…daher aus der Werklieferung des Gebäudes an sie der Vorsteuerabzug zu. Das dingliche Nutzungsrecht an der Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit wird dem Wohnungseigentümer umsatzsteuerrechtlich mit der Übergabe der zugesagten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit seitens der Errichtergemeinschaft eingeräumt. Der Umsatz besteht in der Einräumung des Nutzungsrechtes…
…Wohnbedürfnisse. Weiters ist dazu zu sagen, dass nach Lehre und Rechtsprechung jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer auslöst, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden, da dieses…
…auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden…
…auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden…
…auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden…
…16/0482). Im gegenständlichen Fall ging es bei der Einräumung eines dinglichen, lebenslänglichen Wohnungsgebrauchrechtes, nicht um die Erfüllung einer vermeintlich rechtlichen Verpflichtung gegenüber einer beliebigen Person, sondern um die lebenslängliche Absicherung der Wohnsituation der Tochter durch den zuwendenden Vater. Ein zumindest bedingter Bereicherungswillen des Bw…
…16/0482). Im gegenständlichen Fall ging es bei der Einräumung eines dinglichen, lebenslänglichen Wohnungsgebrauchrechtes, nicht um die Erfüllung einer vermeintlich rechtlichen Verpflichtung gegenüber einer beliebigen Person, sondern um die lebenslängliche Absicherung der Wohnsituation der Tochter durch den zuwendenden Vater. Ein zumindest bedingter Bereicherungswillen des Bw…
…16/0482). Im gegenständlichen Fall ging es bei der Einräumung eines dinglichen, lebenslänglichen Wohnungsgebrauchrechtes, nicht um die Erfüllung einer vermeintlich rechtlichen Verpflichtung gegenüber einer beliebigen Person, sondern um die lebenslängliche Absicherung der Wohnsituation der Ehegattin durch den zuwendenden Ehegatten. Ein zumindest bedingter Bereicherungswillen des Bw…
…ableiten. Zum Vorbringen des Bw, es sei im Hinblick auf den mit der Vereinbarung verfolgten Zweck in Auslegung der Gesetze eine Diskriminierung zu vermeiden, so ist festzuhalten, dass bei Einräumung wechselseitiger Dienstbarkeiten wie hier zu Lebzeiten, welche als dingliche Nutzungsrechte unmittelbaren Niederschlag im Grundbuch finden…
…ableiten. Zum Vorbringen des Bw, es sei im Hinblick auf den mit der Vereinbarung verfolgten Zweck in Auslegung der Gesetze eine Diskriminierung zu vermeiden, so ist festzuhalten, dass bei Einräumung wechselseitiger Dienstbarkeiten wie hier zu Lebzeiten, welche als dingliche Nutzungsrechte unmittelbaren Niederschlag im Grundbuch finden…
…im abweisenden Erkenntnis vom 29.6.2006, 2006/16/0016, worin über einen nahezu identen Sachverhalt abzusprechen war und das beschwerdeführende Finanzamt (Amtsbeschwerde) in der Einräumung eines dinglichen Wohnungsgebrauchsrechtes durch den Ehegatten die Überschreitung des angemessenen Unterhaltes iSd § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG erblickte…
…Grundbuch ****, … Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der in den Punkte 2. bis 12. dieses Vertrages geregelten Nutzungsrechte sowie des dinglichen Rechts der Dienstbarkeit auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft durch den NG für sich und seine Rechtsnachfolger zugunsten der NB und ihrer Rechtsnachfolger ... 3. Dauer…
…… Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der in den Punkte 2. bis 12. dieses Vertrages geregelten Nutzungsrechte sowie des dinglichen Rechts der Dienstbarkeit an den im beiliegenden Lageplan (Beilage 1) markierten Teilflächen (...) der vertragsgegenständlichen Liegenschaft durch die NG für sich und ihre Rechtsnachfolger zugunsten…
…Grundbuch*** ORT,… Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der in den Punkte 2. bis 12, dieses Vertrages geregelten Nutzungsrechte sowie des dinglichen Rechts der Dienstbarkeit an den im beiliegenden Lageplan (Beilage 1) markierten Teilflächen (...) der vertragsgegenständlichen Liegenschaft durch die NG für sich und ihre…
…Grundbuch*** ORT,… Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der in den Punkte 2. bis 12, dieses Vertrages geregelten Nutzungsrechte sowie des dinglichen Rechts der Dienstbarkeit an den im beiliegenden Lageplan (Beilage 1) markierten Teilflächen (...) der vertragsgegenständlichen Liegenschaften durch die NG für sich und ihre…
…Grundbuch*** ORT,… Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der in den Punkte 2. bis 12, dieses Vertrages geregelten Nutzungsrechte sowie des dinglichen Rechts der Dienstbarkeit an den im beiliegenden Lageplan (Beilage 1) markierten Teilflächen (...) der vertragsgegenständlichen Liegenschaft durch den NG für sich und seine…
…… Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der in den Punkte 2. bis 12, dieses Vertrages geregelten Nutzungsrechte sowie des dinglichen Rechts der Dienstbarkeit an den im beiliegenden Lageplan (Beilage I) markierten Teilflächen der vertraglichen Liegenschaften durch den NG für sich und seine Rechtsnachfolger zugunsten…
…auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden…
…Wohnbedürfnisse. Weiters ist dazu zu sagen, dass nach Lehre und Rechtsprechung jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer auslöst, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, streng zu unterscheiden, da dieses…
…Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört, zu unterscheiden, da dieses, im Gegensatz zur reinen Gebrauchsüberlassung, stets zu einer objektiven Bereicherung führt. Auch im Erkenntnis vom 20.12.2001, 2001/16/0436 führte der VwGH aus, dass mit der Bestellung der Dienstbarkeit des…