…Wohnbedürfnisse. Weiters ist dazu zu sagen, dass nach Lehre und Rechtsprechung jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer auslöst, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden, da dieses…
…auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden…
…auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden…
…auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden…
…16/0482). Im gegenständlichen Fall ging es bei der Einräumung eines dinglichen, lebenslänglichen Wohnungsgebrauchrechtes, nicht um die Erfüllung einer vermeintlich rechtlichen Verpflichtung gegenüber einer beliebigen Person, sondern um die lebenslängliche Absicherung der Wohnsituation der Tochter durch den zuwendenden Vater. Ein zumindest bedingter Bereicherungswillen des Bw…
…16/0482). Im gegenständlichen Fall ging es bei der Einräumung eines dinglichen, lebenslänglichen Wohnungsgebrauchrechtes, nicht um die Erfüllung einer vermeintlich rechtlichen Verpflichtung gegenüber einer beliebigen Person, sondern um die lebenslängliche Absicherung der Wohnsituation der Tochter durch den zuwendenden Vater. Ein zumindest bedingter Bereicherungswillen des Bw…
…16/0482). Im gegenständlichen Fall ging es bei der Einräumung eines dinglichen, lebenslänglichen Wohnungsgebrauchrechtes, nicht um die Erfüllung einer vermeintlich rechtlichen Verpflichtung gegenüber einer beliebigen Person, sondern um die lebenslängliche Absicherung der Wohnsituation der Ehegattin durch den zuwendenden Ehegatten. Ein zumindest bedingter Bereicherungswillen des Bw…
…ableiten. Zum Vorbringen des Bw, es sei im Hinblick auf den mit der Vereinbarung verfolgten Zweck in Auslegung der Gesetze eine Diskriminierung zu vermeiden, so ist festzuhalten, dass bei Einräumung wechselseitiger Dienstbarkeiten wie hier zu Lebzeiten, welche als dingliche Nutzungsrechte unmittelbaren Niederschlag im Grundbuch finden…
…ableiten. Zum Vorbringen des Bw, es sei im Hinblick auf den mit der Vereinbarung verfolgten Zweck in Auslegung der Gesetze eine Diskriminierung zu vermeiden, so ist festzuhalten, dass bei Einräumung wechselseitiger Dienstbarkeiten wie hier zu Lebzeiten, welche als dingliche Nutzungsrechte unmittelbaren Niederschlag im Grundbuch finden…
…im abweisenden Erkenntnis vom 29.6.2006, 2006/16/0016, worin über einen nahezu identen Sachverhalt abzusprechen war und das beschwerdeführende Finanzamt (Amtsbeschwerde) in der Einräumung eines dinglichen Wohnungsgebrauchsrechtes durch den Ehegatten die Überschreitung des angemessenen Unterhaltes iSd § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG erblickte…
…auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden…
…Wohnbedürfnisse. Weiters ist dazu zu sagen, dass nach Lehre und Rechtsprechung jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer auslöst, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden, da dieses…
…Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, zu unterscheiden, da dieses, im Gegensatz zur reinen Gebrauchsüberlassung, stets zu einer objektiven Bereicherung führt. Auch im Erkenntnis vom 20.12.2001, 2001/16/0436 führte der VwGH aus, dass mit der Bestellung der Dienstbarkeit des…
…hinausgeht und daher auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört…
…darstelle. Selbst bei Überschreitung des aus dem Gesetz Gebotenen sei die Zuwendung dann steuerfrei, wenn sie noch als angemessener Unterhalt zu qualifizieren wäre, was im Gegenstandsfall zutreffe. Die Einräumung des Nutzungsrechtes neben dem Ehegatten sei lt. VwGH-Judikatur irrelevant. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…Ehewohnung kann nicht dem dinglichen Recht des Wohnungsgebrauches gleichgesetzt werden. Die im gegenständlichen Fall erfolgte, noch zu verdinglichende, unentgeltliche Einräumung der Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechtes an den Bw. unterliegt sohin dem Grunde nach der ScheSt (vgl. hiezu nochmals das bereits zitierte Erk. des VwGH vom 20…
…Benützung der Ehewohnung könne daher nicht einem dinglichen Wohnungsgebrauchsrecht gleichgesetzt werden, weshalb es nicht zutreffe, dass mit der beschwerdegegenständlichen Vertragsurkunde (über die Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes) ein bereits zustehendes Recht lediglich "bekräftigt" bzw. "verdinglicht" worden sei. Entgegen dem Dafürhalten des Bw stellt sohin bei aufrechter Ehe…
…die betreffende Eigentumswohnung bezieht, wodurch er die Ausübung des Nutzungsrechtes unzweifelhaft und sichtbar zum Ausdruck bringt. Auf die allfällige Einverleibung eines Rechtes im Grundbuch kommt es für die Entstehung der Steuerschuld nicht an. Im gegenständlichen Fall ging es bei der Einräumung eines dinglichen, lebenslänglichen Wohnungsgebrauchrechtes…
…eheliche Wohnung verfügungsberechtigt sind. Die aus dem Familienrecht erfließende Berechtigung zur Benützung der Ehewohnung könne daher nicht einem dinglichen Wohnungsgebrauchsrecht gleichgesetzt werden, weshalb es nicht zutreffe, dass mit der beschwerdegegenständlichen Vertragsurkunde (über die Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes) ein bereits zustehendes Recht lediglich "bekräftigt" bzw. "verdinglicht" worden…
…dem Familienrecht erfließende Berechtigung zur Benützung der Ehewohnung nicht dem dinglichen Recht des Wohnungsgebrauchsrechtes gleichzusetzen, weshalb ein schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand verwirklicht worden sei. Als Bemessungsgrundlage sei im Erstbescheid fälschlich der auf den Übergeber entfallende Anteil des Barwertes des Nutzungsrechtes anstelle des zutreffenden Barwertes für die Bw…