…dass zwar dem steuerlichen Vertreter zuzustimmen ist, dass indem zwischen Österreich und Portugal abgeschlossenem DBA eine besondere Form des Nachweises der Ansässigkeit im anderen Vertragsstaat nicht vorgesehen ist. Auf der anderen Seite hat aber die Bw. damit eingestanden, dass die Ansässigkeit des Unternehmens im anderen…
…sondern das Herstellen eines vereinbarungskonformen Werkes. Die Einbehaltung der Abzugsteuer nach § 99 EStG kommt daher nicht in Frage. Die Abzugsbesteuerung aufgrund des DBA-Portugal käme nur dann in Frage, wenn das portugiesische Unternehmen in Österreich eine Betriebsstätte hätte. Eine Betriebsstätte der Subunternehmer in Österreich gibt…
…gegenüber Portugal wäre daher die Ansässigkeit in Österreich nötig, damit nach zwischenstaatlichem Recht die Besteuerung Österreich zukäme. Als "ständige Wohnstätte" würde die Wohnung in Irland einem gewöhnlichen Aufenthalt ohne BAO-Wohnsitz (ständige Wohnstätte) in Österreich gemäß Art 2A Abs 2 lit a erster Fall DBA…
…Dividendeneinkünfte des Manfred X von der A-Limited im Jahr 1998 das DBA Portugal nicht zur Anwendung gelangen kann. 2) Zur Frage, ob Manfred X im Jahr 1998 in Irland ansässig im Sinne Art. 2 DBA Irland war: Die irische Finanzbehörde konnte eine derartige Ansässigkeit…
…nicht möglich: Vgl Ritz, BAO3, § 115 Tz 10 Abs 3 und im Speziellen Art 25 DBA Irland und Art 26 DBA Portugal. Vgl alle Mitgliedstaaten der EU betreffend: EuGH 27.1.2009, Rs C-318/07, insb Randnummern 61, 62 und 65 mwN betreffend Richtlinie…
…gegenüber Portugal wäre daher die Ansässigkeit in Österreich nötig, damit nach zwischenstaatlichem Recht die Besteuerung Österreich zukäme. Als "ständige Wohnstätte" würde die Wohnung in Irland einem gewöhnlichen Aufenthalt ohne BAO-Wohnsitz (ständige Wohnstätte) in Österreich gemäß Art 2A Abs 2 lit a erster Fall DBA…
…Allerdings kann dieses nicht willkürlich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden. Bis zum lnkrafttreten der DBA-Entlastungsverordnung am 1.7.2005 (BGBl. 92/2005 idF BGBl. 44/2006) war eine Entlastung an der Quelle unter den im Erlass des BMF vom 20.12.1985…
…Bw., Gertrude Z, nunmehr X, in 3XXX Kr, R-Straße 46 (Seite 5). Keine Ansässigkeit des Bw. in Portugal (Seite 27, Seiten 30 ff). Keine Ansässigkeit, keine Steuerpflicht des Bw. in Irland und keine Registrierung für steuerliche Zwecke in Irland (Seite 4, Seite 25, Seite…
…Arbeit nach Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 16 des DBA Österreich erfolgt. Da die oben angeführten Einkünfte in Höhe von 189.825,45 DM in Österreich nicht offen gelegt worden waren, forderte das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in…
…Lda und O.I. , Lda seien die durchgeführten Leistungen in Portugal erklärt und versteuert worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.11.2008 wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, dass für die steuerliche Beurteilung der wahre wirtschaftliche Gehalt ausschlaggebend sei. Die portugiesischen Unternehmen hätten…
…bzw. gem. § 2 Abs 1 EG Amtshilfegesetz ein Auskunftsersuchen des Finanzamtes nach Portugal, an die Central Liaison Office for International Cooperation, mit dem Ersuchen nachstehende Fragen klären zu lassen: Waren die Personen laut beiliegender "Arbeiter"-Liste im Zeitraum Februar 2005 oder später bei der Fa…
…Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen seien, habe eine DBA-konforme Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die in Österreich zu erhebende Kapitalertragsteuer stattzufinden. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 97 Abs. 4 Satz 2 EStG ausdrücklich einen Antrag…
…97 Abs. 3 EStG weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen seien, habe eine DBA-konforme Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die in Österreich zu erhebende Kapitalertragsteuer stattzufinden. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 97 Abs. 4…
…in Staaten, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Befreiungsmethode abgeschlossen hat. Im Einzelnen handelt es sich um in Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Frankreich belegene Immobilien. Jener Teil des Jahresgewinnes und insbesondere der Bewirtschaftungsgewinne, der auf die genannten Immobilien entfällt, unterliegt daher nach §…
…vom Bundesministerium für Finanzen unter der GZ. 1314 auf der Grundlage des Art. 26 des DBA-Spanien eingeleiteten Verständigungsverfahrens mit der spanischen Steuerverwaltung umfassenden Aktenlage, kann für das gegenständliche, auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einleitungsbescheides vom 25. Jänner 2005 gerichtete, Beschwerdeverfahren von nachstehendem…
…und den derzeitigen Stand des vom Bundesministerium für Finanzen unter der GZ. K 1314 auf der Grundlage des Art. 26 des DBA-Spanien eingeleiteten Verständigungsverfahrens mit der spanischen Steuerverwaltung umfassenden Aktenlage, kann für das gegenständliche, auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einleitungsbescheides vom 25…
…die schon während der Prüfung immer wieder angekündigt wurde, jedoch bis zum Prüfungsabschluss nicht eintraf. In der eidesstattlichen Erklärung würde der Verwaltungsrat erklären, dass ein Kaufmann mit Sitz in Portugal Alleinaktionär der Fa. C. AG wäre. Während des Prüfungsverlaufes wäre der Bw. darüber aufgeklärt worden…
…der Abgabepflichtigen komme in Österreich weder nach § 29 Abs. 1 BAO noch nach Artikel 5 Abs. 1 DBA-Deutschland eine Betriebsstätte bzw. feste Geschäftseinrichtung zu. Die Abgabepflichtige begehrte mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte…
…eine für beide Gebäude nutzbare Rezeption zu schaffen. Die Alternative wäre gewesen, zwei aufwändige Portale und Rezeptionen zu schaffen mit getrenntem asphaltiertem Zugang. Durch die Neugestaltung wurde allerdings die Vermietungssituation insofern verschlechtert, als eine Vermietung der Villa zu Wohnzwecken in Zukunft schwieriger möglich sein wird…
…der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen habe und diese Rente in den Steuererklärungen in der KZ 359 erfasst worden seien. Da diese Renten gemäß DBA Ö-DE (Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Deutschland) aber nur zur Progressionsermittlung herangezogen werden dürften, hätten diese richtigerweise in KZ 440 eingetragen werden müssen…