…und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Abgabenpflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden ist; ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die…
…und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Abgabenpflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden ist; ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…oder auf den Erwerb eines Grundstückes mit herzustellendem Gebäude richtet, ist die Bauherreneigenschaft. Lehre und Rechtsprechung knüpfen an diese strenge Voraussetzungen: Der Käufer ist dann als Bauherr anzusehen, wenn er 1)auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2)das Baurisiko zu tragen…
…einer Interessentschaft gefasst worden sein kann, betrifft diese Änderung auch nicht die Planung des Gebäudes, sondern die Nutzung einzelner Räume des Gebäudes. Von einer auch nur möglichen Einflussnahme der Miteigentümerschaft auf die bauliche Gestaltung kann daher nicht gesprochen werden. Vielmehr lag diese Möglichkeit ausschließlich beim…
…Berufungszeitraum das vom Bw bereits ab dem Jahr 2000 auf unbestimmte Zeit mit der GmbH eingegangene Mietverhältnis. Die Gattin des Bw hatte deshalb hinsichtlich der nach obigen Ausführungen entscheidenden Einnahmen keine tatsächliche Möglichkeit zur Gestaltung. Eine derartige Gestaltung wurde seitens des Bw auch weder behauptet…
…gemeinsamen, auf Errichtung des gesamten Bauwerkes gehenden Beschluss, nicht ersetzen. Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag ist als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung ist somit nicht gegeben." Beschwerde vom 15.4.2021 Daraufhin hat ***BF***, nunmehrige…
…gemeinsamen, auf Errichtung des gesamten Bauwerkes gehenden Beschluss, nicht ersetzen. Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag ist als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung ist somit nicht gegeben." Beschwerde vom 15.4.2021 Daraufhin hat ***BF***, nunmehriger…
…BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei erfüllt im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des…
…Begünstigten" durchzuführen sei, vermerkt sind. Die in einem anderen Dokument (Bl. 295 im Arbeitsbogen) festgehaltene Pendenz der (noch ausstehenden) Unterfertigung eines Exemplars der Buchhaltung H-AG zum 31.12.1999 durch die Bf. weist insofern auf deren Gestaltungs- und Kontrollbefugnisse sogar in tagesgeschäftlichen Angelegenheiten der…
…eine faktische Einflussnahme auf das Stiftungsgeschehen gewertet wird. Name.d.Bf hatte es seit Erlass des Beistatuts in der Hand, Änderungen des Beistatuts (der Beistatuten) maßgeblich zu beeinflussen. Grundsätzlich sind Abänderungen der Stiftungsdokumente bei Stiftungen in Liechtenstein Sache des dortigen Stiftungsrates. Ohne die Mitwirkung von…
…Kauf eines Grundstückes mit -herzustellendem- Gebäude anzunehmen, selbst wenn über diese Herstellung ein gesonderter Werkvertrag abgeschlossen wurde. Was die vom Bw. angeführte massive Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung und die vor Baubeginn vorgenommene Umplanung anlangt, ist entgegenzuhalten, dass Vertragsgrundlagen und damit integrierende Bestandteile des Werkvertrages…
…und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Abgabepflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden wird. Ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die…
…Projekt im Wesentlichen nach ihren Planungsvorgaben realisiert worden sei. Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden…
…Projekt im Wesentlichen nach ihren Planvorgaben realisiert worden sei. Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden…