RIS AI
104 902 Treffer339 msnur geltende Fassungen
AH-22164. Durchfuhr
geltende FassungRichtlinien08.02.2022

4A4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen Nach der Formulierung des Art.Artikel 2 Abs.Absatz 1 Buchstabe a VOder Verordnung (EU) 2016/44 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in…

UZK-DAArtikel 231 Waren zur Durchführung von Tests und Testwaren
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 231 Waren zur Durchführung von Tests und Testwaren (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Waren in einer der folgenden Situationen gewährt: a)Sie sind Gegenstand von Tests, Experimenten oder Vorführungen; b)sie werden im…

UZKArtikel 8 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 8 Übertragung von Durchführungsbefugnissen (1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten Folgendes fest: a)erforderlichenfalls das Format und den Code für die gemeinsamen Datenanforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 2, b)die Verfahrensregeln für den Austausch und die Speicherung von Informationen, die mit anderen…

UZKArtikel 11 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 11 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten fest, welche Zollbehörde für die Registrierung gemäß Artikel 9 zuständig ist. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 17 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 17 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die technischen Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung der in Artikel 16 Absatz 1 genannten elektronischen Systeme fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 21 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 21 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln zur Übertragung und zum Nachweis der in Artikel 18 Absatz 3 genannten Befugnis fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 25 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Antrags auf Entscheidung gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 2, b)Erlass der Entscheidung gemäß Artikel 22, gegebenenfalls einschließlich der Konsultation des betreffenden Mitgliedstaats, c)Überwachung der Entscheidung gemäß Artikel 23 Absatz 5. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung von begünstigenden Entscheidungen fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 37 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 37 Übertragung von Durchführungsbefugnissen (1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für Folgendes fest: a)für die Verwendung einer vZTA- oder vUA-Entscheidung, nachdem sie gemäß Artikel 34 Absatz 9 ihre Gültigkeit verloren hat oder widerrufen wurde, b)für die zur…

UZKArtikel 41 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 41 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Einzelheiten der Anwendung der Voraussetzungen gemäß Artikel 39. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 50 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…gemäß Artikel 285 Absatz 5 sofort geltende Durchführungsrechtsakte. Ist die Stellungnahme des in Artikel 285 Absatz 1 genannten Ausschusses im schriftlichen Verfahren einzuholen, so findet Artikel 285 Absatz 6 Anwendung. (2) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste der Häfen und Flughäfen fest…

UZKArtikel 54 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 54 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten Regeln für die Währungsumrechnung für die Zwecke gemäß Artikel 53 Absätze 1 und 2. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 58 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die ordnungsgemäße und einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur sicherzustellen, erlässt die Kommission nach dem Verfahren gemäß Artikel 285 Absatz 5 sofort geltende Durchführungsrechtsakte. Ist die Stellungnahme des in Artikel 285 Absatz 1 genannten Ausschusses im schriftlichen Verfahren einzuholen, so findet Artikel 285 Absatz 6 Anwendung.

UZKArtikel 63 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 63 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Vorlage des in Artikel 61 genannten Ursprungsnachweises und seine Überprüfung. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 66 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zur Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union, b)eine Maßnahme, mit der einem begünstigten Land oder Gebiet eine befristete abweichende Regelung gemäß Artikel 64 Absatz 6 eingeräumt wird. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 68 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…ordnungsgemäße und einheitliche Anwendung der Ursprungsregeln sicherzustellen, begründet ist, erlässt die Kommission nach dem Verfahren gemäß Artikel 285 Absatz 5 sofort geltende Durchführungsrechtsakte. Ist die Stellungnahme des in Artikel 285 Absatz 1 genannten Ausschusses im schriftlichen Verfahren einzuholen, so findet Artikel 285 Absatz 6 Anwendung.

UZKArtikel 76 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und 72, einschließlich der Regeln für die Anpassung des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises, b)die Anwendung der Voraussetzungen nach Artikel 70 Absatz 3, c)die Bestimmung des Zollwerts nach Artikel 74. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 100 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu verbessern, begründet ist, erlässt die Kommission nach den Verfahren gemäß Artikel 285 Absatz 5 sofort geltende Durchführungsrechtsakte. Ist die Stellungnahme des in Artikel 285 Absatz 1 genannten Ausschusses im schriftlichen Verfahren einzuholen, so findet Artikel 285 Absatz 6 Anwendung.

UZKArtikel 107 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 107 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten Vorschriften zur Gewährleistung der Amtshilfe der Zollbehörden in Fällen des Entstehens einer Zollschuld. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 123 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…4 und die Übermittlung der Angaben. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen. (2) Die Kommission erlässt die in Artikel 116 Absatz 3 genannte Entscheidung im Wege von Durchführungsrechtsakten. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 285 Absatz 2 genannten…