…berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der Verwaltungsgerichtshof bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er…
…zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die vom Bw. beantragten Tagesgelder für eintägige Reisen nach Wien (Aufenthaltsdauer zwischen 5 und 12 Stunden) für mehr als 15 Tage gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 steuerlich zu berücksichtigen sind. Gemäß …
…berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der Verwaltungsgerichtshof bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er…
…wurde: "Mit Erkenntnis vom 7.10.2003, 2000/15/0151, vertrat der VwGH die Meinung, dass bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers keine Verpflegungsmehraufwendungen zustehen, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Alle anfänglich aus der Unkenntnis über lokale Gastronomie resultierende…
…jedoch kein Verpflegungsmehraufwand an, können auch keine Taggelder berücksichtigt werden. Die Rechtsauffassung, dass bei eintägigen Reisen üblicher Weise kein Verpflegungsmehraufwand entsteht, führt zu einer sachgerechten Differenzierung im Interesse der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen hinsichtlich der Verpflegungskosten. Mit dieser Rechtsauslegung wird auch den im Laufe der Jahre…
…Erkenntnis vom 30.10.2001, Zl. 95/14/0013 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis…
…Mit dem Erkenntnis, Zl. 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der VwGH bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der…
…können auch keine Tagesgelder berücksichtigt werden. Die Rechtsauffassung, dass bei eintägigen Reisen üblicher Weise kein Verpflegungsmehraufwand entsteht, führt zu einer sachgerechten Differenzierung im Interesse der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen hinsichtlich der Verpflegungskosten. Mit dieser Rechtsauslegung wird auch den im Laufe der Jahre eingetretenen Veränderungen im Erwerbsleben…
…den Dienstort wird davon ausgegangen, dass jenes Maß an Vertrautheit über die Verpflegungsmöglichkeiten vorliegt, welches die Annahme eines Verpflegungsmehraufwandes ausschließt. Reisebewegungen im Umkreis von weniger als 25 Kilometer um den Dienstort stellen daher keine Reisen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9. EStG dar…
…Nachweis seiner Reisen legte der Bw. das von ihm geführte Fahrtenbuch mit Angabe des zeitlichen Beginnes und Endes der Reise, der Fahrtstrecke (des Reisezieles) sowie der Wegstreckenlänge vor. Nach diesen Aufzeichnungen hat der Bw. 1997 206 eintägige Reisen durchgeführt. Davon erfolgten 164 Reisen in Gemeinden…
…Rechtsauslegung wird auch den im Laufe der Jahre eingetretenen Veränderungen im Erwerbsleben und im Konsumentenverhalten sowie den geänderten Verpflegungsmöglichkeiten und Marktangeboten Rechnung getragen. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige günstigere Regelungen bei eintätigen Reisen, die von den Finanzämtern noch anerkannt werden und sich u.a…
…schied das FA verschiedene Aufwandspositionen aus bzw. nahm Kürzungen vor (Teile der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Instrumente, der Telefon-/Internetkosten, der Fahrtkosten für beruflich veranlasste Reisen sowie der Arbeitsmittel), gegen welche die Bw. in der Folge Berufungen einbrachte. Nach Ergehen einer verbösernden Berufungsvorentscheidung (BVE…
…kommt auch bei unzweifelhaft beruflich veranlassten Reisen nur dem notwendigen Verpflegungsmehraufwand Werbungskostencharakter zu. In Berücksichtigung dieser Umstände vertritt der UFS in Anlehnung an entsprechende VwGH-Judikatur in seiner Rechtsprechung zum Verpflegungsmehraufwand den Standpunkt, dass eine lediglich kurzfristige, maximal eintägige Reisetätigkeit (ohne auswärtige Nächtigung) keinen Verpflegungsmehraufwand…
…Mit dem Erkenntnis, Zl. 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der…
…Die Nichtberücksichtigung der übrigen vom Berufungswerber beantragten Taggelder wurde damit begründet, dass Fahrten eines Technikers zu Filialen und Kunden seines Arbeitgebers in mehreren aneinander angrenzenden politischen Bezirken keine Reisen im Sinne des § 16 EStG 1988 darstellten. Taggelder könnten nämlich nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…dass ein wesentlicher Nachteil insofern besteht, als dadurch keinesfalls eine vollwertige Ernährung möglich ist. Gemüse und andere vitaminreiche und ballaststoffhaltige Nahrungsmittel sind weder zur längeren Lagerung zuhause - in Hinblick auf aufeinander folgende eintägige Reisen -, noch zur Zubereitung vor Ort geeignet. Ein in der Tätigkeit begründeter…
…16 RZ 176/1). Nach dieser vom VwGH im obigen Erkenntnis vertretenen Rechtsauffassung, wären im gegenständlichen Fall überhaupt keine Reisediäten als Werbungskosten anzusetzen, weil nur eintägige Reisen ausgeführt wurden. Im Hinblick auf die Vertrauensschutzregel des § 117 BAO wird im Berufungsfall von dieser für den Bw…
…Mit dem Erkenntnis, Zl. 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der VwGH bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der…
…von Tagesgeld /Diäten bei halb- bzw. eintägigen Reisen ist zusammengefasst folgende: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten im Zusammenhang mit Reiseverpflegung liegt in dem in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Mehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen üblichen…
…von Tagesgeld /Diäten bei halb- bzw. eintägigen Reisen ist zusammengefasst folgende: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten im Zusammenhang mit Reiseverpflegung liegt in dem in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Mehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen üblichen…