…in Höhe von 2,8 ATS/km bezahlt worden; ab November sei dieser Sonderstatus nicht mehr vereinbart worden. Rohrbach sei nunmehr als Dienstort erfasst worden. Es seien daher auch keine km-Gelder mehr bezahlt worden. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 15. Dezember 2004 betreffend die Jahre 2000…
…Bw behandelte diese Fahrten als Dienstreisen und beließ Diäten und Kilometergeld steuerfrei. Das Finanzamt ging demgegenüber davon aus, dass durch diese Vereinbarung ein weiterer Dienstort geschaffen wurde. Da es sich demzufolge nicht um Dienstreisen, sondern um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle schrieb das Finanzamt…
…aber in den einzelnen Filialen keinen Arbeitsplatz hat. Als Dienstort für die Bezirksleiter komme iSd Punktes XVI. Z 1 lit b) des Kollektivertrages für Handelsangestellte - auch im Hinblick auf die Interpretation im OGH-Urteil OGH zu 8 ObA 60/09 mwN und unabhängig von etwaigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, in Ort, vom 20. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 10. August 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der…
…Steuererklärungen von der Berufungswerberin als sonstige Einkünfte ausgewiesenen und in den Einkommensteuerbescheiden als solche berücksichtigten Sondergebühren und Honorare für Anästhesie wurden (in unveränderter Höhe) als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfasst. Die als Werbungskosten in Abzug gebrachten Parkplatzgebühren am Dienstort (Krankenhaus K) wurden mit dem Hinweis…
…Aufwendungen für ein Dienstzimmer und einer Garage im Zusammenhang mit seiner nichtselbständigen Tätigkeit in einem Krankenhaus in L. Mit Bescheid vom 12. März 2002 versagte das FA U die Anerkennung der Kosten für die Garagenkosten am Dienstort mit dem Hinweis, dass dies keine Werbungskosten gem…
…Slg. 4479 F). Im vorliegenden Fall wurde daher den Berufungswerbern eine Berücksichtigung der Zerlegungsfaktoren Betriebsflächen und Anlagen mit jeweils 20 % sowie Wohnsitz der Arbeitnehmer und Dienstort derselben mit jeweils 30 % unter Anschluss der entsprechenden Berechnungsunterlagen in Aussicht gestellt, wobei die Außerachtlassung des Faktors Umweltbelastung damit…
…17 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 12% der Einnahmen. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 machte der Bw. die folgenden Betriebsausgaben geltend: Fahrtkosten in Höhe des Kilometergeldes für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seinem Dienstort, Verpflegungsaufwendungen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Pflichtversicherung). Der…
…dass die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Dienstort aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes niemals überlegt wurde, und deshalb der Bw trotz jahrelanger Berufstätigkeit in Österreich niemals einen Antrag auf Zuzugsbewilligung für seine Gattin und die Kinder gestellt hat oder sonstige Vorkehrungen für eine Verlegung des Familienwohnsitzes…
…ist im gesamten Berufungszeitraum in Frankfurt beschäftigt gewesen. Für diesem Zeitraum sind vom Bw. die Kosten für 20 Fahrten von seinem österreichischen Wohnsitz in M zu seinem Dienstort in Frankfurt und zurück geltend gemacht worden. Der Bw. ist daher im Durchschnitt ein- bis zweimal pro…
…ist, dass der Bw., wie oben ausgeführt, im Rahmen seiner Dienstverrichtungen (allenfalls mehr oder weniger regelmäßig) immer wieder seinen PKW an seinem Dienstort benötigt, dient dies nicht unmittelbar dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auch aus den Anmerkungen des Bw.…
…Dem Dienstverhältnis liegt ein "Sondervertrag auf Grund des § 36 des Vertragsbedienstetengesetzes BGBl Nr. 86/1948" zugrunde. Darin ist als Dienstort "Innsbruck" angegeben. Darüber hinaus enthält der Vertrag nähere Regelungen betreffend Beschäftigungsart, Beschäftigungsausmaß und Bezahlung. Letztere richtet sich nach dem Monatsentgelt eines Vertragslehrers in einem näher…
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist Beamter des Österreichischen Bundesheeres mit Dienstort in St…
…der Steuererklärung beigelegt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. März 2009 wies das Finanzamt die Berufung des Bw. als unbegründet ab, da Umzugskosten ohne Wechsel des Dienstortes und ohne Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen, nicht absetzbar seien. Am 8. April 2009 langte der Vorlageantrag des Bw…
…nur dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn die Dienstreise an Orte führt, die mindestens 25 km vom Dienstort entfernt liegen und die Reise länger als 3 Stunden dauert. In Ihrem Fall wurde festgestellt, daß der Ausgangspunkt von Dienstreisen Mödling ist, sodaß alle Orte innerhalb von…
…Vorlageantrag wurde die Berücksichtigung der Kosten für doppelte Haushaltsführung in der geltend gemachten Höhe beantragt. Da eine tägliche Rückkehr vom Dienstort nach I nicht möglich und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes nicht privat veranlaßt sei, lägen die in den Lohnsteuerrichtlinien (unter Rz 341) genannten Voraussetzungen vor…
…die aus Anlaß einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers - seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verläßt oder - so weit weg von seinem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist L. an der T.M. in…
…von Wien glaubhaft gemacht. Tatsächlich geht der UFS davon aus, dass der Bw mit der Anmietung einer Wohnung in Wien bereits vor dem Verfahrenszeitraum seinen Wohnsitz in den Einzugsbereich seines Dienstortes verlegt hatte, zumal diese Wohnung geeignet war seinen Wohnbedürfnissen zu entsprechen. Im Übrigen ist…
…1.5.2004 = 59,00 € und betreffend Überstundenpauschale von Mai bis Dezember = 95,52 € Umzugskosten vom bisherigen Wohnort an den Dienstort/Pauschale 300,00 € C) Weiters beantragte er die Berücksichtigung des Verlustvortrages in Höhe von 5.721,70 €. Die…