…unternehmerisch im Sinne des UStG ist, hängt davon ab, (1) ob die Vermietungstätigkeit bereits völlig beendet war und (2) ob bloß vorübergehende Einnahmenlosigkeit vorliegt (der Bw. behauptet Vermietungsabsicht nach Erbschaft und Sanierung). Ob die Vermietungstätigkeit in den Streitjahren bereits völlig beendet war, ist daran festzumachen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des FA betreffend Einkommensteuer 1999 bis 2006 und Umsatzsteuer 1999 bis 2003 sowie Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 1-6/2004, 7-12/2004, 1-3/2005 sowie…
…vom Verwaltungsgerichtshof dazu im Lauf der Zeit aufgestellten Kriterien - entschieden, dass eine einnahmenlose Betätigung (Tätigkeit) einer Einkunftsart des EStG entsprechen bzw. unternehmerisch im Sinne des UStG sein kann, wenn die Einnahmenlosigkeit bloß vorübergehend ist. Dies setzt aber voraus, dass - sich der innere Entschluss zur (Wieder…
schon im Jahr 1989 aufgebraucht waren und ohne Aufbringung von Eigenkapital von der BankXY weitere Geldmittel nicht so ohne weiteres zur Verfügung gestellt würden. Der unabhängige Finanzsenat folgert daraus, dass sich der Bw. - bei realistischer Einschätzung der Situation - bereits im Jahr 1989 darüber im Klaren…
…1985, 84/14/0016). Da die Liegenschaft seit dem Jahr 2001 nicht vermietet wurde, kann von einem vorübergehenden Zustand der Einnahmenlosigkeit nicht gesprochen werden, wie es sich bei einem Mieterwechsel sehr wohl ergeben kann. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 23.6.1992, 92…
…hängt davon ab, ob die Vermietungstätigkeit bereits völlig beendet war oder ob gegenständlich bloß vorübergehende Einnahmenlosigkeit vorlag. Aufwendungen auf ein zur Einkunftserzielung bestimmtes Objekt können unter Umständen auch dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden, wenn ihnen gerade (vorübergehend) keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen (vgl…
…Folglich ist zu untersuchen, ob bereits im Streitjahr von einer endgültigen Aufgabe der Betätigung ausgegangen werden muss, oder, ob die Einnahmenlosigkeit nur vorübergehend ist. Fest steht, dass das Vermietungsobjekt über Jahre der Erzielung von Einkünften gedient hat. Es wurde auch nie behauptet, dass die Liegenschaft…
…Betätigung in einer der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten "erwirtschaftet" hat (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 47). Auch im Bereich der verlustbringenden Vermietung ist bei Einnahmenlosigkeit vor der Liebhabereibeurteilung zu prüfen, ob überhaupt eine Betätigung im Sinn des § 28 EStG 1988 vorliegt. Ist dies zu verneinen…
…Zeitpunkt gegeben war. Zur Klärung dieser Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um einen vorübergehenden Zustand der Einnahmenlosigkeit während der Zeit der fehlenden Benützungsbewilligung oder ob die ernsthafte Absicht zu vermieten mit dem Zeitpunkt des Auszugs des Mieters aufgegeben worden ist, wurde dem Bw…
…Gastgeberkatalog enthalten. Ein Eigenbedarf zur Deckung des Wohnbedürfnisses war nie gegeben. Eine andere Möglichkeit der Verwertung dieser Liegenschaft - außer für Vermietungszwecke - wurde nie ins Auge gefasst. Der Umstand des kurzen Zustandes der vorübergehenden Einnahmenlosigkeit, wie er sich im Zusammenhang mit einer Erstvermietung durchaus ergibt, spricht…
…Durch die Beauftragung von Maklern habe er seine Vermietungsabsicht klar nach außen dokumentiert. Um zu ermitteln, ob es sich im vorliegenden Fall um einen vorübergehenden Zustand der Einnahmenlosigkeit, wie es sich bei einem Mieterwechsel sehr wohl ergeben kann handelt oder die ernsthafte Absicht zu vermieten…
…Dass eine Betätigung (Tätigkeit) einer Einkunftsart des EStG entspricht bzw. unternehmerisch im Sinne des UStG ist, weil bloß vorübergehend Einnahmenlosigkeit vorliegt, setzt aber voraus, (1) dass sich der innere Entschluss des Steuerpflichtigen zur Aufnahme der werbenden Betätigung durch entsprechende Handlungen dokumentiert und der Steuerpflichtige zielstrebig…
…2009 festgestellt werden konnte - nur mehr erschwert (von hinten) zugänglich sein wird bzw. nunmehr auch ist (keine Autozufahrt mehr). Von einem bloß vorübergehenden Zustand der Einnahmenlosigkeit, wie er sich in Zusammenhang mit einem Mieterwechsel durchaus ergeben kann, kann hinsichtlich dieser Liegenschaftsteile damit keine Rede sein…
…Nr. 2, Februar 2009, Seite 54). Um zu ermitteln, ob es sich im vorliegenden Fall um einen vorübergehenden Zustand der Einnahmenlosigkeit, wie es sich bei einem Mieterwechsel sehr wohl ergeben kann, handelt, oder die ernsthafte Absicht zu vermieten zwischenzeitig aufgegeben worden war, wurde die Bw…
…vom 10.9.1993, Blatt 110/2002) im Jahr 2002 angenommen werden soll. In diesem Zusammenhang wird auf die zur Einnahmenlosigkeit des Bw angestellten Ausführungen in RV/4468-W/02 verwiesen, denn während der Bw tatsächliche Zahlungsflüsse an bestimmte Personen nachweisen kann, gibt es an…
…Tätigkeit als "Autor, Schriftsteller, Vortragender und Hersteller von Dokumentationen mit Fotografien" tatsächlich begonnen hat (wobei der Beginn mit dem erstmaligen Anfallen von Ausgaben bzw. Aufwendungen anzunehmen ist). Auch hätte es - besonders im Hinblick auf die zeitweilige Einnahmenlosigkeit - ermitteln müssen, ob bzw. inwieweit der Bw auch…
…viele Jahre, seit dem Jahr 1991, hindurch nicht vermietet wurde, kann von einem bloß vorübergehenden Zustand der Einnahmenlosigkeit nicht gesprochen werden, wie es sich bei einem Mieterwechsel sehr wohl ergeben kann. In Anbetracht der Länge des Zeitraumes der Nichtvermietung kann davon ausgegangen werden, dass die…
…§ 21 und 23 BAO von inhaltsleeren Abmachungen bzw. zumindest von Einnahmenlosigkeit auszugehen ist, wobei für die fehlende Unternehmereigenschaft die Einnahmenlosigkeit (Aufrechnung mit wertlosen unkörperlichen Wirtschaftsgütern, behaupteten Leistungen schwer bis gar nicht bestimmbaren Inhaltes) bereits ausreicht. Die Partei wurde als Beteiligter bei diesem einnahmenlosen Handel angesehen…
…die Erklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen (VwGH 22.1.1985, 84/14/0016). Auch ein vorübergehender Zustand der Einnahmenlosigkeit ist bei Vorliegen zuvor genannter Voraussetzungen nicht schädlich. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 23.6.1992, 92/14/0037, zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…