinzuwirken, sehe das Gesetz zB den Antrag auf Einstellung eines Untersuchungsverfahrens vor (§ 124 Abs…