5. Betätigung mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO) 5.1. Unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung Rz 102: In den Fällen des § 1 Abs. 3 LVO darf niemals von Liebhaberei ausgegangen werden. Danach besteht eine unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung für Einheiten, die mit weiteren Einheiten in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
…3. die Abzugsfähigkeit von Verkehrsstrafen, sowie 4. die Einkunftsquelleneigenschaft und das Bestehen der Vermietungsabsicht des Bf. betreffend eine Wohnung. Im Einkommensteuerbescheid 2016 und Umsatzsteuerbescheid 2016, jeweils vom 5.11.2019 (OZ 2 und 3 [= Ordnungsziffer des elektronischen Aktes, welche die Reihenfolge/Nummer des Dokumentes…
Der Bf. bringt selbst vor, dass die einzig sinnvolle Variante die Generalsanierung der Wohnung sei, um diese in eine Kategorie A zu bringen. Die Wohnung sei in die Kategorie D einzustufen, für eine Sanierung sei bisher kein Geld zur Verfügung gestanden und die Sanierung könne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA in der Beschwerdesache Dr. ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch LEDERER & WEBER Steuerberatungs GmbH, Nibelungengasse 8 Tür 5, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 26. Juni 2018 und 27. Juni…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauerstraße 39, 1220 Wien, über die Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich, mit denen das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4…
…Ausl1 hatten, lässt deren betontes Zuwarten im Hinblick auf eine gebotene Vertragsauflösung zumindest ein wenig erklärbar erscheinen. Wie ausgeführt, ist nach der Judikatur des VwGH die Einkunftsquelleneigenschaft durch Unwägbarkeiten dann nicht beeinträchtigt, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle und rasche Reaktion erfolgt (VwGH 3.7.1996, 92…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Anna Mechtler-Höger, KR Gregor Ableidinger und Dr. Franz Kandlhofer im Beisein der Schriftführerin FOIin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache der aus A und C bestehenden…
…vermieteten Objekte seien nicht getrennt nach einzelnen Einkunftsquellen, sondern in einer Summe erklärt worden. Grundsätzlich sei jedes Mietobjekt gesondert auf seine Einkunftsquelleneigenschaft zu untersuchen. Ein enger wirtschaftlicher Nutzungszusammenhang rechtfertige eine gemeinsame Beurteilung der Ergebnisse aus mehreren Mietverhältnissen. Für eine getrennte Beurteilung sprächen unterschiedliche und voneinander…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Rubatscher Steuer- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 08.11.2012 betreffend die Nichtveranlagung zur…
…Rz. 1 zu § 200 BAO). Jedes der beiden Tops ist auf ihre Einkunftsquelleneigenschaft hin zu untersuchen. Weiters ist die Frage einer allfälligen vorläufigen Veranlagung zu klären. Top 1: In der Prognose II gelangte die Bf. nach Ablauf des Jahres 2028 zu einem Gesamteinnahmenüberschuss von €…
…gemindert habe. Es liege daher eine entgeltliche Vermietung vor. Mit der Prognoserechnung sei die Einkunftsquelleneigenschaft in Übereinstimmung mit den Regelungen der Liebhabereiverordnung nachgewiesen. 10) Mit Vorlagebericht vom 19.10.2011 legte das Finanzamt die Berufung betreffend Einkommensteuer 2004 bis 2008, Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…einer zweifelsfreien Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO ) und bestehen daher Zweifel an deren Einkunftsquelleneigenschaft, so ist vom sich Betätigenden bereits zu Beginn eine Prognose darüber abzugeben, ob die Betätigung unter der Annahme gleich bleibender Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn erwarten…
…des Gesetzes trägt der Verordnungsgeber dem von ihm als solchen erkannten Willen des Gesetzgebers Rechnung, die für die Einkunftsquelleneigenschaft entscheidende Absicht der Erzielung eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) in Fällen nicht anzunehmen, in denen bei entstehenden Verlusten die Betätigung nach der durch die Lebenserfahrung gestützten inneren Wahrscheinlichkeit…
…dem eigenbewirtschafteten Weinbaubetrieb - wie oben ausgeführt - bereits im 4. Jahr der Bewirtschaftung ein Gesamtgewinn, weshalb dem Berufungsbegehren auf Zuerkennung der Einkunftsquelleneigenschaft Folge zu geben war mit der Konsequenz, dass die Einkünfte einkommensteuerlich im o.a. Ausmaß zu erfassen waren. Umsatzsteuer Hinsichtlich der Umsatzsteuer wird festgehalten…
VSt lt angefochtenen Bescheid | VSt lt BE | 1998 | Beratung 970,00 | 161,67 € | 2224,63 öS | 25.784,02 | 28.008,65 | 1999 | Beratung 1.707,96 Pflanzen 1.022,71 | 284,66 92…
…Oktober 2008 und vom 23. Dezember 2008 sollen positive Gesamtüberschüsse auch ohne Sondertilgungen erreicht werden. Für die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der in Rede stehenden Vermietungstätigkeit sind für den Unabhängigen Finanzsenat die zuletzt mit dem Vorlageantrag vorgelegten Prognoserechnungen maßgeblich. Diese sehen in einer ersten Variante Sondertilgungen…
…mit der Errichtung eines Hochwasserschutzes in den nächsten zehn Jahren nicht zu rechnen sei. Die bloße Absicht, ein Gebäude einmal vermieten zu wollen, reiche für die Einkunftsquelleneigenschaft nicht aus. Vielmehr müssten konkrete Maßnahmen gesetzt werden, die eine Vermietung in absehbarer Zeit möglich machten. Die Bw…
…Kommentar zum EStG 1988, § 2 Tz 14.1, unter Zitierung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 12 Dezember 1991, V53/91 u.a.). Die Beschwerde zeigt zutreffend auf, dass unvorhersehbar eingetretene Ereignisse nicht gegen die Einkunftsquelleneigenschaft sprechen (Hofstätter/Reichel, a. a. O., § 2 Tz 14.2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…