…Einbringlichkeit der Abgaben besteht (vgl. VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung kommt daher schon aus Rechtsgründen nicht in Betracht. Wird einem gemäß § 212 Abs. 1 BAO zeitgerecht eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterungen nicht stattgegeben, so ist für die Zahlung der Abgabe…
…März 2004 das Vorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Die zur Sicherstellung der Bürgschaft der R-KG eingeräumte Hypothek an der Liegenschaft AA 63 vermag daran auf Grund der zuvor einverleibten Höchstbetragshypotheken im Ausmaß von S 27,100.000,00 und € 109.009…
…45) zum 21. Juni 2002 auf € 1,136.808,30 (zuzüglich ausgesetzter Abgaben in Höhe von € 636.546,45) zum 9. Juli 2003 laut Kontoabfrage vom 22. August 2003 das Vorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 212…
…Die Einbringlichkeit der Abgabenschuld werde durch den Aufschub nicht gefährdet. Das Finanzamt wies dieses Ansuchen mit Bescheid vom 8.3.2010 ab. Die angebotenen Raten wären im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig. Dadurch erscheine die Einbringlichkeit gefährdet. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe…
…Mio. Eine Abfrage des Abgabenkontos ergab, dass die Bw. die angebotenen Raten bisher pünktlich entrichtet hat, im Mai anstatt € 32.000,00 sogar € 55.000,00 überwiesen wurden. Somit erscheint durch die Gewährung einer Zahlungserleichterung eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben nicht gegeben…
…wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub gefährdet wird. Dieses Stundungshindernis liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Erkenntnis vom 27.10.1987, 87/14/0130 und die darin zitierte Vorjudikatur) nicht nur dann vor, wenn die Gefährdung der Einbringlichkeit durch die Stundung selbst…
…die Abgabeneinbringung nicht gefährdet ist. Daher kann eine wirtschaftliche Notlage als Begründung für die Gewährung einer Stundung nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringung aushaftender Abgabenschulden durch die Stundung nicht gefährdet wird. Besteht aber bereits eine Gefährdung der Einbringlichkeit…
…den oben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht von einer bereits bestehenden Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben auszugehen wäre. Derartiges Vorbringen wurde jedoch nicht erstattet. Die bestehende Gefährdung der Einbringlichkeit wird auch nicht durch den wiederholten Hinweis auf die tatsächlich völlig ungewissen und vom Berufungswerber lediglich erhofften…
…sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Zum einen müsste die sofortige volle Abgabenentrichtung mit einer erheblichen Härte verbunden sein, zum anderen darf die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet werden. Ist…
…Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 14.4.2010 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass finanzielle oder wirtschaftliche Notlage als Begründung für ein Zahlungserleichterungsansuchen nur dann zum Erfolg führen könnten, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht werde, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet würden…
…Berufungswerberin hätte daher darzulegen gehabt, dass die sofortige Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuld mit erheblicher Härte verbunden wäre, wobei deren Einbringlichkeit nicht gefährdet werde. Obwohl § 212 Abs. 1 BAO darauf abstellt, dass die Einbringlichkeit der Abgaben "durch den Aufschub" nicht gefährdet wird, ist nach ständiger Rechtsprechung…
…muss davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Abgaben bei ihm derzeit im Exekutionsweg uneinbringlich sind. In einem solchen Fall liegt aber eine massive Gefährdung der Einbringlichkeit vor, die der Bewilligung einer Zahlungserleichterung entgegensteht. Der Berufungswerber hat auch nicht näher angegeben, wie er die angebotenen Ratenzahlungen…
…zum anderen darf die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet werden. Ist eines dieser beiden Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt…
…5 Ratenzahlungen (März bis Juli 2006) in Höhe von je € 600,00 eine Verminderung des antragsgegenständlichen Betrages von 6.548,05 auf € 3.548,05 hätte bewirken müssen, das Vorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 212 Abs…
…ihrer diesbezüglichen Konkretisierungsobliegenheit im Verfahren zur Erwirkung einer abgabenrechtlichen Begünstigung nicht nachgekommen. Eine wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterung könnte auch nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist …
…im Falle bereits bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit ist für die Gewährung einer Zahlungserleichterung kein Raum. Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für die Gewährung einer Zahlungserleichterung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit aushaftender Abgabenschulden durch die Zahlungserleichterung nicht…
…noch getätigt worden. Löhne und Lieferantenverbindlichkeiten hätte der Berufungswerber allerdings nicht mehr bezahlen können und er daher Ende Jänner 2002 mit den übrigen Gesellschaftern die Insolvenzanmeldung für die Gesellschaft beschlossen. Zu einer Benachteiligung des Abgabengläubigers gegenüber den anderen Gesellschaftsgläubigern wäre es nicht gekommen. Für eine…
…abgeführten Haftungsverfahren nicht einmal der Berufungswerber. Die primärschuldnerische Gesellschaft ist im gegenwärtigen Zeitpunkt mangels Löschung im Firmenbuch zwar rechtlich noch existent, seit Eröffnung des Anschlusskonkursverfahrens im Juni 2002 aber nicht mehr operativ tätig und aufgelöst. Das Finanzamt hat mit Ausnahme haftungsgegenständlicher Abgaben inzwischen auch bereits…
…dass er sich trotz Kenntnis der bei der GmbH schon im Herbst 2000 vorgelegenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf die Geschäftsführung bei dieser Gesellschaft und den zu diesem Zeitpunkt bereits bestandenen Mantelzessionsvertrag eingelassen und im Wesentlichen aufgrund Bestandes dieses Knebelungsvertrages abgabenrechtliche Pflichten der GmbH im Haftungszeitraum wegen…
…den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Da bei…