…einer zweifelsfreien Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO ) und bestehen daher Zweifel an deren Einkunftsquelleneigenschaft, so ist vom sich Betätigenden bereits zu Beginn eine Prognose darüber abzugeben, ob die Betätigung unter der Annahme gleich bleibender Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn erwarten…
…des Gesetzes trägt der Verordnungsgeber dem von ihm als solchen erkannten Willen des Gesetzgebers Rechnung, die für die Einkunftsquelleneigenschaft entscheidende Absicht der Erzielung eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) in Fällen nicht anzunehmen, in denen bei entstehenden Verlusten die Betätigung nach der durch die Lebenserfahrung gestützten inneren Wahrscheinlichkeit…
…dem eigenbewirtschafteten Weinbaubetrieb - wie oben ausgeführt - bereits im 4. Jahr der Bewirtschaftung ein Gesamtgewinn, weshalb dem Berufungsbegehren auf Zuerkennung der Einkunftsquelleneigenschaft Folge zu geben war mit der Konsequenz, dass die Einkünfte einkommensteuerlich im o.a. Ausmaß zu erfassen waren. Umsatzsteuer Hinsichtlich der Umsatzsteuer wird festgehalten…
VSt lt angefochtenen Bescheid | VSt lt BE | 1998 | Beratung 970,00 | 161,67 € | 2224,63 öS | 25.784,02 | 28.008,65 | 1999 | Beratung 1.707,96 Pflanzen 1.022,71 | 284,66 92…
…Oktober 2008 und vom 23. Dezember 2008 sollen positive Gesamtüberschüsse auch ohne Sondertilgungen erreicht werden. Für die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der in Rede stehenden Vermietungstätigkeit sind für den Unabhängigen Finanzsenat die zuletzt mit dem Vorlageantrag vorgelegten Prognoserechnungen maßgeblich. Diese sehen in einer ersten Variante Sondertilgungen…
…mit der Errichtung eines Hochwasserschutzes in den nächsten zehn Jahren nicht zu rechnen sei. Die bloße Absicht, ein Gebäude einmal vermieten zu wollen, reiche für die Einkunftsquelleneigenschaft nicht aus. Vielmehr müssten konkrete Maßnahmen gesetzt werden, die eine Vermietung in absehbarer Zeit möglich machten. Die Bw…
…Kommentar zum EStG 1988, § 2 Tz 14.1, unter Zitierung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 12 Dezember 1991, V53/91 u.a.). Die Beschwerde zeigt zutreffend auf, dass unvorhersehbar eingetretene Ereignisse nicht gegen die Einkunftsquelleneigenschaft sprechen (Hofstätter/Reichel, a. a. O., § 2 Tz 14.2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Harald Machacek, 2301 Großenzersdorf, Rathausstraße 2-4/1/3, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der mittlerweile beendeten AB-GmbH&CoKEG, Wien., (nunmehr: C-GmbH sowie R-GmbH als frühere Gesellschafter bzw Rechtsnachfolger früherer Gesellschafter der AB-GmbH&CoKEG) vertreten durch X-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend vorläufige Feststellung…
…Kommentar2, Rz 10 zu § 114), ist es im Berufungsfall vertretbar, die Einkunftsquelleneigenschaft des Rentenversicherungsvertrages des Bw. anzuerkennen. Das BMF hat nämlich im erstzitierten Erlass nicht bloß eine Rechtsansicht geäußert, sondern an den Rechtsunterworfenen gerichtete "Spielregeln" apodiktisch angeführt, unter denen eine Anerkennung einer fremdfinanzierten Rentenversicherung als…
…10 zu § 114), ist es im Berufungsfall vertretbar, die Einkunftsquelleneigenschaft anzuerkennen. Das BMF hat nämlich im erstzitierten Erlass nicht bloß eine Rechtsansicht geäußert, sondern an den Rechtsunterworfenen gerichtete "Spielregeln" apodiktisch angeführt, unter denen eine Anerkennung einer fremdfinanzierten Rentenversicherung als Einkunftsquelle erfolgen kann. 4. Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Josef Boszotta, Wirtschaftstreuhänder, 7000 Eisenstadt, Winzerweg 5, vom 28. April 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Herta Zillner, vom 25. März 2003 betreffend Einkommensteuer für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Dkfm. Feiner und Mag. Elisabeth Sandig WTH KG, 1190 Wien, Cottagegasse 45, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002 entschieden: Den…
…Bw. bei der DS. Das Finanzamt hat sodann am 4. Dezember 2003 einen Vorhalt an den Bw. gerichtet, in dem dieser gebeten wurde, bezüglich der "Pensionsvorsorge" zur Beurteilung der Frage der Einkunftsquelleneigenschaft die Versicherungspolizze, eine Prognoserechnung, allgemeine sowie besondere Versicherungsbedingungen sowie eine detaillierte Aufstellung, aus…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Procurator Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H., 1120 Wien, Altmannsdorferstrasse 76A/Stg 11, vom 21. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Silvia Pruckner, vom 30…
…dass eine gewisse (geringe) Wahrscheinlichkeit bestehe, das es doch zu keiner Ablöse der Rentenforderung kommen werde und ein Totalüberschuss erreicht werden könne. Aus diesem Grund ergehe der Einkommensteuerbescheid - unter Aberkennung der Einkunftsquelleneigenschaft - vorläufig gemäß § 200 BAO. In der dagegen gerichteten Berufung brachte der Bw. vor…
…sofern bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO Verluste erzielt würden und daher Zweifel an deren Einkunftsquelleneigenschaft bestünden, sei vom sich Betätigenden bereits zu Beginn eine Prognose darüber abzugeben, ob die Betätigung unter der Annahme gleich bleibender Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen…
Hinsichtlich des Eventualantrages auf Vertagung der mündlichen Berufungsverhandlung zwecks Vorlage einer neuen, auf richtigen Werten basierenden Prognoserechnung ist auszuführen, dass der Bw. im Zuge des Verfahrens mehrfach von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Korrekturen an der Prognoserechnung vorzunehmen. Mit Ausnahme der vom Finanzamt erbetenen Vorlage…
…H. steht der KEG keine (volle) Verfügungsmacht über die Liegenschaft zu. Bei Belastung einer Liegenschaft mit einem Wohnrecht ist die Einkunftsquelleneigenschaft schon aus diesem Grunde zu versagen. Die Betriebsprüfung hat weiters festgestellt, dass bis heute keine Maßnahmen zur Ausübung einer einkunftsbringenden Tätigkeit gesetzt wurden. Es…