…oder auf den Erwerb eines Grundstückes mit herzustellendem Gebäude richtet, ist die Bauherreneigenschaft. Lehre und Rechtsprechung knüpfen an diese strenge Voraussetzungen: Der Käufer ist dann als Bauherr anzusehen, wenn er 1)auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2)das Baurisiko zu tragen…
…einer Interessentschaft gefasst worden sein kann, betrifft diese Änderung auch nicht die Planung des Gebäudes, sondern die Nutzung einzelner Räume des Gebäudes. Von einer auch nur möglichen Einflussnahme der Miteigentümerschaft auf die bauliche Gestaltung kann daher nicht gesprochen werden. Vielmehr lag diese Möglichkeit ausschließlich beim…
…Berufungszeitraum das vom Bw bereits ab dem Jahr 2000 auf unbestimmte Zeit mit der GmbH eingegangene Mietverhältnis. Die Gattin des Bw hatte deshalb hinsichtlich der nach obigen Ausführungen entscheidenden Einnahmen keine tatsächliche Möglichkeit zur Gestaltung. Eine derartige Gestaltung wurde seitens des Bw auch weder behauptet…
…BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei erfüllt im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des…
…Kauf eines Grundstückes mit -herzustellendem- Gebäude anzunehmen, selbst wenn über diese Herstellung ein gesonderter Werkvertrag abgeschlossen wurde. Was die vom Bw. angeführte massive Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung und die vor Baubeginn vorgenommene Umplanung anlangt, ist entgegenzuhalten, dass Vertragsgrundlagen und damit integrierende Bestandteile des Werkvertrages…
…und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Abgabepflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden wird. Ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die…
…Projekt im Wesentlichen nach ihren Planungsvorgaben realisiert worden sei. Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden…
…Projekt im Wesentlichen nach ihren Planvorgaben realisiert worden sei. Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden…
…Steuerrecht einerseits wie auch die wirtschaftlichen Berechnungen der Rentabilität und auch der Finanzierung. Erst nach Überprüfung dieser Maßnahmen werden vernünftige Investoren ein Kaufanbot abgeben. Grundsätzlich ist vom Bauherrnrisiko dann auszugehen, wenn dem Abgabepflichtigen ein Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder…
… 19.5.1988, 87/16/0102-0104 u.v.a.) dargetan, dass der Käufer nur dann als Bauherr angesehen werden kann, wenn er a) auf die bauliche Gestaltung des Bauvorhabens Einfluss nehmen kann; b) das finanzielle Risiko trage, d.h. nicht bloß einen Fixpreis zu…
…vorgelegen und die Miteigentümer tragen aufgrund des Bauherrenbegriffes sowohl die wesentliche Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung der Revitalisierungsmaßnahmen als auch das Baurisiko als auch das finanzielle Risiko. Wir ersuchen daher die Grunderwerbsteuer - wie beantragt - von den Anschaffungskosten des Altgebäudes zu bemessen. Bezugnehmend auf das Ergänzungsersuchen…
…Die von der Bw. geplanten Änderung der Raumeinteilung betrifft lediglich ihr eigenes künftiges Wohnungseigentumsobjekt, weshalb dadurch keine Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion erfolgt. Beim Kauf eines Grundstücksanteiles zum Zweck der Erlangung einer Eigentumswohnung hindert auch eine Personenverschiedenheit zwischen dem Verkäufer des Grundstücksanteiles und dem…
…Tür auf die Terrasse oder Änderungen der Fensteranzahl sind nicht als wesentlich zu betrachten (VwGH vom 17. Oktober 2001, 2001/16/0230, 0231). In einer Vergrößerung des Kellers oder einem Hinzufügen eines Wintergartens hat der VwGH ebenso wenig eine wesentliche Einflussnahme auf die Gestaltung der…
…Bw als Bauherr genannt. Das tatsächlich gebaute Haus unterscheide sich sowohl im Grundriss als auch in der Raumaufteilung grundlegend von dem ursprünglichen Plan C. Die erhebliche Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung werde auch durch die Schlussrechnung dokumentiert, worin zahlreiche Zusatzaufträge ausgewiesen seien, welche Änderungen gegenüber…
…Fensters durch eine Tür auf die Terrasse oder Änderungen der Fensteranzahl als wesentlich zu betrachten (VwGH 17.10.2001, 2001/16/0230, 0231). In einer Vergrößerung des Kellers oder einem Hinzufügen eines Wintergartens erblickte der Verwaltungsgerichtshof keine wesentliche Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion (VwGH…
…die von ihr erwirkten Änderungen konkret darzustellen und glaubhaft zu begründen, weshalb diese (Änderung der Außenmaße, der Innenwände und der Bauausstattung, Änderung der Heizung und Fenster) entgegen der bisherigen Rechtsprechung als wesentliche, die Bauherreneigenschaft begründende Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses anzusehen gewesen wären…
…Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung anzusehen wäre, wird er dadurch nicht zum Bauherrn des Hauses. Der Bw brachte dazu in seiner Berufung vor, er habe kein fertig geplantes und genehmigtes Objekt erworben, sondern das Haus sei als Sonderplanung nach seinen Vorgaben in Bezug auf die…
…ist zur Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung festzustellen, dass das gesamte Bauprojekt im Zeitpunkt des Grundstückserwerbes bereits geplant gewesen ist. Mit gesondert abgeschlossenem Bauorganisationsvertrag vom 26. August 1985 erteilte der Berufungswerber dem Bauorganisator den unwiderruflichen Auftrag, den in den Bauplänen ausgewiesenen Wohnhausrohbau auf dem erworbenen…
…und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Abgabepflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden ist; ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die…
…Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden. Hiezu sei nur kurz darauf hingewiesen, dass nach der sehr zahlreichen Judikatur des VwGH die Einflussnahme des Bw auf die bauliche Gestaltung keinesfalls ausreichend…