…Art und Weise mitgewirkt hat, nachstehende Feststellungen getroffen: Aus den der österreichischen Finanzverwaltung vorliegenden Unterlagen sei ersichtlich, dass der Bw. in Österreich Ballonfahrten durchführe. Im Zuge der Prüfungsankündigung sei er aufgefordert worden, Eingangs- und Ausgangsfakturen sowie die dazugehörigen Fahrtenbücher vorzulegen. Da diesem Ersuchen im laufenden…
…Veränderung des natürlichen Geländes im Bauland und im Freiland. In der beigelegten technischen Beschreibung wurde festgehalten, dass die Menge der bereits durchgeführten Schüttungen mit 1278 m³ errechnet wurde, die weitere Schüttung von 1912 m³ sei beabsichtigt. Das Ersuchen um Erteilung der Baubewilligung wurde vom Bf…
…würden, um der Verjährung der Einhebung entgegenzuwirken. Das habe das Finanzamt verkannt. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben sei sehr wohl bereits eingetreten, sodass die Fortsetzung und Durchführung von Vollstreckungmaßnahmen keinen die Vollstreckungskosten übersteigenden Ertrag ergeben könnten, weil der Bw. kein pfändbares Einkommen und Vermögen besitze. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Ullrike Bauer, Mag .Michael Rebasso, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Abweisung der Berichtigung der Erbschaftssteuer gemäß § 5 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955, BGBl.Nr. 1955/148 (BewG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Ullrike Bauer, Mag. Michael Rebasso, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Berichtigung der Erbschaftssteuer gemäß § 5 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1995, BGBl. 1955/148 (BewG.), entschieden: Der Berufung wird…
…des Amtsbeauftragten Dr. Michael Richter-Kernreich sowie der Schriftführerin Dagmar Brus durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der erstinstanzliche Schuldspruch wird dahingehend abgeändert, dass die Wortfolge "am 8.3.2004" durch die Wortfolge "am 8.3.2003" ersetzt wird…
…September 2006 in Anwesenheit des Vertreters des Beschuldigten, des Amtsbeauftragten Dr. Michael Richter-Kernreich sowie der Schriftführerin Dagmar Brus durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der erstinstanzliche Schuldspruch wird dahingehend abgeändert, dass die Wortfolge "am 8.3.2004…
…dass zwischen dem 3. und dem 6. Oktober 2002 mehrere Fahrten durchgeführt wurden. Eine Eintragung betrifft einen Binnenverkehr zwischen Italien und Deutschland am 5. Oktober 2002 mit dem Beförderungsmittel yyy (Zugmaschine). Die CEMT-Genehmigung wurde laut Fahrtenbuch für die Fahrt von Arnoldstein nach Walserberg zum…
…2005 in 9020 Klagenfurt, Dr. Herrmann-Gasse 3, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs.1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs.8 ZollR-DG unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Entscheidungsgründe Zwischen 3. und 6…
…Dr. Herrmann-Gasse 3, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs.1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs.8 ZollR-DG unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) handelt es sich um…
… 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, sich also nicht von vornherein…
…Juni d. J. erhielt sie in weiterer Folge für das zweite Halbjahr Arbeitslosengeld. Die Bw. wendet sich gegen die vom Finanzamt durchgeführte rechnerische Ermittlung der Hochrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988, indem sie eine hievon abweichende Berechnungsmethode zur Anwendung beantragt. Darstellung dieser Berechnungsmethode: Die…
…Zl. 400/90370/54/99, zu Unrecht ergangen ist. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung…
…400/90370/29/99, zu Unrecht ergangen ist. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…2007, 2002/14/0100, Berücksichtigung finden (in der Beilage finde sich eine Kopie aus der ÖStZB 2008/40). Darin werde Folgendes ausgeführt: Wurde iZm mit einer Veranlagung ein Vorhalteverfahren durchgeführt, kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass eine offensichtliche Unrichtigkeit bei der Veranlagung übersehen wurde…
…2. Jänner 2007 beim Finanzamt eingebrachten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2001 neben Rückzahlungsbeiträgen von Darlehen und Zinsen für Schaffung von Wohnraum (S 19.299,97) noch Aufwendungen für diverse Baumaterialien (S 18.175,80) unter dem Titel "Sanierungskosten" als Sonderausgaben gemäß …
…Wien, Weihburgg. 20, vom 12. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 14. Dezember 2011 betreffend Abweisung eines Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gem. § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…
…dem das Pfandrecht zu Gunsten des Abgabengläubigers begründet wird. Die Begründung des Pfandrechtes liegt im vorliegenden Fall unbestritten fest. Die offenen Abgaben (Einkommensteuer 1993 und 1994) hinsichtlich derer die Pfändung durchgeführt wurde, betragen 6.318,58 €. Die Pfändungsgebühr beträgt grundsätzlich ein Prozent vom einzubringenden…
…Pfandrecht zu Gunsten des Abgabengläubigers begründet wird. Die Begründung des Pfandrechtes liegt im vorliegenden Fall unbestritten fest. Die offenen Abgaben (Einkommensteuer 1993 bis 2000 sowie diverse Nebengebühren) hinsichtlich derer die Pfändung durchgeführt wurde, betragen 25.219,34 €. Die Pfändungsgebühr beträgt grundsätzlich ein Prozent vom…
…März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 20. Februar 2009 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt In der beim Finanzamt am 28.12.2006 eingelangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für…