Das Vorbringen in der Berufung, dass die Abgabenbehörde erster Instanz das betriebliche Rechnungswesen bzw. die Grundaufzeichnungen bereits im April 1999 bei einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum März bis Oktober 1998 nicht beanstandet hätte, ist unter Hinweis auf die zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung zurückzuweisen, da Tatsachen, die…
…Rechtsmittels an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt. Stellungnahme der Betriebsprüferin vom 24. April 1997 Die mit Datum 24. April 1997 versehenen schriftlichen Darlegungen der Prüferin lauteten wie folgt: Tz 16, 26 Vorsteuerkürzung und Kosten der Privatsphäre Der Einwand des…
…oder der Nahebeziehung üblich wäre, zu vergleichen (KStR 2001,Rz 754). Die Frage des Fremdvergleiches ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebung in freier Beweiswürdigung gemäß § 167 Abs. 2 BAO zu lösen (KStR 2001, Rz 755). Dabei hat aber grundsätzlich die Abgabenbehörde den…
…Feststellung der Einkünfte (§ 188) bis zum Ende des Monates April jeden Folgejahres einzureichen. Diese Abgabenerklärungen sind bis Ende des Monates Juni einzureichen, wenn die Übermittlung elektronisch erfolgt. Diese Fristen können vom Bundesminister für Finanzen allgemein erstreckt werden. Gemäß § 134 Abs. 2 BAO kann die Abgabenbehörde…
…mehr Glaubwürdigkeit beimisst als beispielsweise ihren späteren Darlegungen in der Vorhaltsbeantwortung vor dem UFS (VwGH 1.10.1991, 90/14/0189). Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang auf die Mitwirkungspflicht der Bw. auf Grund der BAO hingewiesen. Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle…
…in der Bescheidbegründung in unmissverständlicher Art und Weise auf die zur (damaligen) Beurteilung führenden Handlungen (sprich die Tätigung hoher Entnahmen für private Zwecke), respektive auf die kongruenten, einen steigenden Minusstand auf dem Konto Raika xxx bewirkenden Transaktionen hingewiesen hat. Angesichts nämlicher Sachverhaltskonstellation gelangt die Abgabenbehörde…
…BAO enthalten. Die bisherige Sachverhaltsfeststellung der Bp sei falsch. Es seien keine Veränderungen eingetreten, die eine Wiederaufnahme begründen. Über die Berufung wurde durch die Abgabenbehörde erster Instanz mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 11.4.2007 abweisend entschieden. Es wurde im Vorfeld ein Vorhalteverfahren durchgeführt, in welchem…
…den Fall der Vorlage des Rechtsmittels an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt. Stellungnahme der Prüferin Die mit Datum 24. April 1997 versehenen schriftlichen Darlegungen der Prüferin lauteten wie folgt: Tz 15 Vorsteuerkürzung und Kosten der Privatsphäre Der Einwand des…
…ja selbst beteiligt war. Damit war dem Bw. jedenfalls seit Februar bzw. März 2008 (Zustellung des VwGH-Beschlusses laut Angabe) - ungeachtet der vorangehenden Darlegungen - der mögliche Wiederaufnahmegrund bestens bekannt. Die Zurückweisung der Finanzverwaltung ist daher rechtskonform zustandegekommen. Beilage: 1 Anonymisierungsblatt Linz, am 12. Februar 2009
…und -umfang Gemäß dem der Verständigung angeschlossenen Vorlagebericht des Finanzamtes Wien 1/23 an den unabhängigen Finanzsenat Außenstelle Wien wurde vom Bearbeiter, Herrn HR Dr. W., gemäß § 156 Abs. 3 FinStrG "die Beschwerde M.K.Wien" zur Entscheidung durch die "Abgabenbehörde/Finanzstrafbehörde zweiter Instanz" vorgelegt…
…festzustellen, dass auch nach der Verkehrsauffassung (wie die einschlägigen höchstgerichtlichen Erkenntnisse und Literaturstellen bestätigen) sowohl die Klimageräte als auch die Außenjalousien als eigenständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind." Die Berufung wurde am 24. Mai 2005 der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. In der am 19…
…verletzt habe, indem er [ergänze: entgegen den Bestimmungen der §§ 119, 134 Bundesabgabenordnung (BAO) bei der Abgabenbehörde] "keine" Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2004 [gemeint: eine Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2004 nur verspätet erst im Rechtsmittelwege] eingereicht habe und hiedurch zu Pkt. a…
…wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise unrichtige Jahressteuererklärungen einreicht mit dem Ziel, dass die Umsatzsteuer für das betreffende Veranlagungsjahr von der Abgabenbehörde zu niedrig festgesetzt werden solle…
…der § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, welche die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf diese Weise auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. abermals VwGH 28.1.2005, 2001/15/0173). Nach den Darlegungen…
…der Abgabenbehörde II. Instanz vorzulegen, ersuchte, die entsprechenden Vorsteuerbeträge anzuerkennen und hielt fest, dass die Leistungen erbracht wurden und die entsprechende Adresse der Firma A zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung richtig gewesen wäre. Aus einem Aktenvermerk des Finanzamtes vom 22. Oktober 2003 geht hervor, dass der…
…darauf folgenden Berufungsverfahren legte der Bw. Steuererklärungen vor; die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezifferte er mit -145.072,00 S. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. April 1999 berücksichtigte das Finanzamt den erklärten Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Zeitraum…
…auch dann, wenn die Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert nur für den Fall der Unternehmensveräußerung bzw. -auflösung vorgesehen ist (vgl. VwGH 22.10.1986, 86/13/0092). Gemäß § 92 Abs. 1 BAO sind Erledigungen einer Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen, wenn sie…
…die von der Bw. aufgestellte These nicht erhärten. Die zuletzt befragten Personen gaben überwiegend an, selbst keine Einkäufe bei den Firmen B und H durchgeführt zu haben bzw sei die LBG tätig geworden (zB HM und AG), womit auch diese Zeugen die Darlegung der Bw…
…den Sachverhaltsdarstellungen in der Erklärung mehr Glaubwürdigkeit beimisst als ihren späteren Darlegungen in der Vorhaltsbeantwortung vor dem UFS (VwGH 1.10.1991, 90/14/0189). Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang auf die Mitwirkungspflicht der Bw. auf Grund der BAO hingewiesen. Die Abgabenbehörde trägt zwar…
…der Bw. gar nicht möglich sein, und zwar aufgrund des konkret vorliegenden Krankheitsbildes. Auf die vorgelegten Befunde, deren Inhalt und die Möglichkeit, dass das Krankheitsbild ein Vorsatzdelikt ausschließe, ist die Behörde im Straferkenntnis überhaupt nicht eingegangen. Insoweit liege zumindest ein Verfahrensmangel vor. Aufgrund der Darlegungen…