Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der S Ges.m.b.H., W, vom 24. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 17. September 2002, Zl. 610/320/3/2000, betreffend die auf § 5 Ausfuhrerstattungsgesetz (AEG) iVm Art.52…
…gilt im übrigen das Erzeugnis dann als eingeführt, wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Gem. Art.16 Abs.1 der VO 800/1999 erfolgt der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der B.., Adr.B, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., whft. Adr., vom 15. Juli 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 29. Juni 2009, Zl. 100000/49356/2009, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die Eingangsabgaben neu festgesetzt: Zoll 0…
…teilweise stattgegeben. In der Begründung wurde neben der Zitierung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, die Frist zur Vorlage von Dokumenten für den Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland sei antragsgemäß verlängert worden. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sei nach der Aktenlage zu entscheiden gewesen…
…teilweise entsprochen. In der Begründung wurde neben der Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, es seien innerhalb der einschlägigen Fristen keine Einfuhrdokumente für den Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland vorgelegt worden. Der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung habe daher nicht ausbezahlt werden können. Ein Teil…
…ausgeführt, bei je nach Bestimmung differenzierten Erstattungssätzen sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen, insbesondere vom Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland und von der Vorlage des Beförderungspapiers abhängig. Das lediglich in Kopie vorgelegte russische Verzollungsdokument könne als Einfuhrnachweis nicht anerkannt werden. Der…
…ausgeführt, bei je nach Bestimmung differenzierten Erstattungssätzen sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen, insbesondere vom Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland und von der Vorlage des Beförderungspapiers abhängig. Das lediglich in Kopie vorgelegte russische Verzollungsdokument könne als Einfuhrnachweis nicht anerkannt werden. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 25. Februar 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 12. Jänner 2005, Zl. 100/38752/2004-5, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. April 2004, Zl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., whft. W., vom 16. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 14. Dezember 2005, Zl. 100/09406/2005, betreffend Eingangsabgaben, gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: - a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: - a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: - a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. (4) Der (...) Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…Das Erzeugnis gilt gemäß Absatz 3 als eingeführt, wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage…