…Ausübung einer Erwerbstätigkeit dar, weil im gegenständlichen Fall für die Veranstaltungen Eintrittsgeld verlangt wurde. Die erhöhte Eingabengebühr und die Gebühr für amtliche Ausfertigungen wurde daher zu Recht vorgeschrieben und es kam auch zu keiner Stornierung der Gebühren seitens der zuständigen Magistratsabteilung. Lediglich wurde auf dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. , vom 10. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 12. Jänner 2004, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im…
…Unabhängige Finanzsenat aus: "Sie haben insgesamt einen Betrag von 5.310,00 Euro als Werbungskosten geltend gemacht, davon 20,00 Euro als Eintrittsgeld für eine Veranstaltung der "xy GmbH" am 23. August 2008 und 5.290,00 Euro für ein "ab" der "yz GmbH". Ich…
…März 2009 seine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 auf elektronischem Wege ein und beantragte unter anderem Aufwendungen für Spezialmatratzen, ein Schlafsystem sowie km-Gelder und das Eintrittsgeld für einen eintägigen Thermenaufenthalt als außergewöhnliche Belastung steuerlich zu berücksichtigen. Mit Bescheid vom 26…
…Verein XY (in der Folge nur mehr kurz Verein genannt), die Abhaltung einer internationalen Rassekatzenausstellung in S angemeldet, gleichzeitig darauf hingewiesen, dass Eintrittsgeld (nur) erhoben wird, um die anfallenden Kosten abzudecken und um Befreiung von eventuellen Abgaben ersucht. Das Stadtamt S hat gemäß § 2 Abs…
…Werbeaufwendungen (siehe unten) i.H.v. 1.242,00 € (vom Finanzamt 233,90 € anerkannt) sowie um Telefongebühren i.H.v. 550,00 € (vom Finanzamt mangels Nachweises zunächst nicht anerkannt). An "Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen (Eintrittsgeld, Fahrtkosten zur Veranstaltung, Tagesgelder)" wurden vom Finanzamt…
…traf der Prüfer ua nachfolgende Feststellungen: Tz. 1 Veranstaltung Vorsilvester Das geprüfte Unternehmen veranstaltet jährlich den sog. "Vorsilvester" in L. Ab dem Jahr 2003 wurden Eintrittsgelder vereinnahmt, die mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% versteuert wurden. Beim sog. "Vorsilvester" handelt es sich im wesentlichen um…
…ist es ferner ein Verstoß gegen das Prinzip des "Freien Personenverkehrs" in der Europäischen Union, da Ihr Bescheid für mich nichts anderes ist als ein unstatthaftes "Eintrittsgeld" in die Österreichische Republik in Höhe von 8.662 Euro. Daher lege ich gegen obigen Bescheid BERUFUNG ein…
…Jahr das Freitagsgeschäft so geführt, dass er den Getränkeverkauf abgewickelt habe, den Unterhaltungspart mit Musik habe sein Geschäftspartner EF übernommen, welcher auch Eintrittsgelder von den Gästen dafür kassiert hätte. Dieser habe nunmehr dem Bw. seine bezughabenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Daraus würden sich folgende Öffnungstage…
…980,00 | 1.480,00 | Verdeckte Ausschüttung | 22.880,00 | 22.880,00 | 11.380,00 Tz 21 Getränkebons/Entrée-Kassa: Die Gäste hätten beim Eintritt in das damals zum geprüften Unternehmen gehörende Lokal P ein Eintrittsgeld zu zahlen gehabt…
…Bw. abgeführte abgabenbehördliche Prüfung hielt der Prüfer in seinem Bericht Folgendes fest: "Im Freibad der Bw. werden seit 1996 keine Eintrittsgelder kassiert. Es wird ab diesem Zeitpunkt lediglich ein Teil der Ortstaxe als fiktive Einnahme (ATS 2,-- pro Nächtigung im Sommer) beim Jahresabschluss umgebucht. Es…
…Billardtische, Kletterergerüste und dgl. dem Publikum anbieten würde. Die bezahlten Eintrittsgelder seien dabei dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterworfen worden. Der Verwaltungsgerichtshof sehe den Tatbestand der Schaustellerei dann als erfüllt an, wenn Belustigungen der angeführten Art entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten oder ortsgebundenen Rummelplätzen stattfänden…
…Es wurden im gesamten Prüfungszeitraum nicht aufklärbare Kalkulationsdifferenzen festgestellt g) Die Erlöse Eintrittsgelder wurden nicht vollständig aufgezeichnet und erklärt sowie die dazugehörenden Grundaufzeichnungen über die Erlöserfassung nicht vorgelegt (laut BP wurden bisher keine Hinzurechnungen Eintrittsgelder vorgenommen) h) Im gesamten Prüfungszeitraum wurden Kassafehlbeträge festgestellt (siehe Pkt…
…insgesamt 838,48 €. Nicht anerkannt wurden die Kosten für Auslandsreisen, da keine ausschließliche berufliche Veranlassung nachgewiesen worden sei. Auch seien in einigen Belegen (z.B. Hotelrechnung Venedig) die Kosten für zwei Personen erklärt worden. Die Eintrittsgelder zu diversen Ausstellungen, Museen etc. seien nicht abzugsfähig…
…X-Partei-Ball) als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen ist, wenn dabei Einnahmen aus der (teilweisen) Weiterverrechnung der Ausgaben für die "Außenwerbung" an die ebenfalls rechtlich selbständigen Gliederungen der Partei (Bezirksorganisationen etc.) und Eintrittsgelder aus der Durchführung des Balles erzielt werden? 2) Erweist es sich im Rahmen…
…sowie die Aufwendungen für die Studienreise inklusive Fachliteratur, Eintrittsgelder und Fahrtkosten in Höhe von S 19.034,67 nicht anerkannt worden. Aufgrund des Aufteilungsverbotes seien die Kosten der Studienreise mit Mischprogramm als Aufwendungen für die Lebensführung anzusehen gewesen. Von den für die Reise beantragten Kosten…
…zu Spendeneinnahmen von 118,05 € und 191,58 € geführt. Die Veranstaltung mit den Kapellknaben im Rahmen des Kultursommers hätten Eintrittsgelder von 251,06 € und die Nelson-Messe von 1500 € erbracht, wobei die Aufwendungen für letztere 3.050,00 € betragen hätten…
…Bw gehe eindeutig hervor, dass 2003 und 2004 im Bereich der tsp von der Bw keine Einnahmen erwirtschaftet wurden. Die Einnahmen wie Eintrittsgelder etc. würden ausschließlich dem gemeinnützigen Verein tsp zufließen. Aus den oben dargelegten Gründen werde daher der Antrag gestellt, den Dienstgeberbeitrag für 2003…
…dem Unternehmensbereich zugeordnet werden könnten. Die Auftritte bei kirchlichen Festen und Gemeindefeiern (Advent- und Weihnachtsfeier, Pokal- und Vereinsschießen der Gemeinde) seien als begünstigungsschädlicher Betrieb zu werten. Für diese Veranstaltungen habe er keine Eintrittsgelder verlangt, wohl aber Zuwendungen (Spenden, Zuschüsse) bekommen. Die Teilnahme der Mitglieder an…
…in die Erlösermittlung einbezogen wurden. Aufzeichnungen über die Aktionstage wie genaue Anzahl, Art, Besucheranzahl, Konsumation, Eintrittsgelder usw. konnten nicht vorgelegt werden, so dass die tatsächliche Auswirkung auf den Umsatz bzw.Rohaufschlag nicht nachvollziehbar ist. Ein zusätzlicher Erlös-Abschlag von 25 % erscheint daher weder gerechtfertigt noch…