…GP) wurde zu Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988 u.a. festgehalten: "Unverändert soll die Begünstigung bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit nicht zustehen. Dies deshalb, weil diese Berufe in der Regel keinen erheblichen Kapitalbedarf haben und fast ausschließlich auf der persönlichen Leistung des…
…Arbeit. Für die Jahre 1999 bis 2006 wurde der Bw. einer Betriebsprüfung (Bp) gem. § 147 BAO iVm § 99 Abs 2 Finanzstrafgesetz unterzogen, weil laut Finanzamt (FA) der Verdacht bestanden habe, dass der Bw. durch Veruntreuung von Kundengeldern bislang nicht versteuerte Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit…
…flossen im streitgegenständlichen Jahr 2005 neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Pensionsbezüge) auch Einnahmen aus der Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates für mehrere Institutionen zu. Diese Einnahmen ermittelte er wie in der Beilage zur am 31.01.2007 beim Finanzamt eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr…
…tätig (lt. Eingabe der Berufungswerberin vom 27. Dezember 2009). Aus beiden Tätigkeiten erzielte sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (bestehendes Dienstverhältnis). In der Eingabe vom 6. Juli 2010 begehrte die Berufungswerberin die Berücksichtigung der Rechtsansicht des UFS vom 17.4.2007, RV/0221-W/07. Darin…
…das heißt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und müssen im Zuge des Jahresausgleiches dem Gehalt hinzugerechnet und im Nachhinein versteuert werden. Aus den dargelegten Gründen werde daher die Stattgabe der Berufung beantragt. Das Finanzamt hat am 6.10.2011 dem Unabhängigen Finanzsenat die Berufung zur Entscheidung…
…als 25% beträgt, wie es auch beim Bw., der mit 51% beteiligt ist, der Fall ist. Hingegen liegen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit nur dann vor, wenn das Beteiligungsausmaß nur bis zu 25% beträgt (Doralt, ESt-Kommentar § 25 Tz 27 f). Indem sich die Abgabenbehörde…
…kommentiert und bedürften an und für sich nicht einer besonderen Erläuterung. Jedoch seien die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen habe als Gewinnanteile zu qualifizieren und nicht als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit im Sinne von "…
…auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 hätten und daher für ein ähnliches Einkommen keine Steuer entrichten müssten, ungleich behandelt fühle. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit die Bezüge und Vorteile aus einem…
…Rückzahlung der durch die Bw. entzogenen Beträge getroffen (Wortlaut der Vereinbarung siehe oben unter Entscheidungsgründe). Das Finanzamt hat die von der Bw. unterschlagenen Gelder den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet und der Besteuerung im Veranlagungsweg unterzogen. Die von der Bw. jeweils zurückgezahlten Beträge wurden als…
…Z 3 lit d EStG 1988 normiert, dass Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten werden, Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit darstellen. Gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 hat bei Auszahlung von…
…die rückerstatteten Beiträge ausgezahlt worden seien. Weiters wird ausgeführt, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass Anrechnungen auf zukünftige Beitragsleistungen keine Steuerpflicht auslösen würden und Rückerstattungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern seien. Die Intention des Gesetzgebers werde darin gesehen, dass nur solche Beiträge zu…
…nicht. Mit dieser Vorgangsweise würde er vorsätzlich geschädigt. Ad E) Es wurde hinsichtlich der Umsatzsteuerbescheide 2003 und 2004 Berufung diesbezüglich eingebracht, dass Vorsteuer für Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht anerkannt wurde. In der Stellungnahme der Betriebsprüfung zur Berufung wurde im Wesentlichen…
…Geschäftsführer der L GmbH tätig. Er hat jedoch zu keinem Zeitpunkt Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit von der L GmbH oder einer in Gründung befindlichen neuen GmbH bezogen. Eventuell vorliegende Umsätze wären der in Gründung befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zuzuordnen, deren endgültige Gründung letztendlich…
…Bescheid vom 8. Jänner 1999 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 1995 mit einer Gutschrift von 12.282,00 S fest. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wurden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit 125.744,00 S berücksichtigt (Bezugsauszahlende Stelle: H. N. P…
…in den Lohnzettel aufgenommen wurde. Der Bw. vertrat diesbezüglich die Auffassung, dass es sich bei diesem Wertausgleich um keinen Pensionsbestandteil und daher um keine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, sondern um sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG handle. Vom Bw. wurde dazu vorgebracht (wörtlich…
…574,44 Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erzielt als Hauptschullehrerin Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und machte im berufungsgegenständlichen Zeitraum Aufwendungen für Mal-Zeichensachen, Schreibwaren…
…Juli 2003 führte. Auf dem Bescheid sind Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit aus dem Bundesdienst im Ausmaß von € 6.311,70 und von der S. für den Zeitraum 10-12/2002 im Ausmaß von € 788,52 angeführt. Der Bescheid nach der Betriebsprüfung ist…
…Hintergrund geht das Berufungsvorbringen, die Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit seien unter Zugrundelegung der Tage an denen sie verdient worden sind hochzurechnen, ins Leere, vielmehr waren die Geldbezüge der "AGmbH" in Höhe von 310,00 € im Zeitraum des Arbeitslosengeldbezuges vom 1. Februar bis 30…
…die Bestimmung des § 67 Abs. 3 und Abs. 6 EStG 1988 nur auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anwendung findet, und wird auch vom Unabhängigen Finanzsenat (RV/0873-W/02 vom 18.7.2003) und Bundesministerium für Finanzen (EStR 2000, Rz 3331, unter Hinweis auf VwGH…
…im Schreiben vom 18. August 2004 betreffend seine im Streitjahr 1997 (und 1998) bezogenen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit zu überprüfen haben. Angesichts der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Fortsetzung der zweitinstanzlichen Ermittlungen zu geben. Darüber hinaus hat das Finanzamt damit…