…Richtungsänderung der Unternehmung ergeben könnten, mit einer gewissen Zeitverzögerung zum Tragen kämen. Alleine die Tatsache, dass die Tätigkeit der Ehegattin die Kriterien einer geringfügigen Beschäftigung erfülle, könne für sich alleine noch nicht dazu dienen, diesem Dienstverhältnis die steuerlich relevante Wirkung abzusprechen. Vielmehr sei auf die…
…für Verträge unter nahen Angehörigen seien auch in der Literatur beschrieben (Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 47, Betriebsausgaben ABC, Dienstverhältnisse zwischen Ehegatten, mit wörtlicher Zitierung). Nach außen zum Ausdruck gekommen sei die Tätigkeit der Ehefrau gegenüber jedermann, der Geschäftskontakte zum Bw. unterhalte, ganz einfach dadurch…
…was mit einer Verböserung verbunden wäre. Der Bw. nahm dies zur Kenntnis. Dienstverhältnis Ehegattin (Einkommensteuer 2001 und 2002): Über Befragen des Referenten gabt der Bw. an, schon zur Zeit, als er in den 90er-Jahren in Wien wohnte, habe es teilweise Arbeitsverhältnisse mit seiner Ehegattin…
…moderater Form gerecht zu werden. Hinsichtlich der Nichtanerkennung des Dienstverhältnisses mit der Ehegattin heißt es: Die Aufzeichnungen und der Inhalt der behaupteten Tätigkeiten würden nicht ausreichen, um ein fremdübliches Dienstverhältnis zu begründen. Es seien nur vereinzelt An- und Abmeldungen aufgezeichnet worden, eine Nachprüfbarkeit sei daher…
…Betreuung der Projektentwicklung, Gewinnung von Neukunden) erbracht. Durch das Dienstverhältnis mit der Ehegattin sei somit eine sonst erforderliche Arbeitskraft ersetzt worden. Wesentliches Merkmal eines Dienstverhältnisses sei auch, dass fortlaufende, im Wesentlich gleich bleibende Arbeiten mit einem fortlaufenden, gleich bleibenden Betrag entlohnt würden. Die Entlohnung habe…
…In der Bescheidbegründung wurde hinsichtlich der Abweichungen gegenüber der Erklärung auf die diesbezügliche (telefonische) Besprechung verwiesen. Das Dienstverhältnis mit der Ehegattin wurde nicht anerkannt, da die von ihr erbrachten Leistungen der Art nach typischerweise im Rahmen einer familienhaften Mitarbeit erbracht werden würden. In der gegen…
…daher ein Dienstverhältnis mit der Ehegattin steuerlich anerkennen zu können, bedarf es einer Gestaltung der Dinge, die keinen Zweifel an der erbrachten Leistung und dem tatsächlich dafür geleisteten Entgelt bestehen lässt und die im Einzelfall sohin die Annahme rechtfertigt, dass die Mitwirkung der Ehegattin über…
…den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich ist. Bei der Mitwirkung ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass diese ihre tatsächliche Grundlage in der Regel nicht in eigenen erwerbswirtschaftlichen Erwägungen, sondern in erster Linie in der ehelichen Lebensgemeinschaft findet. Um daher ein Dienstverhältnis mit der Ehegattin steuerlich anerkennen…
…Mit Ersuchen vom um Ergänzung vom 7.10.2008 wurde der Bw daraufhin ersucht, zum bestehenden Dienstverhältnis mit der Ehegattin Unterlagen nachzureichen und Fragen zu beantworten. Zum Zeitpunkt der Erstbescheiderlassung am 22.66.2007 sei das bestehende Dienstverhältnis mit der Ehegattin nicht offen gelegt worden…
…nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich und nichts Anderes vereinbart ist. Typische Beispiele familienhafter Mitwirkung sind Telefondienste, Terminvereinbarungen, gelegentliche Chauffeurdienste, Bankerledigungen oder Schreib- und Zeichenarbeiten durch die Ehefrau (Doralt, EStG, 8. Auflage, § 20, Tz. 167). Um ein Dienstverhältnis mit der Ehegattin steuerlich anerkennen zu können…
…Summe per 30.6.2008: | € 350 | OM | € 200 | MO | € 150 | Summe per 30.12.2008: | € 350 Über die Berufung wurde erwogen: Ad Dienstverhältnis mit der Ehegattin: Wie bereits vom Finanzamt zutreffend ausgeführt worden ist…
…ist. Bei der Mitwirkung der Ehegattin ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass diese ihre tatsächliche Grundlage in der Regel nicht in eigenen erwerbswirtschaftlichen Erwägungen, sondern in erster Linie in der ehelichen Lebensgemeinschaft findet. Um daher ein Dienstverhältnis mit der Ehegattin steuerlich anerkennen zu können, bedarf…
…den Unabhängigen Finanzsenat richtete der Referent am 5. Juli 2006 einen Vorhalt folgenden Inhalts an den Bw.: 1. Dienstverhältnis mit Frau XX a. Stellen Sie die Tätigkeit Ihrer Ehegattin genau dar: b. Welche Ausbildung besitzt Ihre Gattin, um den dem Dienstvertrag entspringenden Verpflichtungen nachkommen zu…
…3. Welche genauen wöchentlichen Arbeitszeiten umfasste das Dienstverhältnis mit Ihrer Ehegattin in den einzelnen Berufungsjahren? 4. Worin liegt der Grund für den schwankenden Monatslohn, der zwischen S 3.200 und S 11.378 variierte? 5. Sie haben im Juli 1998 ein befristetes Dienstverhältnis begonnen. In…
…Karriere vor, welche auch ab Mai 2001 tatsächlich startete. Mittlerweile erzielt die Ehegattin mit ihrer Werbeberatung bereits Umsätze von rund € 58.000,- und einen wirtschaftlichen Gewinn von rund € 22.000,- (vorläufige Überschussrechnung 2002 liegt bei). Wie die Abgabenbehörde daher zur Aussage gelangt, dass…
…weiterhin fallweise in dessen Betrieb tätig wird. Die Tätigkeit als Goldschmiedin übt die Gattin des Bw. zwischenzeitlg selbständig aus. Im Zuge einer Außenprüfung wurden das Dienstverhältnis mit der Ehegattin wie auch Aufwendungen bzw. Vorsteuern iZm. der Goldschmiedetätigkeit nicht anerkannt. Der dieser Entscheidung zu Grunde gelegte…
…aufgrund der Arbeiten des Jahres 2000 nicht glaubwürdig" nicht mehr anerkannte Dienstverhältnis mit der Ehegattin meines Mandanten wurde durch immerhin elf Veranlagungsjahre - seit 1989 und zwei Betriebsprüfungen anerkannt. Das Vorhandensein des Dienstverhältnisses wurde niemals in Zweifel gezogen - eben weil es sich um ein Dienstverhältnis handelt…
…2003 bis 2005 umfassenden Außenprüfung traf das Finanzamt im Prüfungsbericht vom 12. Oktober 2006 ua. folgende Feststellungen: "Tz 2 - Dienstverhältnisse mit nahen Angehörigen: (.....) Weiters war im Jahr 2005 der Sohn BH ebenfalls in den Ferien vom 11. Juli bis 5. August 2005 als Ferialpraktikant beschäftigt…
…zu halten, dass im dort zu entscheidenden Fall der Vertragsinhalt wesentlich konkreter ist und besser dokumentiert wurde. Außerdem hat die Ehegattin ihr vorheriges "fremdes" Dienstverhältnis gekündigt, bevor sie ein Dienstverhältnis mit ihrem Ehemann abgeschlossen hat. Auch übersteigen die Einkünfte des Ehemannes die des Bw. im…
…iSd § 20 EStG 1988 anzusehen. Der Bw. habe nun - so das Finanzamt weiter - mit seiner Ehegattin am 3. Oktober 2005 einen Dienstvertrag abgeschlossen und dieses Dienstverhältnis auch bei der Sozialversicherung angemeldet. Eine derartige Vorgehensweise habe zumindest Indizwirkung für das Vorliegen eines tatsächlichen Vertragsverhältnisses, sodass das…