…am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonats eine Voranmeldung einzureichen. Die Geschäftsführertätigkeit der Bw. endete bereits im Dezember 1995, sodass der Berufung insoweit stattzugeben war, als nur die Abgaben haftungsrelevant sein können, die im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit der Bw. bereits fällig…
…Verkauf von drei Anlagen, für die Zeitdauer bis 31.12.1992 zu bezahlen. Die Lizenzgebühr für tatsächlich verkaufte Anlagen innerhalb dieses Zeitraumes wird auf den Betrag in Höhe von Sfr 180.000,-- angerechnet.". Dieser Vertrag wurde von der F1 an A. übermittelt und von W…
…10-12/2005 in Höhe von € 404,45 und Stundungszinsen 2005 in Höhe von € 39.863,82 und Einschränkung der Haftung auf einen Gesamtbetrag von € 62.407,91, der sich wie folgt darstellt: Körperschaftsteuer 1997 in Höhe von € 21.319,49…
…96 Abs. 1 EStG ist die Kapitalertragsteuer binnen einer Woche nach dem Zufließen der Kapitalerträge abzuführen. Die Körperschaftsteuer 2000 (€ 31.664,86) wurde erstmals am 5. März 2002 (Fälligkeitstag: 12.4.2002) festgesetzt und wurde daher im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bw. ebenso fällig…
…also jedenfalls im Zeitraum seiner Geschäftsführung, endete. Der im Rahmen der Berufungsvorentscheidung erfolgten Einschränkung der Haftung auf Umsatzsteuervorauszahlungen 8-10/2008 wir daher seitens des Unabhängigen Finanzsenates (unter Berücksichtigung der nachfolgenden Erwägungen) nicht gefolgt. Der Bw. hat im Rahmen der gegenständlichen Berufung das Vorhandensein liquider…
…nach dem Ausscheiden der Bw. als Geschäftsführerin festgesetzt (laut Ergänzungsersuchen des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 6. August 2009 ergingen die entsprechenden Bescheide erst am 6. Mai 2004 bzw. 23. November 2004). Mangels Zuordnung einzelner Teilbeträge der Lohnabgaben 2001 und 2002 auf Zeiträume…
…Die Zurücklegung der Geschäftsführertätigkeit sei mit dem Pensionsantritt der Bw. per 31.12. 2006 zusammen gefallen, da sie am 14.11.1946 geboren sei und damit das 60 igste Lebensjahr vollendet hatte. Vom Vorliegen einer Betriebsprüfung sei sie nicht informiert gewesen. Die Unterschrift auf dem…
…seit 13. Dezember 2007 unbestritten handelsrechtliche Geschäftsführerin der C-GmbH und daher gemäß § 18 GmbHG zu deren Vertretung berufen gewesen. Die Bw. sei somit auch verpflichtet gewesen, die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. Sämtliche haftungsgegenständlichen Abgaben seien im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit der Bw. fällig…
…Einbringung des ersten Zahlungserleichterungsansuchens fällig gewesen sind, da dies nicht in den Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bw. gefallen ist. Mit Bescheid vom 20. April 2007 wurde ein weiterer Antrag auf Stundung abgewiesen und die Primärschuldnerin bzw. der Bw. als deren Geschäftsführer zur Vermeidung von Einbringungsmaßnahmen…
…durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf nachstehende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 147.698,44 (statt bisher € 170.453,16) eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in Euro | Umsatzsteuer | 06/2003 |…
…in Höhe von € 13.746,51 basiert auf einer am 9. Juli 2003 nach Durchführung einer Umsatzsteuernachschau erfolgten bescheidmäßigen Festsetzung und war vor Konkurseröffnung am 15. Februar 2002, also im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bw., fällig. Wie der Bw. selbst in der Berufung ausführt…
…Im Rahmen der Ermessensübung ist auch zu berücksichtigen, dass betreffend dem Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit ein beträchtlicher Abgabenrückstand auf dem Abgabenkonto der Gesellschaft entstanden ist und der Bw. als Geschäftsführer gemeinsam mit dem weiteren Geschäftsführer die Möglichkeit gehabt hätte, zeitnah entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Haftungsfolgen…
…Im Rahmen der Ermessensübung ist auch zu berücksichtigen, dass betreffend dem Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit ein beträchtlicher Abgabenrückstand auf dem Abgabenkonto der Gesellschaft entstanden ist und der Bw. als Geschäftsführer gemeinsam mit dem weiteren Geschäftsführer die Möglichkeit gehabt hätte, zeitnah entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Haftungsfolgen…
…werden, da diese erst am 6. Dezember 2002, somit erst nach Beendigung ihrer Geschäftsführertätigkeit fällig wurden. Der Haftungsbetrag reduziert sich daher aus diesem Grunde auf € 97.517,50 (€ 98.922,36 - € 1.404,86). Gemäß § 7 Abs. 1 BAO werden Personen, die…
…Geschäftsführertätigkeit des Bw. Anfang Oktober 2000 bereits geendet hat, jedoch nur die Abgaben haftungsrelevant sein können, die im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bw. bereits fällig gewesen sind, war der Berufung insoweit Folge zu geben. Die Haftung war daher bei den lohnabhängigen Abgaben auf die Zeiträume…
…im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bw. bereits fällig gewesen, hat doch der Unternehmer für die Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung einzureichen. Der Säumniszuschlag teilt in diesem Zusammenhang das Schicksal der…
…1998 auf rd. S 1,4 Mio. angestiegen ist. Es ist daher auch aufgrund dieser Darstellung davon auszugehen, dass anteilige Zahlungen an die Finanzverwaltung geleistet wurden. Schließlich ist zu beachten, dass über die H GmbH am 3. Juni 1998 ( der Bw legte die Geschäftsführer Tätigkeit…
…die im Zeitraum 2001 entstanden sei, zur Rechenschaft gezogen werden. Aus dem Firmenbuch ist zu ersehen, dass die Fa. "T.P. GmbH" mit Sitz in der politischen Gemeinde H am 04.04.2000 errichtet wurde. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 24.04.2003 wurde der Firmennamen auf …
…eines Prokuristen auf das Erbringen der Arbeitsleistung Einfluss nehmen könne. Er kann daher aufgrund seiner Gesellschafterstellung ohne Einwirkung oder Einschränkung von Dritten auf die Vertretungsbefugnis Einfluss nehmen. Im laufenden Geschäftsjahr 1995 erfolgte die Bezahlung des Geschäftsführerbezuges nach der Einbringung der Gesellschaft für den Zeitraum vom…
…diese Einschränkung wurde die Bedingung des seinerzeitig rechtsverbindlichen Anstellungsvertrages außer Kraft gesetzt und der GmbH die Arbeitskraft der Gesellschafterin - in ihrer Funktion als Geschäftsführerin - für den fehlenden Zeitraum vorenthalten. Ein derartiges Entgegenkommen - das lt. Vertrag auf beiderseitigem Einvernehmen beruht - ist nur auf Grund der bestehenden…