…bebautem Zustand auch dann, wenn zwischen den Verträgen ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält. Dabei können auf der Veräußererseite auch mehrere Personen als Vertragspartner auftreten. Nicht ausschlaggebend ist, dass der Anspruch auf…
…gebunden gewesen, weshalb der Grunderwerbsteuerbemessung die vereinbarte Gesamtgegenleistung (für Grund und Haus) zugrunde zu legen sei. Als Veräußerer bei diesem mittels Vertragsgeflecht abgewickelten Erwerbsvorgang sei der Bw. aufgetreten. Erwerbsgegenstand iSd. § 2 GrEStG sei das Grundstück mit erst herzustellendem Gebäude gewesen. Auf Grund der Bestimmung des §…
…von 325.612,50 S. Die vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer wurde damit begründet, dass der Erwerbsgegenstand ein Grundstück mit einem zu errichtenden Gebäude beinhalte und als Bemessungsgrundlage der Kaufpreis des Grundstückes und die Baukosten lt. Kauf- oder Werkvertrag anzusetzen seien. Dagegen wurde Berufung erhoben und…
…VwGH vom 20.02.1992, 90/16/0170, nicht ausgedrückt. Es dürfe nicht vernachlässigt werden, dass nach dem Grunderwerbsteuergesetz die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer gerade nicht das Flächenausmaß der Erwerbsgegenstände sei, sondern eben bei einem Kauf, wie der hier vorliegt, nach § 5 Abs…
…der Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend vorgebracht: " Es darf nicht vernachlässigt werden, dass nach dem Grunderwerbsteuergesetz Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer gerade nicht das Flächenausmaß der Erwerbsgegenstände ist, sondern eben bei einem Kauf, wie der hier…
…nicht von ihr vermittelt worden, ihrer Ansicht nach handle es sich beim Hausauftrag um keinen GrESt-pflichtigen Vorgang, da kein einheitlicher Erwerbsvorgang von Grundstück und dem darauf errichteten Haus vorliege. Am 28. Februar 2007 hat das Finanzamt eine abweisliche Berufungsvorentscheidung erlassen, weil der Erwerb des…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgebender Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…
…Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen mit Dritten ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgebender Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers…
…Kenntnis erlangt hat, die dafür sprechen, dass im Ergebnis das Grundstück bebaut mit dem dafür projektierten Fertighausmodell den Erwerbsgegenstand bildete. Die Kenntnis dieser durch die Außenprüfung neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel sind entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente und hätten einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt, sodass auch…
…Kenntnis erlangt hat, die dafür sprechen, dass im Ergebnis das Grundstück bebaut mit dem dafür projektierten Fertighausmodell den Erwerbsgegenstand bildete. Die Kenntnis dieser durch die Außenprüfung neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel sind entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente und hätten einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt, sodass auch…
…der Bw. Unter Bezugnahme auf Dorazil-Taucher, ErbStG, Kommentar, 54, wird der von den verbleibenden Gesellschaftern zu zahlende (reduzierte) Abfindungsbetrag (Übernahmspreis) als Erwerbsgegenstand iS § 2 Abs. 1 Z 1 angesehen und nicht der GmbH-Anteil als solcher. Setzt man bei Berechnung der Aktiva daher die…
…der Bw. Unter Bezugnahme auf Dorazil-Taucher, ErbStG, Kommentar, 54, wird der von den verbleibenden Gesellschaftern zu zahlende (reduzierte) Abfindungsbetrag (Übernahmspreis) als Erwerbsgegenstand iS § 2 Abs. 1 Z 1 angesehen und nicht der GmbH-Anteil als solcher. Setzt man bei Berechnung der Aktiva daher die…
…der Bw. Unter Bezugnahme auf Dorazil-Taucher, ErbStG, Kommentar, 54, wird der von den verbleibenden Gesellschaftern zu zahlende (reduzierte) Abfindungsbetrag (Übernahmspreis) als Erwerbsgegenstand iS § 2 Abs. 1 Z 1 angesehen und nicht der GmbH-Anteil als solcher. Setzt man bei Berechnung der Aktiva daher die…
…bereits im Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung am 20. Jänner 1999 sichergestellt, dass der Bw. als einheitlichen Erwerbsgegenstand ein Grundstück mit herzustellendem Gebäude erhalten würde. Im Hinblick darauf, dass der Begriff der Gegenleistung - wie oben dargelegt - im wirtschaftlichen Sinn verstanden wird, ist es sohin nicht als rechtswidrig…
…bereits im Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung am 20. Jänner 1999 sichergestellt, dass die Bw. als einheitlichen Erwerbsgegenstand ein Grundstück mit herzustellendem Gebäude erhalten würde. Im Hinblick darauf, dass der Begriff der Gegenleistung - wie oben dargelegt - im wirtschaftlichen Sinn verstanden wird, ist es sohin nicht als rechtswidrig…
…der Vertragsunterfertigung im März 1999 sichergestellt, dass der Bw. als einheitlichen Erwerbsgegenstand letztlich ein - wenngleich auch erst zeitlich später - bebautes Grundstück erhalten würde. Im Hinblick darauf, dass der Begriff der Gegenleistung - wie oben dargelegt - im wirtschaftlichen Sinn verstanden wird, ist es nicht als rechtswidrig zu…
…und Vertragsschlüsse, war bereits im Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung im November 1999 sichergestellt, dass die Bw. als einheitlichen Erwerbsgegenstand letztlich ein - wenngleich auch erst zeitlich später - bebautes Grundstück erhalten. Im Hinblick darauf, dass der Begriff der Gegenleistung - wie oben dargelegt - im wirtschaftlichen Sinn verstanden wird, ist…
…und Vertragsschlüsse, war bereits im Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung im November 1999 sichergestellt, dass die Bw. als einheitlichen Erwerbsgegenstand letztlich ein - wenngleich auch erst zeitlich später - bebautes Grundstück erhalten. Im Hinblick darauf, dass der Begriff der Gegenleistung - wie oben dargelegt - im wirtschaftlichen Sinn verstanden wird, ist…
…20. Jänner 1999 sichergestellt, dass die Bw. als einheitlichen Erwerbsgegenstand letztlich ein - wenngleich auch erst zeitlich später - bebautes Grundstück erhalten. Im Hinblick darauf, dass der Begriff der Gegenleistung - wie oben dargelegt - im wirtschaftlichen Sinn verstanden wird, ist es sohin nicht als rechtswidrig zu erachten, wenn…
…20. Jänner 1999 sichergestellt, dass die Bw. als einheitlichen Erwerbsgegenstand letztlich ein - wenngleich auch erst zeitlich später - bebautes Grundstück erhalten. Im Hinblick darauf, dass der Begriff der Gegenleistung - wie oben dargelegt - im wirtschaftlichen Sinn verstanden wird, ist es sohin nicht als rechtswidrig zu erachten, wenn…