…mit Erkenntnis vom 23.10.1990, 89/14/0102, mwN, das Vorliegen eines Dienstverhältnis verneinend zu Recht erkannt hat, dass der Bindung der engagierten Dirigenten, Sänger und Musiker an die vom Engagierenden vorgegebenen Veranstaltungszeiten und Veranstaltungsorte keine entscheidende Bedeutung zukomme. Die Mitwirkung an einer künstlerischen…
…bis 2005 richtet, teilweise Folge gegeben. Diese Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe und den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Dirigent. Mit Schreiben vom…
…und führt im Wesentlichen aus: Der Bw. habe nach der Geburt seiner beiden Kinder die Familienbeihilfe beantragt.Die Kinder hätten auch ihre ersten Lebensjahre in Österreich verbracht. Als international tätigker Dirigent und Komponist habe der Bw. im Streitzeitraum auch seine Familie mit nach G genommen…
…München, Innsbruck, Klagenfurt und Wien. Alle Ausgaben für Büromaterial, Porti, Noten, CDs, Libretti etc. Fallweise Einladungen von Musikschaffenden (Dirigent, Regisseur, Chorleiter etc.) anlässlich Besprechungen. Ich kann sagen, dass ich im Gründungsjahr alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um die Agentur zum Erfolg zu führen. Dies ist…
…Berufsbildes typischerweise nicht wesentlich. (z.B. Lehrer, Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellender Künstler, Vortragender, u.ä.). Nach der Judikatur (VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) ist die Prüfung, ob ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 20 Abs…
…in der Folge auch berücksichtigte. Mit den nunmehr bekämpften Bescheiden vom 4. November 2005 berichtigte das Finanzamt die ursprünglich erlassenen Bescheide mit nachfolgender Begründung: Als Musiker gelten ua. Angehörige von Orchestern und Kapellen, weiters Dirigenten und Kapellmeister, Solisten und Barpianisten. Nicht zur Berufsgruppe gehören ua…
…EStG 1988 setze somit die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit voraus. Der Bw. habe seine betriebliche Tätigkeit aber nicht eingestellt und beziehe auch weiter betriebliche Einkünfte (Auftrittshonorare als Dirigent, Auftragshonorare und Urheberrechtsabgeltungen seitens YYY - und ZZZ ). Auch auf eine Betriebsveräußerung oder -aufgabe finde sich in seinem…
…die auf das Arbeitszimmer entfalle, sei demgegenüber bei Beurteilung des Berufsbildes typischerweise nicht wesentlich. Beispiele: Lehrer, Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellender Künstler, Vortragender, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei, Praxis usw.). Bei der selbständigen Tätigkeit als Vortragende bzw. Erziehungsberaterin sei wesentliches Element die Vermittlung von Wissen…
…98/13/0138, VwGH 17.5.2000, 98/15/0050, VwGH 27.5.2000, 99/15/0055, VwGH 9.9.2004, 2001/15/0181), Richter, Politiker, Dirigent, darstellender Künstler, Vortragender, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei, Praxis usw.; VwGH 3.7.2003, 99/15/0177) ist…
…darstellt, hat nach Ansicht des BMF nach der Verkehrsauffassung und damit nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Außerhalb des Arbeitszimmers liegt der Tätigkeitsschwerpunkt danach z.B. bei folgenden Berufen: Lehrer, Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellende Künstler, Vortragender, Vertreter, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei; Praxis, etc.)…
…Dadurch verdiente ich im Anschluss nicht mehr. Der Herr Landeshauptmann kann Ihnen das bestätigen - er hat mich öfter in dieser Rolle - Dirigent eines Orchesters im Rahmen der Musikhauptschule gesehen. Beispiele 1993 die Uraufführung einer Kinderoper von Helmut S - einem Welser Komponisten - mit 140 mitwirkenden Kindern…
…15.1.1998 dazu Folgendes aus: Sie sei einerseits als Künstleragentur tätig, verkaufe aber andererseits auch komplette Veranstaltungen insbesondere von Orchesterkonzerten an österreichische Konzertveranstalter zur einem Fixpreis zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Diesen Einnahmen der kompletten Veranstaltungen stehen Aufwendungen aus Honoraren für Solisten und Dirigent, Instrumentenmiete, Notenmaterialleihgebühren…
…VwGH 27.5.2000, 99/15/0055), Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellender Künstler, Vortragender, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei, Praxis usw.). Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass es jedem Abgabepflichtigen grundsätzlich frei steht - bei Erfüllung der dafür gesetzlich geforderten Voraussetzungen - allfällige Pauschalierungen im Sinne der…
…VwGH 17.5.2000, 98/15/0050, VwGH 27.5.2000, 99/15/0055), Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellender Künstler, Vortragender, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei, Praxis usw.; VwGH 3.7.2003, 99/1/50177). Für den zu beurteilenden Fall bedeutet dies, dass das Arbeitszimmer…
…der dortigen Oper dort selbst vom 1. Jänner 1997 bis 30. Juli 2000 - sohin ebenfalls während des Streitzeitraumes - als Kapellmeister/Dirigent beschäftigt. Nachdem die Ermittlungen des Finanzamtes und der Berufungsbehörde, von der Bw., ihrem Vertreter und mehreren ausländischen Bezugsstellen klare Aussagen zur Frage des Anspruches…
…Lehrer, Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellender Künstler, Vortragender, u.ä.). b) Tätigkeiten (Berufsbilder), deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) in einem Arbeitszimmer liegt: Die Tätigkeit wird entweder ausschließlich in einem Arbeitszimmer ausgeübt oder umfasst (Tätigkeits-)Komponenten, die außerhalb des Arbeitszimmers und solche die in einem Arbeitszimmer ausgeübt werden…
…die auf das Arbeitszimmer entfällt, ist demgegenüber bei Beurteilung des Berufsbildes typischerweise nicht wesentlich. Beispiele: Lehrer, Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellender Künstler, Vortragender, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei, Praxis usw.) Bei Ihrer selbständigen Tätigkeit als Vortragender von Brandschutz und Sicherheit in verschiedenen Firmen ist wesentliches…
…und damit nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Außerhalb des Arbeitszimmers liegt der Tätigkeitsschwerpunkt danach z.B. bei folgenden Berufen: Lehrer, Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellende Künstler, Vortragender, Vertreter, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte. In einem Arbeitszimmer liegt der Tätigkeitsschwerpunkt dagegen z.B. bei: Gutachter, Schriftsteller…
…98/15/0050, VwGH 27.5.2000, 99/15/0055), Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellender Künstler, Vortragender. Im Erkenntnis vom 20. Jänner 1999, 98/13/0132, führt der Verwaltungsgerichtshof im Falle eines Lehrers aus, dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung zweifellos jener Ort…
…und damit nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Außerhalb des Arbeitszimmers liegt der Tätigkeitsschwerpunkt danach z.B. bei folgenden Berufen: Lehrer, Richter, Politiker, Berufsmusiker, Dirigent, darstellende Künstler, Vortragender, Vertreter, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte. In einem Arbeitszimmer liegt der Tätigkeitsschwerpunkt dagegen z.B. bei: Gutachter, Schriftsteller…