…mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse (künftig VO genannt) entspricht der Einfuhrpreis, zu dem Obst und Gemüse im Zolltarif der Gemeinschaft eingereiht werden, je nach der Wahl des Importeurs: a) entweder dem fob-Preis der Erzeugnisse im Ursprungsland, zuzüglich Versicherungskosten- und Transportkosten bis…
…sodass gemäß Abs. 4 leg. cit. für die zuständige Behörde - das Hauptzollamt Linz - zwingend die Anwendung des Art. 220 ZK ins Auge zu fassen war. Von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Nachforderung des gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrages ist gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK…
…zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse in Verbindung mit § 108 Abs. 1 ZollR-DG in der Höhe von € 30,82. In der Begründung wurde ausgeführt, bei der Überführung in den freien Verkehr sei der fob-Preis der Erzeugnisse im Ursprungsland zuzüglich Versicherungs- und Transportkosten…
…EG) Nr. 3223/94 der Kommission vom 21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse (nachfolgend Verordnung genannt) nicht mit den tatsächlich bezahlten Preisen übereinstimmen. Überdies seien Unstimmigkeiten hinsichtlich der erklärten Beförderungskosten festgestellt worden. Dagegen richtete sich die Berufung vom 25. Juni…
…1 Unterabsätze 1 und 2 beschriebenen Sachverhalte vorliegt. Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 vom 21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse (künftig VO genannt) entspricht der Einfuhrpreis, zu dem Obst und Gemüse im Zolltarif der…
…Art. 871 an die Kommission zur Vorabentscheidung über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betr. die Bemessung der Zollschuld im Rahmen der Einfuhrregelung für Obst und Gemüse; betr. Rechtswegregelung des § 85a Abs. 1 ZoIIR-DG als er ein Parallelverfahren vor den nationalen Gerichten und Gemeinschaftsgerichten ausschließt, zumal…
…236, hilfweise Art. 239 ZK und Art. 905 ZK-DVO an die Kommission zur Vorabentscheidung über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betr. die Bemessung der Zollschuld im Rahmen der Einfuhrregelung für Obst und Gemüse u. betr. Rechtswegregelung des § 85a Abs. 1 ZoIIR-DG als er ein…
…1 Unterabsätze 1 und 2 beschriebenen Sachverhalte vorliegt. Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 vom 21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse (künftig VO genannt) entspricht der Einfuhrpreis, zu dem Obst und Gemüse im Zolltarif der…
…mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse (künftig VO genannt) entspricht der Einfuhrpreis, zu dem Obst und Gemüse im Zolltarif der Gemeinschaft eingereiht werden, je nach der Wahl des Importeurs: a) entweder dem fob-Preis der Erzeugnisse im Ursprungsland, zuzüglich Versicherungskosten- und Transportkosten bis…
…der Einfuhrumsatzsteuer. Mit Bescheid vom 7. Juni 1999 hat das Hauptzollamt Wien für die mit dem o.a. Bescheid nachträglich buchmäßig erfassten Eingangsabgaben gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse, ABl…
…21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse in der Höhe von ATS 183.620,00 vor. Die eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 26. Juli 2002 und die dagegen erhobene Beschwerde mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 20…
…Bf. bei der Überführung von unter die Verordnung (EG) Nr. 3223/94 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse, ABl. Nr. L 337 vom 24. Dezember 1994, CELEX-Nr. 31994R3223, fallendem Obst in den zollrechtlich freien Verkehr als Vertreter des Empfängers aufgetreten. Der Einfuhrpreis…
…21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Obst und Gemüse hätte die Zollbehörde nicht darauf verzichten können, sowohl den Zollwert als auch den Einfuhrwert zu bestimmen. Bei der Prüfung der Erstattungsmöglichkeit gemäß Art. 236 ZK wäre das jahrelange Abfertigungsverhalten und die Gutgläubigkeit der Bf…
…Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung von Obst und Gemüse (künftig VO genannt) betrug am 27. Mai 1999 für Kirschen der der Unterposition der kombinierten Nomenklatur (KN) 0809209599 EUR 121,70 / 100 kg netto. Aufgrund der vorgelegten Rechnung und der im Feld 28 der Anmeldung…